Zusammengefasst
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zu den von der Regierung festgelegten Bedingungen über das entsprechende Formular.
Achtung
Die Fristen für die Auszahlung können je nach den im Haushalt der Wallonischen Region verfügbaren Mitteln variieren.
Im Detail
Bedingungen
Einhaltung der Fristen, Verfahren und geforderten Unterlagen unter Androhung der Ungültigkeit.
Prozedur
In jedem Stadium des Verfahrens reicht der Antragsteller seine Formulare elektronisch über die entsprechende Plattform ein.
Der Antragsteller übermittelt der Verwaltung das Dossier „Auszahlung " gemäß dem Erlass der wallonischen Regierung innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der betreffenden Veranstaltung.
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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 146306
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