Zusammengefasst
Eine Verwaltungsbeschwerde (im legalen Sinne) gegen die Fernsehgebühren einreichen.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung, die Sie bereits bezahlt haben (Annahme 1), oder einen Steuerbescheid (Annahme 2) erhalten und Sie fechten diese Zahlungsbenachrichtigung an.
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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 142512
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