Zusammengefasst
Die Straßenkontrolleinheit (U.C.R.) übt die Befugnisse aus, die durch das Dekret vom 04. April 2019 über administrative Bußgelder im Bereich der Straßenverkehrssicherheit in die wallonischen Vorschriften aufgenommen wurden. Die Einheit überprüft die Einhaltung von:
- Vorschriften zum Gewicht
- Abmessungen von beladenen Fahrzeugen;
- Ladungssicherung;
- der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR);
- Vorschriften für Sondertransporte;
- der technischen Kontrolle von Nutzfahrzeugen.
Die U.C.R. führt die Kontrollen in der ganzen Wallonie durch. Die Beamten stellen Verstöße fest, ziehen sofort Geld ein, schreiben Protokolle und setzen zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Konformität durch.
Bei der Ausübung ihrer Aufgaben sind die Bediensteten der UCR befugt:
- die Vorlage des Personalausweises zu verlangen,
- Zeugen und Verdächtige zu befragen,
- sich alle relevanten Dokumente vorlegen zu lassen,
- Fahrzeuge anzuhalten und ihre Ladung zu kontrollieren,
- die Unterstützung der föderalen und lokalen Polizei anzufordern.
Achtung
Die UCR stellt keine illegalen Müllablagerungen, illegalen Plakatierungen oder Beschädigungen des regionalen öffentlichen Raumes fest.
Im Detail
Setzen Sie sich mit der Stelle in Verbindung, die auf dem Ihnen übermittelten Protokoll angegeben ist.
Wenn Sie keine Kontaktdaten haben, rufen Sie die Nummer 1718 an oder schicken Sie eine E-Mail an mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be und füllen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen aus:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Referenz des Bußgeldbescheids oder der Geldbuße
- Datum, Uhrzeit und Ort der Strafe
- Die Details Ihrer Anfrage