Zusammengefasst
Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie infolge eines Unfalls, der durch den schlechten Zustand einer vom öffentlichen Dienst der Wallonie verwalteten Straße (oder ihrer Infrastrukturen) verursacht wurde (z. B. Schäden durch Schlaglöcher, Asphalthebung, Steine in der Windschutzscheibe, heruntergefallene Äste, defekte Ampeln usw.), verletzt werden und/oder Ihr Fahrzeug beschädigt wurde. Bei Unfällen auf dem RAVeL können Sie sich a wenden der betreffenden Territorialdirektion richten.
Achtung
Bei der betreffenden Straße oder Autobahn muss es sich um eine Regionalstraße handeln, d.h. sie muss vom öffentlichen Dienst der Wallonie und nicht von einer Gemeinde verwaltet werden.
Sie müssen nachweisen, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf den Zustand der betroffenen Straße oder ihrer Infrastruktur zurückzuführen ist.
Die Gesamtbearbeitungszeit für Ihren Antrag kann zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen.
Im Detail
Benutzer der Straße oder ihrer Infrastrukturen
Bei der betreffenden Straße oder Autobahn muss es sich um eine Regionalstraße handeln, d.h. sie muss vom öffentlichen Dienst der Wallonie und nicht von einer Gemeinde verwaltet werden.
- Wie findet man das heraus? Rufen Sie die Nummer 1718 oder benutzen Sie direkt die Anwendung WalOnMap. Diese Anwendung zeigt den Verlauf der Straßen, die das Straßennetz der Wallonie bilden. Die rot (Autobahnnetz) und orange (regionales Straßennetz) markierten Straßen werden vom Öffentlichen Dienst der Wallonie verwaltet. Wenn die betreffende öffentliche Straße auf kommunaler Ebene verwaltet wird, müssen Sie sich direkt an die Gemeinde wenden.
Sie dürfen für denselben Schaden oder Verlust nicht bereits von einer Versicherungsgesellschaft entschädigt worden sein.
Sie haben nach dem Unfalldatum maximal 5 Jahre Zeit, diese Entschädigung zu beantragen.
Sie können einen Entschädigungsantrag per Post oder per E-Mail an die Adresse der betreffenden Territorialdirektion richten (siehe Kontakte).
Damit Ihr Antrag zulässig ist, muss er unbedingt folgende Elemente enthalten:
- Eine Beschreibung des Unfalls: Ort, Zeit, Ursache des Unfalls, genauer Ablauf der Ereignisse;
- Fotos der entstandenen Schäden;
- Fotos vom Unfallort (sofern sich diese gefahrlos beschaffen lassen);
- Kostenvoranschlag oder Rechnung für die Reparatur des Schadens.
Da Sie beweisen müssen, dass der erlittene Schaden oder die Verletzung tatsächlich auf die betreffenden Straßenverhältnisse zurückzuführen ist, empfehlen wir Ihnen, möglichst viele Elemente beizufügen, wie zum Beispiel:
- Polizeiprotokoll, falls ein Schadensbericht erstellt wurde;
- Aussagen von Personen, die Zeugen des Unfalls waren.
Innerhalb von 15 Tagen nach Versand Ihres Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit dem Namen und den Kontaktinformationen des für die Bearbeitung verantwortlichen Mitarbeiters. Der Empfangsbestätigung wird ein auszufüllendes Formular beigefügt, mit dem Sie ehrenwörtlich bestätigen können, dass Sie für denselben Schaden oder Verlust nicht bereits von einer Versicherungsgesellschaft entschädigt wurden. Dieses Dokument muss per E-Mail oder Post an die zuständige territoriale Direktion zurückgeschickt werden. Die Direktion wird sich möglicherweise erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Ihre Akte nicht vollständig ist.
Nach der Analyse durch die Verwaltung wird Ihre Akte zur Begutachtung an ein zugelassenes Unternehmen geschickt, um den Zusammenhang zwischen dem Schaden oder der Beschädigung und dem Zustand der betroffenen Straße sowie die Höhe dieses Schadens zu bestätigen. Das zugelassene Unternehmen wird sich möglicherweise mit Ihnen in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen anzufordern, die für das Gutachten notwendig sind.
Im Anschluss an die Erstellung des Gutachtens wird Ihre Akte von der Abteilung für allgemeine Rechtsstreitigkeiten analysiert, die gegebenenfalls die rechtliche Verantwortung des öffentlichen Dienstes der Wallonie und somit Ihre Entschädigung bestätigt. Der Betrag wird Ihnen anschließend ausgezahlt.
Die Gesamtbearbeitungszeit für Ihren Antrag kann zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen.
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