Vom EFRE 2014-2020 mitfinanzierte Investitionsprämie beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
     
  • Sie üben eine Tätigkeit in einem Sektor aus, der für den EFRE zulässig und förderungsfähig ist (siehe die Rubrik „nützliche Unterlagen“ der vorliegenden Maßnahme);
     
  • Sie haben die Absicht, in einem Entwicklungsgebiet zu investieren

Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die vom EFRE mitfinanziert wird, wenn Sie mindestens 4 Arbeitsplätze (für kleine Unternehmen) oder mindestens 6 Arbeitsplätze (für mittlere Unternehmen) schaffen.

Die bewilligte Hilfe variiert auch entsprechend der Größe des Unternehmens, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bedeutung der Tätigkeit.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuerbefreit werden.

Achtung

  1. Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
     
  2. Sie müssen einen Antrag auf einen „Unternehmenspass“ stellen," bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
     
  3. Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
     
  4. Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre  nach Beendigung des Programms aufrechterhalten und benutzen.
     

Achtung, für die EFRE-Maßnahme 2014-2020 nimmt die Verwaltung keine neuen Dossiers mehr an. Die Frist für die Durchführung und Bezahlung der Investitionen läuft am 31.12.2023 ab.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.) in Wallonien;
  • FörderungsfähigeInvestitionen in einem Entwicklungsgebietbeabsichtigen;
  • Eine Tätigkeit in einem der zulässigen Sektoren ausüben;
  • Ein zulässiges Investitionsprogramm von mindestens 1 Million Euro vorlegen;
  • Den Antrag stellen, bevor irgendeine feste Verpflichtung im Zusammenhang mit den Investitionen eingegangen ist (Bestellschein usw.) und darin den für das Projekt notwendigen Betrag der Hilfe angeben;
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.

Wir weisen darauf hin, dass ein Teil der Prämie entsprechend der Anzahl geschaffener Arbeitsplätze begrenzt ist, d.h. 75.000 EUR pro Arbeitsplatz, bzw. 100.000 EUR pro Arbeitsplatz, wenn qualitative Kriterien berücksichtigt werden.

Die förderungsfähigen Tätigkeiten sind Dienstleistungen für Unternehmen, Biotechnologien, chemische und pharmazeutische Industrie, Produktion oder Einführung neuer Materialien, Informations- und Kommunikationstechnologien wie intelligente Informatik, Multimedia, Telekommunikation sowie Empfang und Übertragung, Aeronautik und Raumfahrt, Maschinen- und Ausrüstungsproduktion, Herstellung von medizinischem Material, Instrumenten für Wissenschaft, Optik und Verfahrenskontrolle, Plastik, Umweltschutz, erneuerbare Energien, vernünftige Nutzung der Energie, Lebensmittelindustrie, Logistik (außer Wartung mit Hilfe von Kränen), Callcenter und Vertriebszentren, Forschung und Entwicklung und Tourismus.

Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung eines Investitionsprogramms über "Mon Espace“ einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt einen „Unternehmenspass“ anfordern, bevor Sie das Antragsformular für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den „Unternehmenspass“ muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf „Mon Espace“ (Mein Konto) zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfe spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des „Unternehmenspasses“ an.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind in dem Antragsformular für die Förderung und in den Erklärungen (Download in der Rubrik „nützliche Dokumente“ dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

Kontakte

Dienste

Leitung der Investitionsprogramme
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 145027
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