Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

59 gefundene Resultate
- Am 1. Januar 2012 ersetzte das Lastenheft des Typs QUALIROUTES endgültig das Lastenheft des Typs RW99 von 2004 für den gesamten Markt der Straßen-Infrastrukturarbeiten, die in die Zuständigkeit des…
- Die Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände (kurz: T.S.A.E.D.) dient der Bekämpfung von Standorten, die eine visuelle Verschmutzung darstellen. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Beseitigung…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Steuerwesen - Hütte 79, 4700 Eupen während der…
- Die Steuer auf Automaten ist eine jährliche Pauschalsteuer auf die folgenden Automaten: der Öffentlichkeit zugängliche Geldscheinautomaten; automatisierte Schalter, d.h. die von den Bankinstituten…
- Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale Steuer auf Grundstückseigentum, das sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befindet. Der Immobiliensteuervorabzug wird auf Grundlage des…
- Ziel der vorliegenden Umfrage ist es, für jedes Projekt, das gemäß „Forschungsdekret“ vom 3. Juli 2008 finanziert wird, einen Satz von Daten zu sammeln, der für die Evaluierung der Ergebnisse der…