Zusammengefasst
In dem Fall, dass eine an Ihrem Ort organisierte Veranstaltung es erfordert, können Sie das Abschalten der öffentlichen Beleuchtung auf einer Regionalstraße für eine bestimmte Zone und eine bestimmte Zeitspanne beantragen.
Achtung
Der Antrag auf Abschaltung muss mindestens 26 Kalendertage vor dem Datum der gewünschten Abschaltung gestellt werden.
Im Detail
Die betreffende Straße oder Autobahn muss eine Regionalstraße sein, d. h., sie muss vom Öffentlichen Dienst der Wallonie und nicht von einer Gemeinde verwaltet werden.
- Woher weiß man das? Rufen Sie 1718 oder verwenden Sie direkt die App WalOnMap. Diese App verfolgt den Verlauf der Straßen nach, die das Straßennetz der Wallonie bilden. Die rot hervorgehobenen Straßen (Auswahl Straßen/thematische regionale Straßennetze – Reihe im „Geoportal-Katalog“) werden vom Öffentlichen Dienst der Wallonie verwaltet.
Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder per Post bei der betreffenden Straßendirektion einreichen (für die Kontaktdaten siehe „Kontakt“).
Ihr Antrag muss folgende Elemente umfassen:
- Der Rahmen (die Veranstaltung), für welche die Abschaltung der Beleuchtung beantragt wird
- Die Straßen und Zonen, die von der Abschaltung betroffen sind, mit möglichst genauen Angaben (Kilometermarkierungen, Kreuzungen etc.)
- Der Tag und die Zeitspanne, die von der Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung betroffen sind.
Zudem muss der Antrag durch eine schriftliche Genehmigung der Gemeinden ergänzt werden, die von der Abschaltung betroffen sind. Diese Genehmigung muss von den zuständigen kommunalen Behörden unterzeichnet sein.
Sie werden spätestens nach 15 Kalendertagen nach Versand Ihrer E-Mail/Ihres Schreibens kontaktiert. Die Verwaltung kontaktiert Sie direkt, falls zusätzliche Informationen/genauere Ausführungen vorzulegen sind.
Nützliche Links
Kontakte
Dienste
die Rufnummer 1719 auf Deutsch (1718 auf Französisch) ist kostenlos und wochentags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.