Landwirt werden und eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen: Wo soll ich anfangen?

Zusammengefasst

Möchten Sie Landwirt werden und Ihren eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gründen?

Ist die Übernahme des landwirtschaftlichen Familienbetriebs Ihr berufliches Ziel?

Ist der Anbau von Biogemüse und der Verkauf Ihrer Erzeugnisse das Lebensprojekt, von dem Sie träumen?

Sie brauchen das Gefühl, gebraucht zu werden, und haben beschlossen, sich umzuorientieren? Warum nicht Ihren eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gründen?

Wo anfangen?

Der Weg zur Niederlassung als Landwirt ist komplex. Er umfasst zahlreiche, manchmal langwierige Schritte und Verfahren.

Der Beruf des Landwirts kann nicht improvisiert werden und ist mit administrativen, buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen verbunden.

Der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU / SPW ARNE), insbesondere die Außendirektionen seiner Abteilung der Wallonischen Zahlstelle (OPW), stehen Ihnen zur Seite, um Sie auf Ihrem Weg zur Niederlassung zu unterstützen.

Kontaktieren Sie sie, um Ihr landwirtschaftliches Projekt zu erläutern! 

Sie werden Sie bei den verschiedenen Schritten und Verfahren, die Sie je nach Ihrem Projekt unternehmen müssen, anleiten.

Ein wohlüberlegtes Lebensprojekt

Der Einstieg in die Landwirtschaft setzt voraus, dass Sie Ihr Projekt gut durchdacht und geplant haben.

Bevor Sie Ihr Land bearbeiten, Ihre Tiere züchten oder Herr über Ihren Betrieb werden, müssen Sie Ihr Projekt genau festlegen.

Tatsächlich sind die landwirtschaftlichen Aktivitäten sehr vielfältig und umfassen:

  • die Produktion von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen
  • die Produktion von Tieren, tierischen Erzeugnissen
  • sowie deren verarbeitete Erzeugnisse

Denken Sie bei Ihren ersten Überlegungen an verschiedene Aspekte:

  • Ihre Produktion: Was möchten Sie produzieren? Wie?
  • Ihre Mittel: Verfügen Sie bereits über Land? Haben Sie einen Viehbestand? Gebäude? Geräte und Maschinen?
  • Ihr Budget: Welches Budget sollten Sie für Ihr Projekt und seine Erfordernisse einplanen?
  • Ihre Erfahrung: Benötigen Sie eine Ausbildung?

Wie sind die Fristen und die Kosten?

Alles hängt von Ihrem Projekt und den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ab.

Der Kauf eines bestehenden Betriebs von einer fremden Person ist nicht mit denselben Kosten und demselben Zeitaufwand verbunden wie die Übernahme des Familienbetriebs.

Manche Projekte erfordern mehr Infrastruktur als andere.

Im Laufe der Entwicklung Ihres landwirtschaftlichen Projekts werden Sie immer mehr Klarheit über Ihre Bedürfnisse erhalten. Sie analysieren sie im Hinblick auf die Mittel, die Ihnen bereits zur Verfügung stehen, und auf die Mittel, die Ihnen später zur Verfügung stehen könnten.

Starten Sie diese Schritte nicht allein! 

Die Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle:

  • leitet Sie beim Zusammentragen der für Ihr Projekt wichtigen Informationen an
  • nennt Ihnen die verschiedenen Ansprechpartner, die Sie je nach Ihrem Projekt konsultieren sollten
  • plant mit Ihnen die Schritte, die Sie unternehmen müssen, sobald Ihr landwirtschaftliches Projekt gut durchdacht und definiert ist, und
  • begleitet Sie bei den Schritten, um Ihr Projekt zu starten (siehe Rubrik „Verfahren“)

Wenden Sie sich je nach Postleitzahl, in der Ihr landwirtschaftliches Projekt realisiert werden soll, an die Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle!

Achtung

Eine Ausbildung machen, um den Status eines Landwirts zu erlangen?

Sie müssen nicht unbedingt eine landwirtschaftliche Ausbildung haben, um Landwirt zu werden.

In der Wallonie gibt es den Status des Landwirts nicht. Es gibt keinen reglementierten Zugang zum Beruf.

Selbstverständlich ist eine Berufsausbildung in der Landwirtschaft ein wertvoller Vorteil. Sie ist auch eine der Voraussetzungen für den Zugang zu verschiedenen Hilfen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Alle natürlichen oder juristischen Personen oder Gruppen von natürlichen oder juristischen Personen, die in der Wallonie eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben möchten, wie:

  • die Produktion von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen
  • die Produktion von Tieren, tierischen Erzeugnissen
  • sowie deren verarbeitete Erzeugnisse

Jede Person, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte:

  • Landwirt
  • Gemüsebauer
  • landwirtschaftlicher Erzeuger
  • Viehzüchter
  • ackerbautreibender Landwirt
  • Gärtner
  • Imker
  • Fischzüchter
Vorteile

Als Landwirt oder Junglandwirt können Sie verschiedene Hilfen (finanziell, Infrastruktur ...) in Anspruch nehmen.

Prozedur

Auf Ihr Projekt zugeschnittene Schritte und Vorgehensweisen

Machen Sie sich nicht allein auf den Weg zur Niederlassung als Landwirt!

Gehen Sie Schritt für Schritt mit der Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle voran.

Je nach Ihrem Projekt und Ihren Bedürfnissen werden die einzelnen Schritte und Verfahren unterschiedlich eingeplant oder fallen teilweise auch weg.

Überlegen Sie sich Ihr Projekt gut

  1. Beginnen Sie mit den Überlegungen zu Ihrem landwirtschaftlichen Projekt:
    • Was möchten Sie produzieren? Wie?
    • Verfügen Sie bereits über Land? Haben Sie einen Viehbestand? Gebäude? Geräte und Maschinen?
    • Welches Budget sollten Sie für Ihr Projekt und seine Erfordernisse einplanen?
    • Benötigen Sie eine Ausbildung?
    • Welche Fristen gelten und welche verschiedenen Schritte müssen Sie für Ihr Projekt unternehmen?
  2. Identifizieren Sie die Außendirektion, zu der Ihr landwirtschaftlicher Betrieb gehört, anhand der Postleitzahl (siehe Abschnitt „Nützliche Links“).
  3. Kontaktieren Sie die Außendirektion und erläutern Sie Ihr Vorhaben.

Lassen Sie sich von der Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle begleiten.

Um alle Informationen zusammenzutragen, die Sie für den Start Ihres landwirtschaftlichen Projekts benötigen, verweist Sie die Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle an die verschiedenen Ansprechpartner in der wallonischen Landwirtschaft:

  • Berufsverbände: Gewerkschaften, Buchhalter, Berater usw.
  • Sozialsekretariate
  • Gemeinden: für die notwendigen Genehmigungen
  • ARSIA (regionale Vereinigung für Tiergesundheit und Tieridentifizierung): für eine Herdennummer
  • FASNK: für die Zulassung als aktiver Anbieter in der Lebensmittelkette in Belgien
  • Unternehmensschalter: für Ihre Anmeldung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen
  • Abteilung der Wallonischen Zahlstelle das ÖDW LNU: zur Beantragung einer Partnernummer und für Niederlassungs- und Investitionsbeihilfen
  • Ihr Notar
  • Ihre Bank
  • Ihr Versicherer

Anschließend begleitet sie Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Etappen Ihrer Niederlassung.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Außendirektion von Ath
Chemin du Vieux Ath, 2c
7800 - Ath
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Ciney
Rue Edouard Dinot, 30
5590- Ciney
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Huy
Chaussée de Liège, 39, 1er étage
4500 - Huy
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Libramont
Rue des Genêts, 2, 1er étage
6800 - Libramont
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Malmédy
Avenue des Alliés, 13
4960 - Malmédy
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Thuin
Rue du Moustier, 13
6530 - Thuin
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Wavre
Avenue Pasteur, 4
1300- Wavre
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 145152
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