In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
138 gefundene Resultate
- Das regionale öffentliche Eigentum kann mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen für private Zwecke genutzt werden. Der Antragsteller muss ein Formular ausfüllen. Die Nummer…
- Die Wallonie ist für die Regelung der Fahrausbildung, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die Ausstellung von Ad-hoc-Patenten zuständig. Au…
- Gemäß Artikel 25 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen für Motorfahrzeuge werden die beruflichen Befä…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be Telefonsprechstunde : 087 39 11 70 MO & MI: 8h30 – 12h00 DI & DO: 8h30…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung vorlegen, um seine…
- Eines Morgens landet ein lustiges kleines Tier bei der Familie Bouge. Dieses kleine Nagetier mit seiner neonfarbenen Kappe stellt sich als Spezialist für Mobilität vor ... "Wozu brauchen wir das?“, …