Zusammengefasst
Das Verfahren umfasst fünf Schritte, einer davon ist optional. Den ersten Schritt finden Sie unten in zusammengefasster Form. Ein ausführlicheres Dokument mit Erläuterungen finden Sie im Anhang zum Downloaden. Darin wird das gesamte notwendige Verwaltungsverfahren sowie die zu erfüllenden technischen Voraussetzungen erläutert.
Achtung
Nachfolgend finden Sie die Fristen für die Bearbeitung eines Antrags. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsfristen nur als Richtwerte gelten. Bei Fristüberschreitung gelten sie nicht als Zustimmung von Amts wegen.
Optionaler Schritt - Generisches Dossier: 60JO
Schritt 1 - Machbarkeitsdossier: 21JO
Schritt 2 - Besondere Vereinbarung: 12JO
Schritt 3 - Vollständige technische Unterlagen: 40JO (60JO, wenn kein generisches Dossier vorliegt)
Schritt 4 - Arbeiten vor Ort: abhängig von der Planung des Mobilfunkanbieters
Jeder Schritt muss vom Antragsteller veranlasst werden. Die Verwaltung kümmert sich um die Überwachung und den ordnungsgemäßen Abschluss dieses Schritts.
Die Unternehmen sind allein dafür verantwortlich, die Baustellen in das Powalco-Tool einzugeben.
Im Detail
Jeder eingereichte Antrag muss sich auf die Einrichtung, Änderung oder Entfernung bestehender Anlagen in dem vom FÖD oder der SOFICO verwalteten regionalen Bereich beziehen.
Ein ausführliches Dokument zu allen zu beachtenden Verfahren und Schritten, finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Anträge auf Genehmigung müssen per E-Mail an folgende Adresse gestellt werden:
Anlaufstelle „Unterstützung für Mobilfunkbetreiber“
E-Mail: support.operateursmobiles.dgo1@spw.wallonie.be
Kontaktnr.: 081/77.27.80
Im Antrag auf Zulassung müssen folgende Elemente enthalten sein:
- Lage des Standorts (Adresse, Straße, Lambertkoordinaten, Kilometerstein);
- einen Lageplan der Einrichtungen;
- Im Falle eines Laternenmastes geben Sie den Typ des bestehenden Laternenmastes (gerade, mit Arm...) mit seiner Referenz (weitere Details finden Sie in dem beigefügten Dokument) sowie den Typ des neuen Laternenmastes an (18+2 m, 25 m...);
- falls vorhanden, die Referenz des allgemeinen Dossiers, auf den sich dieses Standortdossier bezieht;
- die Art des Geländes (Böschungen, Aufschüttungen ...);
- die Art des Fundaments (massives Fundament, Betonfundament ...);
- die Art der Stromversorgung (NS-Zähler FÖD/SOFICO, VNB-Zähler, Stromerzeuger);
- Besonderheiten (insbesondere bei HV-Zählung).
Im Anschluss informiert Sie die Anlaufstelle per Post über jeden weiteren Schritt, den Sie unternehmen müssen. Zum Schluss wird Ihnen die Genehmigung der Arbeiten mitgeteilt und Sie müssen diese über die Anwendung Powalco unter www.powalco.be eingeben.
Die Arbeiten müssen dem Bereitschaftsdienst PEREX (PERmanence d'EXploitation des réseaux) unter der Nummer 081/21.96.00 (Fax: 081/21.95.00) mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten über Mail: permanence.perex@spw.wallonie.be gemeldet werden. Darüber hinaus informiert das Subunternehmen PEREX täglich über den Beginn und das Ende der Arbeiten, aber auch über den Zeitpunkt der Aufstellung der Beschilderung und den Zeitpunkt ihrer Entfernung (dies soll zur Qualität der von der Zentralstelle PEREX bereitgestellten Straßeninformationen beitragen).
- Ministerialerlass über die Kennzeichnung von Baustellen und Hindernissen auf öffentlichen Straßen
- Dekret vom 6. Februar 2014 in Bezug auf kommunale Verkehrswege;
- Dekret vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation von Baustellen unter, auf und über Straßen oder Wasserläufen