Zulassung als Techniker zur Prüfung von Heizöltankanlagen beantragen

Zusammengefasst

Ihr Unternehmen führt Prüfungen in verschiedenen Bereichen durch und Sie möchten Ihr Dienstleistungsangebot auf die Prüfung von Heizölbehältern ausweiten? Sie arbeiten in der Heizölbranche als Heizungsmonteur, Lieferant oder Tankbauer und werden um die Prüfung von Heizöltankanlagen gebeten?

Sie müssen vom ÖDW LNU (Öffentlicher Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) zugelassen sein, damit Ihre Prüfungen einen offiziellen Wert haben.

 

HEIZÖL: EIN WICHTIGES, ABER POTENZIELL UMWELTSCHÄDLICHES PRODUKT

Heizöl ist eine Energieressource, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unerlässlich ist und überall verstreut in Tanks gelagert wird.

Der Zustand dieser Tanks verschlechtert sich im Laufe der Zeit allmählich und sie stellen eine Gefahr für die Umwelt dar, wenn sie auslaufen. Um solchen Situationen zuvorzukommen und sie zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Heizöltankanlagen regelmäßig von zugelassenen Technikern geprüft werden müssen, sobald ihre Tanks ein Gesamtvolumen von 3000 Litern oder mehr haben.

Der zugelassene Techniker überprüft:

• die Konformität von Heizöltankanlagen (Tanks und zugehörige Ausrüstung) in Bezug auf die geltenden Gesetze, einschließlich der Deklaration oder Genehmigung der Anlage

• die Dichtheit der Tanks, Rohre und Zubehörteile, aus denen die Lagereinrichtungen bestehen

 

ULTRASCHALL- ODER VAKUUM-TECHNIKER?

Je nachdem, welche Technik Sie für die Dichtheitsprüfung von Heizöltankanlagen wählen, können Sie eine der folgenden Zulassungen erhalten:

      • Ultraschall-Techniker - Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch eine akustische Methode mithilfe eines SDT- oder ITM-TODA-Geräts.

      • Vakuum-Techniker - Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch Vakuum mithilfe des Geräts TESTO 312-3, dem einzigen gesetzlich anerkannten Gerät für diesen Vorgang.
            > (Da dieses Gerät nicht mehr vermarktet wird, kann derzeit keine neue Zulassung als Vakuum-Techniker ausgestellt werden). Die Prüfung mit diesem Gerät ist auf Tanks mit einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern oder weniger beschränkt.

In allen Fällen wird die Zulassung für 5 Jahre ausgestellt. Um sie zu verlängern, müssen Sie mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist einen neuen Antrag stellen.

Dank der Zulassung werden Sie in der offiziellen Liste der Techniker aufgeführt, die in der Wallonie im Rahmen der Prüfung von Heizöltankanlagen für die gewählte Prüftechnik (Ultraschall oder Vakuum) zugelassen sind.

 

WIE BEANTRAGE ICH EINE ZULASSUNG ALS PRÜFTECHNIKER?

Drucken Sie das Antragsformular für die Zulassung aus, das sich auf die gewählte Technik (Ultraschall oder Vakuum) bezieht, und füllen Sie es aus. Fügen Sie die geforderten Anhänge bei und übermitteln Sie Ihr vollständiges Dossier an den ÖDW LNU, wie im folgenden Verfahren erläutert.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Konformitäts- und Dichtheitsprüfungen von Heizöllagerbehältern durchführen möchten. 

Bedingungen

Zusätzlich zu den Nachweisen, die dem Antragsformular für die Zulassung beigefügt werden müssen (siehe „Verfahren“), müssen Sie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen.

 

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Der mit den Prüfungen beauftragte Ultraschall- oder Vakuum-Techniker muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung oder eine Ausbildung in einem Bereich verfügen, der mit der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten zusammenhängt, gemäß Anhang 1 des EWR vom 30. November 2020.

Im Falle eines Erstantrags auf Zulassung verfügt der Bewerber auch über eine praktische Ausbildung in der Verwendung des Geräts zur Dichtheitsprüfung mit der akustischen Methode und/oder der Vakuummethode.

Seit März 2022 bietet das IFAPME in Lüttich eine qualifizierende Ausbildung für die Zulassung als Techniker für die Prüfung von Heizöltankanlagen an. In der Rubrik „Nützliche Links“ finden Sie weitere Informationen.

 

BEDINGUNGEN FÜR NATÜRLICHE PERSONEN

      • Staatsangehörige(r) eines EU-Mitgliedstaats

      • Sie verfügen über die im vorherigen Punkt beschriebenen Fähigkeiten.

      • Teilen Sie dem Generaldirektor des ÖDW LNU unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein jede Änderung bezüglich Ihres ursprünglichen Zulassungsantrags mit.

 

BEDINGUNGEN FÜR JURISTISCHE PERSONEN

      • Gründung nach belgischem Recht oder nach dem Recht eines anderen Staates, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaft oder Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist

      • Es sind nur solche Personen als Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, eingesetzt, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
            o nicht ihrer bürgerlichen und politischen Rechte enthoben
            o keine Verurteilung, die sich noch immer auswirkt durch eine rechtskräftige Entscheidung, wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats

      • Sie haben eine oder mehrere Personen, die die Vor-Ort-Tests durchführen und die die Anforderungen oben an natürliche Personen erfüllen, als Partner oder Angestellte.

      • Teilen Sie dem Generaldirektor des ÖDW LNU unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein jede Änderung bezüglich Ihres ursprünglichen Zulassungsantrags mit.

Prozedur

Weitere Informationen:

1. Antrag auf Zulassung vorbereiten
2. Antrag bei der Behörde einreichen
3. Antragsbearbeitung durch den ÖDW LNU
4. Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen
5. Bestehende Zulassung verlängern

 

      1. ANTRAG AUF ZULASSUNG VORBEREITEN

Haben Sie die Zulassung (Ultraschall oder Vakuum), die Sie interessiert, definiert?

Drucken Sie das entsprechende Antragsformular (siehe „Formulare“) aus und füllen Sie es aus. Achten Sie darauf, dass Sie die unten angegebenen Anhänge beifügen.

 

Wenn Sie die Zulassung als juristische Person beantragen:

       • Kopie der Veröffentlichung Ihrer Satzung und der letzten Ernennungsurkunde seiner Direktoren/Geschäftsführer oder eine beglaubigte Kopie des Antrags auf Veröffentlichung der Satzung (Anhang I)

      • Namensliste der Personen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Antrag verpflichten können (Anhang II)

      • für jede der im vorherigen Punkt genannten Personen ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist (Anhang VII)

      • Auszug aus der Zentralen Unternehmensdatenbank oder eine Kopie des Haupthandelsregisters und aller seit der Haupteintragung eingetragenen Änderungen. Die Prüftätigkeit – Nacebel-Code 71.209 – muss darin enthalten sein (Anhang III).

      • eidesstattliche Versicherung darüber, dass keine Verurteilung wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder gleichwertige Gesetze eines anderen EU-Mitgliedstaats vorliegt
            o Sehen Sie eine datierte und unterschriebene Bescheinigung für das Unternehmen, für jeden der Direktoren und Techniker, die unter den Zulassungsantrag fallen, vor.

      • alle relevanten Informationen, die belegen, dass sich Ihre Organisation nicht in einer Situation befindet, die ihre Objektivität und Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte (Anhang VI)

 

Wenn Sie die Zulassung als natürliche Person beantragen:

      • Auszug aus der Zentralen Unternehmensdatenbank oder eine Kopie des Haupthandelsregisters und aller seit der Haupteintragung eingetragenen Änderungen. Die Kontrolltätigkeit (Nacebel-Code 71.209) muss darin enthalten sein (Anhang III).

      • datierte und von Ihnen unterzeichnete eidesstattliche Versicherung, dass Sie sich nicht in einer Situation befinden, die Ihre Objektivität und Unabhängigkeit bei der Ausübung Ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte (Anhang VI)

      • Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist (Anhang VII)

 

Unabhängig von Ihrem Status müssen Sie außerdem Folgendes vorlegen:

      • Für jede Person, die im Rahmen der beantragten Zulassung arbeiten könnte:
            o Name, Vorname, Staatsangehörigkeit
            o Zeugnisse, Spezialisierungen und Ausbildung
            o Listen Sie als Berufserfahrung jede durchgeführte Baustelle auf und geben Sie für jede Baustelle Folgendes an: Art der Baustelle, Datum und Ort, verwendete Technik, Auftraggeber, Kontaktperson in der Firma.
            o Art des Vertrags, der die Person an Ihre Organisation oder Firma bindet
            o Führungszeugnis (Anhang VIIa)

      • Kopie des Versicherungsvertrags, der die zivilrechtliche Haftung für die Aufgaben abdeckt, die unter die beantragte Zulassung fallen (Anhang V)
            o Der Vertrag nennt die abgedeckten Aktivitäten sowie die Versicherungssummen für jede dieser Aktivitäten.

      • Notiz, die die verwendeten Techniken und Geräte beschreibt (Anhang VIII)
            o Geben Sie die Seriennummern der Geräte an, die für die Prüfung von Heizöltankanlagen bestimmt sind.
            o Legen Sie die Kalibrierungszertifikate für die betreffenden Geräte bei.

      • Notiz, in der die Methode zur Prüfung der Heizöltankanlagen von der Ankunft am Standort bis zur Übergabe der Farbplakette detailliert beschrieben wird (Anhang IX)
            o Beschreiben Sie den administrativen Teil der Prüfung ausführlich
            o Beschreiben Sie den technischen Teil der Prüfung einer oberirdischen und einer unterirdischen Tankanlage, Übergangsbestimmungen, Prüfungsintervalle etc. ausführlich
            o Legen Sie eine Kopie der Prüfbescheinigung bei (siehe Mustervorlage unter „Formulare“)

      • Kopie der Zulassung als Ultraschall-/Vakuum-Techniker, die Ihnen in einer anderen Region oder einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde (Anhang XI)

      • für jede Person, die für die Durchführung von Vor-Ort-Tests verantwortlich ist, der Nachweis einer dreijährigen Erfahrung und/oder einer Ausbildung gemäß Anhang 1 des EWR vom 30. November 2000 (Anhang XII)

 

      2. ANTRAG AUF ZULASSUNG STELLEN

Richten Sie das von Ihnen zusammengestellte Dossier an:

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt
Zu Händen der Generaldirektorin
Avenue Prince de Liège 15
5100 Jambes

Sie können

• Ihr Dossier per Post als Einschreiben mit Rückschein versenden

• Ihr Dossier an der oben genannten Adresse gegen eine Empfangsbestätigung abgeben

 

      3. DER ÖDW LNU BEARBEITET IHREN ANTRAG

 

3.1 Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags

Der ÖDW LNU prüft, ob das eingegangene Dossier vollständig und zulässig ist. Er teilt Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang Ihres Antrags per Einschreiben mit.

Ihr Antrag ist unvollständig?

Sie müssen die fehlenden Angaben spätestens 30 Tage nach Erhalt der Entscheidung des ÖDW LNU per Post oder durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung nachreichen. Dieser prüft noch einmal, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn Ihr Antrag in diesem Stadium als unvollständig erachtet wird, erklärt ihn die Behörde für unzulässig.

Der ÖDW LNU übermittelt Ihnen seine Entscheidung sowie gegebenenfalls die Gründe für die Unzulässigkeit innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt Ihrer Ergänzungen.

 

3.2 Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Zulassung

Nachdem Ihr Antrag für zulässig befunden wurde, prüft der ÖDW LNU Ihr Dossier und erteilt Ihnen die Zulassung oder nicht. Er teilt Ihnen seine Entscheidung spätestens 45 Tage, nachdem er Ihnen mitgeteilt hat, dass Ihr Antrag zulässig ist, per Einschreiben mit.

 

      4. RECHTSMITTEL

Sind Sie mit der Entscheidung des ÖDW LNU nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Entscheidung des ÖDW LNU Widerspruch beim Umweltminister einlegen.

Wie? Per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Rue d'Harscamp 22 in 5000 NAMUR senden.

Der Minister teilt Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang Ihres Widerspruchs mit.

 

       5. WIE WIRD DIE ZULASSUNG VERLÄNGERT?

Um eine bestehende Zulassung zu verlängern, folgen Sie dem oben beschriebenen Verfahren. Achten Sie darauf, dass Ihre Antragsunterlagen mindestens sechs Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Zulassung an die Behörde weitergeleitet werden.

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