Ein Projekt für landwirtschaftliche Ausbildung anerkennen lassen

Zusammengefasst

Die Wallonie arbeitet mit Zentren zur beruflichen Ausbildung zusammen, um Personen, die eine berufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Sektor entwickeln wollen, Kurse und Praktika in Betrieben anzubieten. Dieses Angebot steht auch Arbeitnehmern zur Verfügung, um ihre Kenntnisse zu vertiefen oder auf den neusten Stand zu bringen.

Die angebotenen Kurse und Praktika stellen einen alternativen Weg zur Vollzeitausbildung dar. Sie richten sich vor allem an Personen, die keinen landwirtschaftlichen und agronomischen Unterricht absolviert haben. Sie ermöglichen es ihnen, das notwendige Rüstzeug zu erwerben, um optimal in ihr Projekt zur Niederlassung zu starten.

Sie geben zudem den Zugang unter den geforderten Bedingungen, um Finanzbeihilfen in Anspruch zu nehmen, die von der Wallonie im landwirtschaftlichen Bereich gewährt werden.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Bei den Ausbildungszentren handelt es sich um öffentliche oder private juristische Personen, die bei ihrer Ausbildungstätigkeit keine werbebezogenen und keine kommerziellen Ziele verfolgen.

Bedingungen

Für den 31. März jedes Jahres sind die Ausbildungszentren eingeladen, einen Tätigkeitsbericht über Ausbildungen, die im vergangenen Jahr organisiert wurden, vorzulegen. Dieser Bericht trägt insbesondere zur Evaluierung des Instruments der Berufsausbildung für Landwirtschaft bei. Sein Ziel besteht auch darin, die konkrete Umsetzung der Tätigkeiten durch jedes Ausbildungszentrum zu verdeutlichen, indem das, was bei der Einreichung des Projekts geplant war, der Konkretisierung der Aktionen gegenübergestellt wird.

Vorteile

Die im Rahmen des Projektaufrufs anerkannten Ausbildungszentren erhalten eine Subvention, welche von der Direktion für berufliche Ausbildung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie ausgezahlt wird.

Prozedur

Die Direktion für berufliche Ausbildung des ÖDW startet punktuell einen Projektaufruf, um Aktivitäten für die Berufsausbildung für Landwirtschaft auszuwählen. Diese Ausbildungen müssen während des Zeitraums organisiert werden, der vom Projektaufruf abgedeckt wird. Die gegenwärtig von den Ausbildungszentren organisierten Ausbildungen folgen auf den im Juli 2019 gestarteten Projektaufruf für die Kalenderjahre 2020 bis 2022. Gegenwärtig ist kein neuer Projektaufruf geplant.

Wenn ein Projektaufruf gestartet wird, wird er in der Rubrik „Aktuelles“ der Website für Beschäftigung veröffentlicht.

Nach Schließung des Projektaufrufs überprüft die Direktion für berufliche Ausbildung die Akten hinsichtlich der Bedingungen für die Zulässigkeit der Ausbildungszentren. Sie evaluiert die Projekte auf Grundlage der angekündigten Auswahlkriterien und erstellt eine Einteilung je nach erhaltenen Einschätzungen.

Diese Einteilung wird vor der Auswahl durch die wallonische Regierung einem Expertenkomitee zur Stellungnahme vorgelegt.

Die ausgewählten Ausbildungsprojekte werden den Ausbildungszentren übermittelt. Die Höhe der Gesamtsubvention und der für jede der Aktivitäten gewährten Subventionen wird ebenfalls mitgeteilt.

Die Subventionen werden vierteljährlich nach Erhalt einer Forderungsanmeldung, welche die im Verlauf des betreffenden Quartals erteilten Stunden der Ausbildungsaktivität zeigen, ausgeschüttet. Diese Ausgaben sind Gegenstand einer Prüfung durch die Verwaltung. Die bestätigten Ausgaben führen zur Auszahlung der Subventionen. Eine Akte zur Begründung des Einsatzes der erhaltenen Subventionen wird bis zum 31. Oktober des Jahres, das auf die von der Subvention abgedeckte Zeitspanne folgt, vorgelegt. Eine Regularisierung der zustehenden Subventionen wird gegebenenfalls von der Verwaltung durchgeführt.

Die Ausbildungszentren haben die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Subvention in Höhe von 30 % der gewährten Gesamtsubvention zu beantragen. Die Erstattung des Vorschusses wird schrittweise den vierteljährlichen Forderungsanmeldungen angerechnet.

Kontakte

Dienste

Direktion für berufliche Ausbildung
Place de la Wallonie, 1
5100 JAMBES

Kontaktpersonen

Dreye Philippe
081/77.83.12
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2815
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