Auf einem Sportboot fahren

Zusammengefasst

Dies fällt in die wallonische und föderale Zuständigkeit (FÖD Mobilität und Transportwesen).

Die nicht-gewerbliche Schifffahrt unterliegt Bedingungen, die sich auf die zugelassenen Boote, die zugelassenen Bootsführer und die allgemeinen Bestimmungen für die Nutzung der Wasserstraße beziehen:

  • Das Fahren eines Bootes erfordert eine spezielle Ausbildung;
  • Der Bootsführer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit und die Richtung seines Sportbootes zu beherrschen;
  • Die nicht-gewerbliche Schifffahrt ist nur während der dafür vorgesehenen Zeiten erlaubt.

Im Detail

Bedingungen

Für die nicht-gewerbliche Schifffahrt ist ein Sportboot mit gültigen Papieren und Ausrüstungen sowie ein Bootsführer mit einem Führerbrevet erforderlich.

Dieses Führerbrevet fällt in die Zuständigkeit des Föderalstaates: https://mobilit.belgium.be/fr/navigation

Sportboote müssen sich an die zulässigen Fahrtgeschwindigkeiten halten.

Das schnellste und/oder wendigste Wasserfahrzeug muss den anderen Wasserfahrzeugen den Weg frei machen.

Ungewollte Manöver, die andere Wasserfahrzeuge behindern könnten, sind verboten.

Sportboote dürfen weder in der Durchfahrt noch in einem Abstand von weniger als 50 Metern zu den Staudämmen stehen. Nach der Benutzung müssen sie fest verankert werden und dürfen die Schifffahrt in keinster Weise behindern. Die Verwalter können Stellplätze für Sportboote ausweisen. In der Wallonie gibt es zahlreiche Infrastrukturen, die für die Aufnahme von Sportbooten reserviert sind.
 
Bei Hochwasser oder Trockenheit müssen die Eigentümer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen oder ergreifen lassen, um ihr Boot in Sicherheit zu bringen.
 
Anhänger oder mobile Geräte, die dazu verwendet wurden, Sportboote ins Wasser zu lassen oder aus dem Wasser zu holen, müssen sofort von den Nebenanlagen der Wasserstraße (Wege, Kais usw.) entfernt werden.

Wenn Nachtfahrten erlaubt sind, müssen die am nächsten zur Mittellinie der Fahrrinne liegenden Schiffe ihre Ankerlichter die ganze Nacht über eingeschaltet lassen.
 
Für Boote, die in der Nähe von Anliegerwohnungen liegen, ist es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten, Hilfsmotoren, Generatoren oder andere laute Geräte zu betreiben.
 
Es ist verboten, Sportboote auf der Wasserstraße zum Verkauf auszustellen. 

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