Zusammengefasst
Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung (oder Prüfbescheinigung) ist für Schiffe ab einer Länge von 20 Metern vorgeschrieben.
Es handelt sich um eine europäische Richtlinie über die technischen Anforderungen, die Binnenschiffe je nach Schifffahrtsgebiet erfüllen müssen.
Nach einer technischen Prüfung kann die Fahrtauglichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Für die Rheinschifffahrt muss das Schiff den Normen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) entsprechen.
Im Detail
Prozedur
- Füllen Sie das Antragsformular für die technische Prüfung eines Bootes aus.
- Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular an den Schifffahrtsschalter von Lüttich unter guichet.navigation@spw.wallonie.be
rechtliche Grundlagen
- Königlicher Erlass vom 18. Juli 1996 über die Prüfung der Schiffe und Flöße auf dem Rhein.
- Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt).
- Königlicher Erlass vom 19. März 2009 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe.
Kontakte
Dienste
Guichet de la navigation
Rue du Canal de l’Ourthe, 9
4031 ANGLEUR
04/231.65.33
Verwaltung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 146285
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