Teilnehmen an den Gemeinderatswahlen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

En bref

Als EU-Bürger können Sie Ihr Wahlrecht für die Gemeinderatswahlen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geltend machen, wenn Sie die unten beschriebenen Bedingungen erfüllen. Indem Sie Ihre Stimme abgeben, beeinflussen Sie zukünftige Entscheidungen in einer Vielzahl von Bereichen, die sich direkt auf Ihr tägliches Leben auswirken. Die Gemeinderatswahlen finden alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt. Die nächsten Gemeinderatswahlen finden am 13. Oktober 2024 statt.

En détail

Conditions

Um bei den Gemeinderatswahlen Ihre Stimme abgeben zu dürfen, müssen Sie:

  • Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein;
  • Spätestens am Tag der Wahlen 18 Jahre alt sein;
  • Spätestens am 1. August des Jahres, in dem die Wahlen stattfinden, im Bevölkerungsregister einer Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sein;
  • Spätestens am 1. August des Jahres, in dem die Wahlen stattfinden, in der Wählerliste einer Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sein;
  • Spätestens am Tag der Wahlen über das Wahlrecht verfügen (d.h. sich in keinem in der Wahlgesetzgebung vorgegebenen Ausschluss- oder Aussetzungsfall befinden);
Procédure

1) Eintragung im Wahlregister :
Um bei den Gemeinderatswahlen wählen zu dürfen, müssen Sie ein Eintragungsformular ausfüllen und bei Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen.
Das Formular können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfragen oder auf der Webseite des FÖD Inneres herunterladen oder elektronisch ausfüllen.
Wenn Sie schon einmal die Eintragung in die Wählerliste für die Gemeinderatswahlen beantragt haben und zugelassen wurden, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

2) Wahlaufforderung :
Wenn Sie in der Wählerliste eingetragen sind, schickt Ihnen die Gemeinde mindestens 15 Tage vor dem Tag der Wahlen per Post Ihre Wahlaufforderung zu. Die Wahlaufforderung präzisiert, wann und wo genau Sie am Tag der Wahlen Ihre Stimme abgeben können.
Kann Ihre Wahlaufforderung nicht übermittelt werden, wird sie in der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Dort können Sie sie bis zum Mittag des Wahltags abholen.

3) Tag der Gemeinderatswahlen:
- Wahlpflicht: Sobald Sie in die Wählerliste eingetragen sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, an der Gemeinderatswahl teilzunehmen. Ansonsten drohen Ihnen die in der Wahlgesetzgebung festgelegten Strafen.
- Dokumente: Am Tag der Wahlen müssen Sie Ihre Wahlaufforderung und Ihren Personalausweis zum Wahllokal mitbringen.

4) Verhinderung am Wahltag: 
In den in der Wahlgesetzgebung festgelegten Fällen darf ein Wähler eine einzige Vollmacht bis zum Tag vor der Wahl erteilen oder erhalten.

- Vollmacht erteilen: Als europäischer Wähler können Sie einen anderen Wähler als Bevollmächtigten bestimmen. Hierfür müssen Sie das Vollmachtsformular ausfüllen und mit dem entsprecheneden Beleg nachweisen. Das Vollmachtsformular kann auf dem Wahlportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft heruntergeladen oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung angefragt werden.

- Vollmacht erhalten: Als europäischer Wähler dürfen Sie eine Vollmacht von einem belgischen Wähler erhalten. Falls Sie selbst Kandidat zur Gemeinderatswahl sind, dürfen Sie nur für Ihre Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner bzw. für Verwandte oder Verschwägerte bevollmächtigt werden. Am Tag der Wahlen müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Wahlaufforderung und Ihrem Personalausweis auch das Vollmachtsformular und den jeweiligen Beleg des Vollmachtgebers zum Wahllokal mitbringen.

5) Fahrtkosten
In gewissen Fällen, die in der Wahlgesetzgebung festgehalten sind, können die Wähler die Rückerstattung ihrer Fahrtkosten beantragen. Hierfür ist eine ausgefüllte Forderungsanmeldung mit der vom Wahlbürovorstand abgestempelten Wahlaufforderung und den entsprechenden Beleg, der in der Wahlgesetzgebung vorgegeben ist, bis zum 13. Januar 2024 bei der Provinz Lüttich einzureichen. Die Forderungsanmeldung können Sie auf dem Wahlportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft herunterladen.

Contacts

Services

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei
Gospertstraße 1
4700 Eupen
087/596 300
Mis à jour le
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