Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

6 gefundene Resultate
- Seit dem 1. Juli 2017 zieht jede Neuzulassung im Namen eines öffentlichen Dienstes automatisch eine Befreiung von der Verkehrssteuer und dem damit verbundenen Zuschlagzehntel nach sich. Mit anderen…
- Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen. Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen: Firma, die das Fahrzeug liefert…
- Sie sind in der Wallonie wohnhaft? Sie fahren oder wollen regelmäßig mit dem Fahrrad fahren, z.B., um zur Arbeit zu fahren? Sie möchten ein Transportrad kaufen, um Ihre Kinder zur Schule zu bringen?…
- Sie möchten eine Aktivität organisieren, bei der eine Route im wallonischen Wald vorübergehend markiert wird? Als Sportverein, Schule oder auch Verband kann Ihr Walking, Jogging, Fahrrad- oder…
- Nach Einreichen eines Antrags kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (oder landwirtschaftlicher Flächen) durch Schenkung oder Erbschaft dem 0-%-Steuersatz unterliegen, wenn sie bestimmte…
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…