Eine Beihilfe für ein Projekt der verständlichen Darstellung der Wissenschaften, der Forschung und der Innovation in Anspruch nehmen - DIFST

Zusammengefasst

Im Rahmen ihres Programms der Promotion, Verbreitung und Verwertung der Forschung bietet die Wallonische Region finanzielle Unterstützung für bestimmte Tätigkeiten mit dem Ziel auf der Verbreitung der Wissenschaft und Technik, der Entwicklung der wissenschaftlichen Kultur und der Promotion von Studien und Karrieren in diesen Bereichen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede juristische Person mit Tätigkeitssitz in der Wallonie kann einen Antrag einreichen.

 

Bedingungen

Jede juristische Person mit Tätigkeitssitz in der Wallonie.

Kriterien der Zulässigkeit:

Zusätzlich dazu, dass er von einer juristischen Person mit Tätigkeitssitz in der Wallonie eingereicht werden und die Antragsakte vollständig sein muss, muss das Projekt, um zugelassen zu werden, jede der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es muss als Ziel die größtmögliche Verbreitung von wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen haben.
  • Es darf nicht für ein Spezialistenpublikum reserviert sein.

Bewertungskriterien:

Die Bewertung des Projekts bezieht sich auf:

  • Die Qualität der Präsentation und der Erstellung des Antrags;
  • Die Qualität des Personals, besonders in Bezug auf den Abschluss und die professionelle Erfahrung, sowie die Qualität der dem Projekt zugeordneten wissenschaftlichen, technischen und verwaltungstechnische Betreuung.
  • Die Vorgeschichte des Projektträgers im jeweiligen Bereich;
  • Die Angemessenheit der Ressourcen in Bezug auf das Projekt;
  • Die erwartete Wirkung beim Zielpublikum;
  • Das Potenzial für Verwertung und Deklination des Projekts in einem anderen Kontext;
  • Die Qualität einer möglichen Partnerschaft mit einem Akteur der Verbreitung von Wissenschaft und Technik;
  • Die Originalität, sowohl der Thematik als auch des gewählten Ansatzes;
  • Das Vorhaben, dem sich das Projekt verschreibt (interaktiver und pluridisziplinärer Charakter, Kampf gegen Ungleichheiten, Achtung der Umwelt etc.);
  • Das Finanzierungssystem, im Falle mehrerer Finanzierungsquellen.

Die großen Ausgabekategorien, die von der Beihilfe gedeckt werden können, sind:

  • Die Personalkosten für Personen, die über einen Arbeitsvertrag oder Zeitarbeitsvertrag mit dem Projektträger geschäftlich verbunden sind, in der Maßnahme, in der sie von der Umsetzung des Projekts betroffen sind;
  • Die Kosten für Geräte und Materialien, die für die Umsetzung des Projekts notwendig sind;
  • Die Kosten für Beratung und ähnliche Dienstleistungen, die ausschließlich für die Umsetzung des Projekts genutzt werden;
  • Die zusätzlichen Gemeinkosten, die unmittelbar durch Umsetzung des Projekts entstehen;
  • Die anderen Betriebskosten, besonders Kosten für Material, Lieferungen und ähnliche Produkte, die unmittelbar durch die Umsetzung des Projekts entstehen;
  • Die notwendigen Kosten für die Werbung für das Projekt.

Eine Tabelle, die auf detaillierte Weise die gedeckten und nicht gedeckten Ausgaben nach Rubriken sortiert aufzeigt, ist unten zum Herunterladen verfügbar (siehe Leitfaden zuschussfähiger Ausgaben).

Vorteile

Die Intensität der Beihilfe, ausgedrückt im Prozentsatz der zulässigen Ausgaben, beträgt höchstens 80 %. Der nicht von der Beihilfe gedeckte Teil wird vor allem durch mögliche mit dem Projekt verbundene Einnahmen, von anderen öffentlichen oder privaten Interventionen und in Form von nach Marktpreis bewerteten Sachleistungen finanziert.

Prozedur

Der Antrag wird mittels eines elektronischen Formulars über die Plattform ONTIME eingereicht.

Im Falle einer positiven Entscheidung und unter der Bedingung, dass die Haushaltsmittel verfügbar sind, wird zwischen der wallonischen Region und den Projektträgern des Beratungsprojekts der Wissenschaften, der Forschung und der Innovation geschlossen, welche die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegt.

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3702
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