Ein Duplikat Ihres Ausbildungsnachweises/Ihrer Karte/Ihres Führerscheins für ADR-Fahrer anfordern

Zusammengefasst

Ihre ADR-Schulungsbescheinigung ist Ihnen gestohlen worden? Haben Sie sie verloren?

Ihre Schulungsbescheinigung ist beschädigt?

Beantragen Sie ein Duplikat bei der ADR-ADN-Dienststelle des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU)!

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Bescheinigung:

  1. Machen Sie eine Diebstahl- oder Verlustanzeige bei der Polizei
  2. Überprüfen Sie die Absenderadresse für das Duplikat
  3. Senden Sie Ihren Antrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Meldung bei der Polizei an die ADR-ADN-Dienststelle.

Wenn Sie ein beschädigtes Zeugnis ersetzen möchten:

Senden Sie Ihren Antrag auf ein Duplikat zusammen mit Ihrer aktuellen, beschädigten Schulungsbescheinigung direkt an die ADR-ADN-Dienststelle.

 

Achtung

GÜLTIGKEIT

Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung muss Ihre Bescheinigung noch gültig sein.

KOSTEN

Ein Duplikat kostet 24,20 €.

Falls Sie das Einschreiben mit Ihrem Duplikat nicht erhalten oder nicht abgeholt haben, wird eine Bearbeitungsgebühr (in gleicher Höhe wie das Duplikat) für eine zweite Versendung erhoben. Diese Gebühren fallen nicht an, wenn die Sendung durch den Lieferdienst verloren geht.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Transportunternehmen und Fahrer, die gefährliche Güter auf der Straße (ADR) in der Wallonie befördern

Bedingungen

GÜLTIGKEIT

Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung muss Ihre Bescheinigung noch gültig sein.

KOSTEN FÜR SIE

Sie erhalten eine Rechnung über 24,20€, die Sie an das Prüfungszentrum für die Herstellung und den Versand des Duplikats zahlen.

Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Versendung des Duplikats. Die ADR-ADN-Dienststelle wartet mit dem Versand Ihres Duplikats nicht, bis die Zahlung eingegangen ist.

Wenn Sie das Einschreiben mit Ihrem Duplikat nicht erhalten oder nicht abgeholt haben, wird eine Bearbeitungsgebühr (in Höhe des Duplikats) für eine zweite Sendung erhoben.  Diese Gebühren fallen nicht an, wenn die Sendung durch den Lieferdienst verloren geht.

 

Prozedur

EINE OFFIZIELLE VERLUST- ODER DIEBSTAHLMELDUNG ABGEBEN

  1. Melden Sie sich bei der Polizei, um eine offizielle Verlust- oder Diebstahlmeldung abzugeben.
  2. Schicken Sie dann Ihren Antrag auf ein Duplikat zusammen mit dem Polizeiprotokoll (es darf keine Kopie Ihrer Aussage sein) innerhalb eines Monats nach Ihrer Meldung bei der Polizei ab. Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrem Antrag die Adresse angeben, an die Sie das Duplikat erhalten möchten, sofern diese nicht mit der im Protokoll angegebenen Adresse übereinstimmt.

Benötigen Sie die Nummer Ihrer Bescheinigung?

Die ADR-ADN-Dienststelle benötigt für belgische Bescheinigungen keine Bescheiniungsnummer. Allerdings kann die Polizei Sie nach dieser Nummer fragen, um den Verlust oder Diebstahl in ihre Datenbank einzugeben und zu verhindern, dass Ihre Identität missbraucht wird. Wenden Sie sich an die ADR-DNS-Dienststelle, wenn Sie diese Bescheinigungsnummer benötigen.

 

EINREICHEN IHRES ANTRAGS AUF EIN DUPLIKAT BEI DER ADR-ADN-DIENSTSTELLE

Reichen Sie Ihren Antrag auf Deutsch oder Französisch ein:

per E-Mail an adr.adn@spw.wallonie.be:

  • Bei Verlust oder Diebstahl schicken Sie einen Scan oder ein Foto des Polizeiprotokolls. Entscheidend ist, dass die ADR-DNA-Zelle Ihre Angaben zur Person problemlos lesen kann.

Per Post an:

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt

Abteilung Umwelt und Wasser

Direktion für industrielle, geologische und bergbauliche Risiken

ADN-ADR-Dienststelle

Avenue Prince de Liège 15

5100 Jambes

Vergessen Sie die folgenden Unterlagen nicht:

  • Kopie des Polizeiprotokolls bei Verlust oder Diebstahl
  • das beschädigte Zeugnis, das zu ersetzen ist, auch wenn es in schlechtem Zustand oder unleserlich geworden ist

 

BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS UND VERSAND DES DUPLIKATS INNERHALB VON 7 TAGEN

 

 

 

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3045
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