Erhalt einer Genehmigung für ein Vorfahrtsrecht

Zusammengefasst

Passagierschiffe können ein Vorfahrtsrecht für die Durchquerung von Schleusen erhalten. Dazu muss das Unternehmen oder der Eigentümer des Passagierschiffes einen Antrag bei der Direktion für die Verwaltung von schiffbaren Wasserstraßen einreichen. 

Was tun?

Schicken Sie mindestens einen Monat vor der Durchquerung Ihren Antrag per Mail an folgende Adresse: perex.voieshydrauliques@spw.wallonie.be.

Geben Sie in Ihrem Antrag die Eigenschaften Ihres Schiffes sowie den genauen Zeitplan der Durchquerung jeder Schleuse an.

Achtung

Eine gewährte Vorfahrt gilt, sofern das Schiff zur vorgesehenen Zeit an der Anlage eintrifft. Eine Verzögerung von maximal einer Viertelstunde wird toleriert. Nach Ablauf der Toleranzfrist von 1/4 h wird Ihre Vorfahrt storniert und Sie durchqueren die Anlage nach der üblichen Reihenfolge der Durchfahrt.  

Im Detail

Prozedur

Für den Erhalt eines Vorfahrtsrechts für die Durchquerung von Schleusen:

Schicken Sie mindestens einen Monat vor der Durchquerung Ihren Antrag per Mail an folgende Adresse: perex.voieshydrauliques@spw.wallonie.be und geben Sie bei Ihrem Antrag die Eigenschaften Ihres Schiffes sowie den genauen Zeitplan der Durchfahrt bei jeder Schleuse an.

Kontakte

Dienste

Direction de l'Exploitation des voies navigables
rue Del'Grète 22
5020 Daussoulx
081219551
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2804
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