Als Selbständige kostenlose Dienstleistungsscheine für Mutterschaftshilfe in Anspruch nehmen

Zusammengefasst

  • Wenn Sie eine selbständig Erwerbstätige/Hilfskraft/mithelfende Ehepartnerin sind, haben Sie nach Ihrem verpflichtenden Mutterschaftsurlaub Anrecht auf kostenlose Dienstleistungsscheine („Mutterschafts-Schecks“) .
  • Sie nehmen damit Hilfsleistungen bei Ihren Haushaltstätigkeiten in Anspruch, um mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen zu können.

Achtung

  • Ihre Sozialversicherungskasse macht Ihnen hierzu ein Angebot und Sie können sich für oder gegen die Inanspruchnahme entscheiden.

Kontakte

Dienste

Ihre Sozialversicherungskasse
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1066
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten