Die Verwaltung vor der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) über die Auswahl des zugelassenen Prüfers informieren.

Zusammengefasst

Sie haben ein genehmigungspflichtiges Projekt, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss von einem staatlich zugelassenen Planungsbüro durchgeführt werden. Als Antragsteller oder Projektverfasser müssen Sie die Behörde über den Namen des von Ihnen ausgewählten Büros informieren, bevor es mit dieserUmweltverträglichkeitsprüfung beginnt.

Welche Projekte müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden?

Für Projekte, die eine Genehmigung der Klasse 1 erfordern, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend vorgeschrieben. Diejenigen, die eine Genehmigung der Klasse 2 beantragen, werden dem technischen Beamten zur Prüfung vorgelegt, der gegebenenfalls eine UVP verlangt. Um eine Umweltgenehmigung der Klasse 3. zu erhalten, ist keine UVP erforderlich.

Wann wird die UVP durchgeführt? Vor dem Genehmigungsantrag

Die Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts muss vor der Beantragung einer Genehmigung durchgeführt werden, und die ausgearbeitete Umweltverträglichkeitsstudie muss dem Genehmigungsantrag beigefügt werden.

Wer muss die UVP durchführen? Ein anerkanntes Planungsbüro

Die Verträglichkeitsprüfung eines Projekts muss von einem zugelassenen Studienbürodurchgeführt werden (siehe Liste in der Rubrik „Nützliche Links“). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die von einer nicht zugelassenen Person durchgeführt wird, führt zur Nichtigkeit der erteilten Genehmigung.

Ihre Pflichten: Benachrichtigen Sie uns (Formular) und warten Sie auf eine positive Antwort.

Um die Behörde über die Wahl des Planungsbüros zu informieren (zu benachrichtigen), verwendet der Antragsteller oder Projektverfasser das unten unter „Formulare“ verfügbare Formular.

 

Der Antragsteller muss zwingend die positive Antwort der Verwaltung innerhalb von 15 Arbeitstagen abwarten, bevor er die für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Verwaltungsschritte unternimmt. 

  • Wenn die Verwaltung eine positive Antwort gibt, kann der Antragsteller oder Projektträger die Schritte zur Organisation der öffentlichen Informationsveranstaltung unternehmen.
  • Im Falle einer negativen Antwort (wenn das gewählte Büro z. B. nicht über die richtige Zulassung für das geplante Projekt verfügt) muss der Antragsteller oder Projektverfasser ein anderes Planungsbüro auswählen und die Behörde darüber informieren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jeder Antragsteller, der eine Genehmigung beantragt, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch ein zugelassenes Ingenieurbüro und/oder deren Vertreter unterliegt.

Prozedur
  1. Feststellen, ob mein Projekt UVP-pflichtig ist oder nicht: siehe Liste in der Rubrik „In Kürze“ (oben).
  2. Wählen Sie ein zugelassenes Planungsbüro aus der Liste der zugelassenen Planungsbüros aus: siehe Liste unter „Nützliche Links“ (unten).
  3. Benachrichtigen Sie die Behörde über die Wahl des zugelassenen Studienbüros per Formular: Füllen Sie das Formular (unten)aus.
  4. Benachrichtigung über Annahme oder Ablehnung durch die Verwaltung

Kontakte

Dienste

Bei Fragen wenden Sie sich an die Direktion der Vorbeugung der Verschmutzungen
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3068
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