Erhalt einer Genehmigung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

Zusammengefasst

Die Personenbeförderung mithilfe eines Fahrzeugs mit mehr als neun Plätzen erfordert eine Genehmigung. Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, regelmäßige oder regelmäßige spezialisierte Transportdienstleistungen zu erbringen, sind dazu verpflichtet, eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und gemäß dem Erlass der wallonischen Regierung vom 30. April 2009 zu erwerben.

Im Detail

Bedingungen

Ein Unternehmen, welches den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausübt oder ausüben möchte, muss vier Bedingungen erfüllen:

  1. Bedingung der Niederlassung: Das Unternehmen muss stabil und effektiv in der Wallonischen Region niedergelassen sein.
  2. Bedingung bezüglich Unbedenklichkeit: Das Unternehmen oder der Transportverwalter darf nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sein oder eine Strafe wegen eines der schwersten Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Vorschriften erhalten haben.
  3. Bedingung bezüglich der Finanzkraft:

 Das Unternehmen muss dazu in der Lage sein, jedes Jahr auf Grundlage des Jahresabschlusses zu zeigen, dass es über Kapital und Reserven im Wert von mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug sowie von 5000 Euro für jedes weitere von ihm genutzte Fahrzeug verfügt.

Das Unternehmen stellt eine selbstschuldnerische Bürgschaft über einen Wert von mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere von ihm genutzte Fahrzeug.

4. Bedingung für die Berufsbefähigung: der Besitz eines Berufsbefähigungszeugnisses ist verpflichtend. (Organisation der Ausbildung und der Prüfungen durch das Institut für Straßentransport und Logistik in Belgien (ITLB) http:\\www.itlb.be)

Prozedur

Unternehmen müssen mit der Direktion für Regulierung des Transports auf der Straße über die E-Mail-Adresse (siehe Rubrik „Kontakt“) oder per Post an folgende Adresse Kontakt aufnehmen:

Service public de Wallonie
Direction du transport de personnes
Boulevard du Nord, 8
5000 Namur

Sie müssen das Formular für den Antrag auf Zugang zum Beruf im Rahmen der Nutzung von regulären Diensten oder von spezialisierten regulären Diensten ausfüllen. Achtung: Vier Bedingungen müssen erfüllt werden, um Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zu erhalten. Sie finden diese Bedingungen unten.

Die Einhaltung dieser Bedingungen muss mit dem über die unten angegebene Adresse verfügbaren Formular nachgewiesen werden (siehe Rubrik „Kontakt“).

Wenn die Bedingungen erfüllt werden, wird die mit der Unterschrift der zuständigen Direktion versehene Genehmigung an das Unternehmen gesendet.

Formulare

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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 145666
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