Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

5 gefundene Resultate
- Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen. Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen: Firma, die das Fahrzeug liefert…
- Die Inbetriebsetzungssteuer ist eine einmalige Steuer, die zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße in Belgien in Gebrauch genommen wird, während die Verkehrssteuer eine jährliche…
- Nach Einreichen eines Antrags kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (oder landwirtschaftlicher Flächen) durch Schenkung oder Erbschaft dem 0-%-Steuersatz unterliegen, wenn sie bestimmte…
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…
- Seit dem 1. Juli 2017 zieht jede Neuzulassung im Namen eines öffentlichen Dienstes automatisch eine Befreiung von der Verkehrssteuer und dem damit verbundenen Zuschlagzehntel nach sich. Mit anderen…