Zulassung als Sachverständiger für „Lagereinrichtungen“ zur Prüfung von Tankstellen beantragen

Zusammengefasst

Ihr Unternehmen führt Prüfungen in verschiedenen Bereichen durch und Sie möchten Ihr Dienstleistungsangebot auf die Prüfung von Tankstellen ausweiten?

Sie müssen vom ÖDW LNU (Öffentlicher Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) als Sachverständiger für „Lagereinrichtungen“ zugelassen sein, damit Ihre Prüfungen einen offiziellen Wert haben.

KRAFTSTOFFE SIND WICHTIG, ABER POTENZIELL UMWELTSCHÄDLICH

Diesel und Benzin sind Kraftstoffe, die für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Bei Tankstellen werden diese Kohlenwasserstoffe in Tanks gelagert, die im Boden vergraben sind.

Der Zustand dieser Tanks verschlechtert sich im Laufe der Zeit allmählich und sie stellen eine Gefahr für die Umwelt dar, wenn sie auslaufen. Um solche Situationen zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber bestimmte Betriebsbedingungen vor. Eine dieser Anforderungen ist die regelmäßige Überprüfung der Tanks von Tankstellen, ihrer Ausrüstung und aller Umweltschutzvorkehrungen.

WELCHE AUFGABEN HAT EIN ZUGELASSENER SACHVERSTÄNDIGER FÜR „LAGEREINRICHTUNGEN“?

Als zugelassener Sachverständiger überprüfen Sie:

• die Konformität der Tankstellen mit den geltenden Gesetzen
• die Dichtheit von Tanks und Rohrleitungen

Sie erfüllen Ihre Aufgaben, indem Sie drei Arten von Inspektionen durchführen:

• die Prüfung bei Inbetriebnahme der Tanks an der Tankstelle
• die jährliche regelmäßige Prüfung
• die allgemeine regelmäßige Prüfung

Die Zulassung als Sachverständiger „Lagereinrichtungen“ wird für 5 Jahre ausgestellt. Zur Verlängerung müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Durch die Zulassung werden Sie in die offizielle Liste der zugelassenen Sachverständigen für „Lagereinrichtungen“ aufgenommen, um Tankstellen in der Wallonie zu prüfen.

WIE BEANTRAGE ICH EINE ZULASSUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER FÜR „LAGEREINRICHTUNGEN“?

Drucken Sie das Antragsformular für die Zulassung aus und füllen Sie es aus (siehe „Formulare“). Fügen Sie die geforderten Anhänge bei und übermitteln Sie Ihr vollständiges Dossier an den ÖDW LNU, wie im folgenden Verfahren erläutert.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Konformitäts- und Dichtheitsprüfungen von Tanks und Rohrleitungen an Tankstellen durchführen möchten. 

Bedingungen

Zusätzlich zu den Garantien, die dem Antragsformular für die Zulassung beigefügt werden müssen (siehe „Verfahren“), müssen Sie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen.

 

BEDINGUNGEN FÜR JURISTISCHE PERSONEN

      • Gründung nach belgischem Recht oder nach dem Recht eines anderen Staates, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaft oder Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist

      • Keine Verurteilung wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats

      • Es sind nur solche Personen als Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, eingesetzt, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
            o nicht ihrer bürgerlichen und politischen Rechte enthoben
            o keine Verurteilung, die sich noch immer auswirkt durch eine rechtskräftige Entscheidung, wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats

      • Sie haben eine oder mehrere Personen, die die Vor-Ort-Tests durchführen und die die folgenden Anforderungen an natürliche Personen erfüllen, als Partner oder Angestellte.

      • Teilen Sie dem Generaldirektor des ÖDW LNU unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein jede Änderung bezüglich Ihres ursprünglichen Zulassungsantrags mit.

 

BEDINGUNGEN FÜR NATÜRLICHE PERSONEN

      • Staatsangehörige(r) eines EU-Mitgliedstaats

      • nicht ihrer bürgerlichen und politischen Rechte enthoben

      • keine Verurteilung wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats

      • über eine als ausreichend erachtete Erfahrung und Ausbildung in dem betreffenden Fachgebiet verfügen

      • über die notwendige Ausrüstung verfügen, um die Aufgaben zu erfüllen

      • sich nicht in einer Situation befinden, die ihre Objektivität und die unabhängige Ausübung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte

      • Teilen Sie dem Generaldirektor des ÖDW LNU unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein jede Änderung bezüglich Ihres ursprünglichen Zulassungsantrags mit.

Prozedur

Weitere Informationen

   1. Antrag auf Zulassung vorbereiten
   2. Antrag bei der Behörde einreichen
   3. Antragsbearbeitung durch den ÖDW LNU
   4. Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen
   5. Bestehende Zulassung verlängern

 

      1. ANTRAG AUF ZULASSUNG VORBEREITEN

Drucken Sie das Antragsformular für die Zulassung (siehe „Formulare“) aus und füllen Sie es aus. Achten Sie darauf, dass Sie die unten angegebenen und für Sie relevanten Anhänge beifügen.

Wenn Sie die Zulassung als juristische Person beantragen:

      • Kopie der Veröffentlichung Ihrer Satzung und der letzten Ernennungsurkunde seiner Direktoren/Geschäftsführer oder eine beglaubigte Kopie des Antrags auf Veröffentlichung der Satzung (Anhang I)

      • Namensliste der Personen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Antrag verpflichten können (Anhang II)

      • für jede der im vorherigen Punkt genannten Personen ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist (Anhang VII)

      • Auszug aus der Zentralen Unternehmensdatenbank oder eine Kopie des Haupthandelsregisters und aller seit der Haupteintragung eingetragenen Änderungen. Die Prüftätigkeit (Nacebel-Code 71.209) muss darin enthalten sein (Anhang III).

      • eidesstattliche Versicherung darüber, dass keine Verurteilung wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats vorliegt
            o Sehen Sie eine datierte und unterschriebene Bescheinigung für das Unternehmen, für jeden der Direktoren und Techniker, die unter den Zulassungsantrag fallen, vor.

      • alle relevanten Informationen, die belegen, dass sich Ihre Organisation nicht in einer Situation befindet, die ihre Objektivität und Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte (Anhang VI)

Wenn Sie die Zulassung als natürliche Person beantragen:

      • Auszug aus der Zentralen Unternehmensdatenbank oder eine Kopie des Haupthandelsregisters und aller seit der Haupteintragung eingetragenen Änderungen. Die Prüftätigkeit (Nacebel-Code 71.209) muss darin enthalten sein (Anhang III).

      • datierte und von Ihnen unterzeichnete eidesstattliche Versicherung, dass Sie sich nicht in einer Situation befinden, die Ihre Objektivität und Unabhängigkeit bei der Ausübung Ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte (Anhang VI)

Unabhängig von Ihrem Status müssen Sie außerdem Folgendes vorlegen:

      • Für jede Person, die im Rahmen der beantragten Zulassung arbeiten könnte:
            o Name, Vorname, Staatsangehörigkeit
            o Zeugnisse, Spezialisierungen und Ausbildung
            o Listen Sie als Berufserfahrung jede durchgeführte Baustelle auf und geben Sie für jede Baustelle Folgendes an: Art der Baustelle, Datum und Ort, verwendete Technik, Auftraggeber, Kontaktperson in der Firma.
            o Art des Vertrags, der die Person an Ihre Organisation oder Firma bindet
            o Führungszeugnis (Anhang VIIa)

      • Kopie des Versicherungsvertrags, der die zivilrechtliche Haftung für die Aufgaben abdeckt, die unter die beantragte Zulassung fallen (Anhang V)
            o Der Vertrag nennt die abgedeckten Aktivitäten sowie die Versicherungssummen für jede dieser Aktivitäten.

      • Notiz, die die verwendeten Techniken und Geräte beschreibt (Anhang VIII)

      • Notiz mit einer detaillierten Beschreibung der Arbeitsmethode zur Prüfung von Lagereinrichtungen (Anhang IX)
            o Die Notiz enthält eine Liste der empfohlenen Prüfungen und für jede die verwendete Methode und die verwendeten Geräte

      • Kopie der Sachverständigenzulassung für „Lagereinrichtungen“, die Ihnen in einer anderen Region oder einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde (Anhang XI).

 

      2. ANTRAG AUF ZULASSUNG STELLEN

Richten Sie das von Ihnen zusammengestellte Dossier an den:

   ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt
   Zu Händen der Generaldirektorin
   Avenue Prince de Liège 15
   5100 Jambes

Sie können

      • Ihr Dossier per Post als Einschreiben mit Rückschein versenden

      • Ihr Dossier an der oben genannten Adresse gegen eine Empfangsbestätigung abgeben.

 

      3. DER ÖDW LNU BEARBEITET IHREN ANTRAG

3.1 Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags

Der ÖDW LNU prüft, ob das eingegangene Dossier vollständig und zulässig ist. Er teilt Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang Ihres Antrags per Einschreiben mit.

Ihr Antrag ist unvollständig?

Sie müssen die fehlenden Angaben spätestens 30 Tage nach Erhalt der Entscheidung der Behörde per Post oder durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung nachreichen. Diese prüft noch einmal, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn Ihr Antrag in diesem Stadium als unvollständig erachtet wird, erklärt ihn der ÖDW LNU für unzulässig.

Die Behörde übermittelt Ihnen ihre Entscheidung sowie gegebenenfalls die Gründe für die Unzulässigkeit innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt Ihrer Ergänzungen.

3.2 Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Zulassung

Nachdem Ihr Antrag für zulässig befunden wurde, prüft der ÖDW LNU Ihr Dossier und erteilt Ihnen die Zulassung oder nicht. Er teilt Ihnen seine Entscheidung spätestens 45 Tage, nachdem er Ihnen mitgeteilt hat, dass Ihr Antrag zulässig ist, per Einschreiben mit.

 

      4. RECHTSMITTEL

Sind Sie mit der Entscheidung des ÖDW LNU nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Entscheidung des ÖDW LNU Widerspruch beim Umweltminister einlegen.

Wie? Per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Rue d'Harscamp 22 in 5000 NAMUR senden.

Der Minister teilt Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang Ihres Widerspruchs mit.

 

      5. WIE WIRD DIE ZULASSUNG VERLÄNGERT?

Um eine bestehende Zulassung zu verlängern, folgen Sie dem oben beschriebenen Verfahren. Achten Sie darauf, dass Ihre Antragsunterlagen mindestens sechs Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Zulassung an die Behörde weitergeleitet werden.

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