Eine Zulassung als Anbieter von PMTIC-Ausbildungen erhalten

Zusammengefasst

Im Rahmen des PMTIC (Mobilisierungsplan für Informations- und Kommunikationstechnologien) lässt die Wallonie Ausbildungsanbieter zu, die Ausbildungseinheiten organisieren, welche dazu dienen sollen, Leistungsempfänger, unbeschäftigte Stellensuchende oder Empfänger von Eingliederungsbeihilfe (RIS) oder von Sozialhilfe für Informations- und Kommunikationstechnologien zu sensibilisieren und sie darin auszubilden.

Diese Zulassung:

  • muss vor der Organisation jeglicher Ausbildung eingeholt werden;
  • wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt;
  • ist für einen Zeitraum von drei Jahren verlängerbar;

Sie kann für mobile Ausbildungen (zum Beispiel in einem ausgestatteten Bus) gewährt werden.

Achtung: Für das Jahr 2018 wird keine neue Zulassung erteilt (Aussetzung der Gewährung neuer Zulassungen während des Jahres 2018, eingeführt durch Artikel 159 des Budgetdekrets 2018).

Achtung

  • Achtung: Eine Reform des Pmtic-Systems ist in Vorbereitung. Es wird durch ein Programm zur Vermittlung von digitalen Grundkenntnissen ersetzt, um die sozioprofessionelle Eingliederung von Wallonen, die von einer digitalen Kluft betroffen sind, zu fördern. Klicken Sie hier für weitere Informationen
  • Das geplante neue System sieht unter anderem Folgendes vor:
  1. einen Verweis auf DigComp, den europäischen Rahmen für digitale Kompetenzen für Bürgerinnen und Bürger. Auf diese Weise wird das Bildungsangebot besser auf den aktuellen und künftigen digitalen Bedarf ausgerichtet;
  2. eine verstärkte Finanzierung des Bildungsangebots, insbesondere über einen neuen indexierten Stundensatz.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Ausbildungsanbieter

Bedingungen

Für die Genehmigung muss der Anbieter der Ausbildung folgende Bedingungen erfüllen:

  • zumindest einen Hauptsitz der Tätigkeit auf dem Gebiet der französischsprachigen Region haben;
  • über ein konformes pädagogisches Ausbildungsprogramm verfügen;
  • über pädagogisches Personal verfügen, welches die Bedingungen bezüglich Berechtigung und Erfahrung erfüllt;
  • über die für den Ablauf der Ausbildungen erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel und Ressourcen verfügen;
  • sich dazu verpflichten, die pädagogische Charta zu befolgen, die die Verpflichtungen der Anbieter festlegt.
Vorteile

Die für zugelassene Anbieter von Ausbildungen gewährten Subventionen sind folgendermaßen festgelegt:

  1. 7,5 Euro pro Ausbildungsstunde und pro ausgebildeter Person für Ausbildungseinheiten, die von Montag bis Samstag erteilt werden;
  2. 10 Euro pro Ausbildungsstunde und pro Person für Ausbildungseinheiten, die samstags und sonntags im Rahmen von Aktionen zur Sensibilisierung erteilt werden, vorausgesetzt, dass die Anzahl der geleisteten Ausbildungsstunden mindestens sechs pro Tag beträgt;
  3. 1 Euro pro zurückgelegtem Kilometer für Fahrt- und Verbindungskosten für Mobilfunkanbieter;
  4. Eine Pauschale von 500 Euro für eine Zulassung für drei Jahre und von 165 € pro Jahr für Förderungsaktionen, wenn die Dauer der Zulassung unter drei Jahren liegt.
Prozedur

Der Antrag auf Zulassung muss an die Direktion für berufliche Ausbildung gerichtet und dabei muss das Formular werden, das den Ausbildungsanbietern zur Verfügung gestellt wird.

Er muss bis zum 1. September des Jahres, welches dem Jahr der Zulassung vorangeht, von der Verwaltung in Empfang genommen werden. Dies muss entweder per Post oder elektronisch erfolgen.

Wenn der Antrag vollständig ist, stellt die Verwaltung innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt eine Empfangsbestätigung aus oder fordert ergänzende Informationen an.

Die Evaluierung von Anträgen auf Zulassung erfolgt auf Grundlage von objektiven Kriterien, welche es ermöglichen, die Qualität der von den Ausbildern erteilten Ausbildungen zu beurteilen. Diese Kriterien konzentrieren sich:

  • auf den Anbieter und die beteiligten Ausbilder;
  • auf die Personen, die Empfänger sind;
  • auf Ressourcen, die im Rahmen der PMTIC-Ausbildungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwaltung ruft einen Experten für den pädagogischen Teil an.

Sie legt schließlich dem Minister für berufliche Ausbildung innerhalb von sechzig Tagen ab Erhalt der Stellungnahme des pädagogischen Experten einen Vorschlag über die Gewährung oder die Ablehnung der Zulassung vor.

Kontakte

Dienste

Allgemeine E-Mail – PMTIC

Kontaktpersonen

Monsieur Hennico Guy 
081/33.44.18

Forderungsanmeldungen und Zahlungen

Monsieur De Liever François 
081/33.44.31

Unterlagenverwalter

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 142755
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