Beantragung einer Messung der Vibrationen durch den Straßenverkehr

Zusammengefasst

Jene Vibrationsquellen, die am häufigsten untersucht werden, sind jene, die mit dem Straßenverkehr verbunden sind (> 95 %).

Um den Einfluss der durch den Straßenverkehr erzeugten Vibrationen auf Wohnungen und deren Bewohner zu überprüfen, zu quantifizieren und zu evaluieren, können Vibrationsmessungen durchgeführt werden.

Die durch den Verkehr erzeugten Vibrationen verbreiten sich im Boden bis zu den Fundamenten von Gebäuden. Daraus ergibt sich eine Gebäudebewegung. Die Analyse dieser Bewegung unterscheidet sich je nachdem, ob das Risiko für das Gebäude oder die Störung für Menschen untersucht wird. Eine erhebliche Störung bedeutet nicht ein Risiko für das Gebäude.

Zumeist entstehen Vibrationen, wenn Schwerfahrzeuge durch (im Allgemeinen oberflächliche) Beschädigungen auf den Straßen fahren.

Faktoren, die die Intensität der Vibrationen erhöhen, sind:

  • Ausmaß der Beschädigungen der Straße
  • Gewicht und Geschwindigkeit der Fahrzeuge
  • Zurückspringen der Fahrzeuge (Oszillationsbelastung infolge der Belastung des Aufprallens).
  • Nähe zur Quelle.

 

Auf der Straße gibt es bei den Beschädigungen, die eine Quelle für Vibrationen darstellen, verschiedene Typen:

  • Überalterung des Bodenbelags
  • Durch den Winter verursachte Beschädigungen, Schlaglöcher
  • Verbindungsfugen zwischen zwei Belägen
  • Kanaldeckel außerhalb ihrer üblichen Höhe
  • Durchbrüche oder Gräben aufgrund von unterirdischen Anlagen
  • Fugen zwischen Betonplatten

Im Detail

Prozedur

Beschwerden durch Anwohner können unter der Nummer 1719 mitgeteilt werden (kostenloser Anruf).

Bei einem Problem einer Belästigung durch Vibrationen im Zusammenhang mit einer Straße kommt ein Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden zum Einsatz:

 

  • Für die Verwaltung der Beschwerden sind die Territorialen Direktionen zuständig:

Wenn eine Beschwerde beim betreffenden Bezirk oder bei der Territorialen Direktion eintrifft, muss eine erste Inspektion durchgeführt werden. Die Ziele dieser Inspektion sind:

  • Genauere Ausführung des Antrags des Anwohners: Belästigung für Menschen und/oder Beschädigungen an Gebäuden.
  • Überprüfung, ob der Antrag ein Problem im Zusammenhang mit Vibrationen betrifft.
    • Häufig wird eine Verwechslung mit Lärmbelästigung festgestellt.
    • Eine gemeldete Verschlechterung des Zustands der Straße erfordert nicht unbedingt eine Vibrationsanalyse.
  • Überprüfung der Realität der gemeldeten Situation: Schäden an der Straße, Art des Verkehrs. Häufig ermöglicht schon eine Sichtprüfung die Feststellung, dass das Ausmaß der Verschlechterung der Straße ein Eingreifen des Verwalters erfordert.

 

  • Der an die Direktion für die Begutachtung von Anlagen gerichtete Antrag muss Folgendes beinhalten:
     
    • Beschwerde des Anwohners
    • Von der Territorialen Direktion durchgeführte Voranalyse und deren Schlussfolgerungen
    • Genaue Kontaktdaten des Anwohners: Adresse und Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse
    • Ein Formular wird den Territorialen Direktionen zur Verfügung gestellt (zum Download auf dem internen Portal der Abteilung)

 

  • Bearbeitung des Dossiers durch die Direktion für die Begutachtung von Anlagen: Durchführung der Messaktion, Analyse der Resultate und Erstellung des Berichts der Vibrationsmessungen. Dieser Bericht wird an die antragstellende Territoriale Direktion gesendet.

 

  • Sollten Grenzwerte überschritten werden, muss die betreffende Territoriale Direktion geeignete Maßnahmen setzen.
     
    • Für Gebäude: Falls der Richtwert überschritten wird, ist bei einer unabhängigen Stelle ein Zustandsbericht in Auftrag zu geben. Zudem soll diese Stelle feststellen, in welchem Ausmaß die festgestellten Schäden den Vibrationen bzw. den weiteren Belastungen für den Bau zuzuschreiben sind.
    • Falls das Niveau einer Belästigung für Menschen erreicht wird, soll die betreffende Territoriale Direktion im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten die Ausstattungen einrichten – oder durch die zuständigen Beteiligten einrichten lassen –, welche für die Verbesserung des Vibrationszustandes erforderlich sind.

Kontakte

Dienste

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081320911
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Straßendirektion Wallonisch-Brabant
Avenue de Veszprem, 3
1340 Ottignies-Louvain-la-Neuve
010430600
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