Zugänglichkeit

Entgegen dem, was häufig angenommen wird, haben auch sehbehinderte oder blinde Personen Zugang zur Informatik und somit auch zum Internet, indem sie entweder Vergrößerungssoftware, oder Sprachsyntheseverfahren oder auch Blindenschriftanzeigetechnologie benutzen. Die Wallonische Regierung hat beschlossen, der Zugänglichkeit ihrer Websites besondere Bedeutung beizumessen. Seit April 2003 hat sie eine Reihe Maßnahmen verabschiedet, um die meisten Websites der wallonischen Behörden zugänglich zu machen. Ganz allgemein ist eine Website zugänglich, wenn sie von allen Besuchern in ihrer Gesamtheit genutzt und konsultiert werden kann.

Ältere Personen, Personen mit motorischen Schwierigkeiten, blinde und sehbehinderte Personen, taube und schwerhörige Personen, Personen mit Epilepsie, mit Legasthenie oder Konzentrationsschwierigkeiten, Benutzer älterer Geräte, Benutzer mobiler Technologie, sind alle potenzielle Besucher einer Website. Die Aufgabe der Zugänglichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass die Programmiersprache, der Inhalt und das Informationslayout der Website mit den eigenen Navigationswerkzeugen und -techniken jedes Besuchers kompatibel sind.