Zusammengefasst
Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Schulungszentrum oder ein Lehrinstitut und möchten Basis- oder Spezialkurse für ADR-Fahrer anbieten?
In der Wallonie müssen Sie von der ADR-ADN-Dienststelle des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) zugelassen sein.
Diese vorgeschriebene Zulassung berechtigt Sie zur Durchführung einer oder mehrerer ADR-Basis- oder Auffrischungsschulungen.
BASISSCHULUNGEN UND SPEZIALISIERUNGEN
Als Schulungszentrum können Sie bei der ADR-ADN-Dienststelle eine Zulassung beantragen, um die folgenden Schulungen anzubieten:
- Kategorie I: Basisschulung, gültig für die Beförderung von Paketen und Schüttgut (Container, Mulden)
- Kategorie-II: Spezialisierung auf die Beförderung in Tanks
- Kategorie IV: Spezialisierung für die Beförderung flüssiger Kraftstoffe.
FÜR WELCHE GEFÄHRLICHEN GÜTER GILT DIES?
Alle außer denen, die unter die Klassen 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) und 7 (radioaktive Stoffe) fallen.
Wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft (siehe Rubrik „Nützliche Links“), um die Zulassung zu erhalten, die sich auf Klasse 1 bezieht (Schulung der Kategorie III).
EINE ZULASSUNG ERHALTEN
- Achten Sie darauf, dass Sie die verschiedenen Verpflichtungen einhalten (siehe Rubrik „Bedingungen“).
- Sehen Sie sich das detaillierte Verfahren Schritt für Schritt an
Achtung
DAUER UND KOSTEN
Die Gültigkeitsdauer der Zulassung ist nicht befristet.
Der Antrag auf Zulassung kostet 1000 €. Die jährliche Gebühr beläuft sich auf 250 €. Wenn Sie Ihre Zulassung ändern möchten, fällt eine Gebühr von 125 € an.
Sobald Ihre Organisation von uns anerkannt ist, können Sie die Schulungskurse für ADR-Fahrer durchführen.
Diese Kurse müssen der ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU einen Monat im Voraus angekündigt werden, damit sie von der Dienststelle begutachtet werden können.
Im Detail
- VoG
- Von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
- Von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
EINE ZULASSUNG ERHALTEN
Status
Sie müssen einen der folgenden Status besitzen:
- Sie sind eine private Einrichtung, die als Vereinigung ohne Erwerbszweck ( VoG) gegründet wurde
- Sie sind ein von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
- Sie sind ein von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
- Sie sind eine offizielle Berufsorganisation
Angemessene Räumlichkeiten und Materialien
Sie müssen über eine angemessene Infrastruktur verfügen, insbesondere über Räumlichkeiten und Grundstücke sowie über das notwendige didaktische Material, um Gruppen von mindestens 10 Personen die Kurse zu erteilen, für die die Zulassung beantragt wird.
Profile der Lehrkräfte
Der oder die Ausbilder müssen:
- Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein, der mindestens die Schulungskategorie (I, II und/oder IV) abdeckt, für die die Schulung erteilt wird,
- über das nötige Fachwissen verfügen
Der oder die Ausbilder, die die praktische Schulung in Erster Hilfe und in den Maßnahmen bei Zwischenfällen oder Unfällen durchführen, müssen:
- das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen
- einen gültigen europäischen Erste-Hilfe-Ausweis oder einen anderen mindestens gleichwertigen Abschlussbesitzen
DIE ZULASSUNG BEHALTEN
Nach Erhalt der Zulassung müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, damit diese Ihnen nicht entzogen oder ausgesetzt wird:
- nicht mehr als 30 Bewerberinnen und Bewerber pro Runde zulassen
- die Kurse, für welche die Zulassung erteilt wurde, ausschließlich auf belgischem Hoheitsgebiet durchführen
- Die ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU mindestens einen Monat im Voraus über Datum, Ort und Sprache der Kurse informieren.
- ein jährliches Register führen, in dem nach fortlaufender Nummer Folgendes vermerkt ist: die Identität der eingeschriebenen Kandidaten, das Datum der Einschreibung, die Daten der erteilten Lektionen, mit dem Vermerk ohne Leerstellen oder Lücken, ob die Kandidaten anwesend sind oder nicht (eine Spalte muss auch für eventuelle Bemerkungen reserviert sein)
- Bewahren Sie diese Daten mindestens 6 Jahre lang auf
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Formulare
Downloads
Documents utiles
- Anhang 1 - Kursräume und Gelände, die im Rahmen der Ausbildung und der praktischen Einzelübungen zur Brandbekämpfung genutzt werden (Nur auf Französisch verfügbar)
- Anhang 2 - Namensliste der Personen, welche die Schulungen durchführen (Nur auf Französisch verfügbar)
- Anhang 3 - Verfügbares Lehrmaterial über Erste Hilfe und die bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffenden Vorkehrungen (Nur auf Französisch verfügbar)
- Anhang 4 - Bildungsprogramme (Nur auf Französisch verfügbar)
- Anhang 5 - Höhe der von den Teilnehmern verlangten Anmeldegebühren (Nur auf Französisch verfügbar)