Eine Genehmigung als Anbieter von Ausbildungen im Rahmen von Ausbildungsschecks erhalten

Zusammengefasst

Bei dem Ausbildungsscheck handelt es sich um ein System, welches von der Wallonischen Region eingerichtet wurde, um die Ausbildung bei KMU und bei Selbständigen zu fördern. Ziel ist es, die KMU und die Selbständigen wettbewerbsfähiger zu machen und ihre Effizienz sowie ihre beruflichen Fähigkeiten und die Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter zu verbessern.

Wenn ein Unternehmen die Ausbildungsschecks verwenden möchte, um Ausbildungsstunden, die ihre Mitarbeiter bei einem Ausbildungsanbieter absolvieren, zu bezahlen, muss letzterer in jedem Fall vom wallonischen Minister für berufliche Ausbildung zugelassen sein.

Der Antrag auf Zulassung wird bei der Direktion für berufliche Ausbildung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie eingebracht.

Achtung

  • Ab diesem 4. Mai 2022 hält das System der Ausbildungsschecks Einzug in Mon Espace, dem Onlineportal der Wallonie für Bürger und Unternehmen. Die Formulare "Ausbildungsschecks" sind also von nun an elektronisch.
  • Um Sie bei der Verwendung des neuen elektronischen Formulars zu unterstützen, organisiert die Direktion der Berufsausbildung am 21. Juni ein Webinar. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, wenden Sie sich bitte an cheque.formation@spw.wallonie.be.

 

Im Detail

Bedingungen

Um zugelassen zu werden, muss der Ausbildungsanbieter folgende Bedingungen erfüllen:

  • er ist ein zertifizierter „Ausbildungsscheck“-Anbieter infolge eines Audits zur Zertifizierung, welches von den von der Regierung bestimmten Prüfungsstellen erstellt wurde;
  • er befolgt die geltende soziale und steuerliche Gesetzgebung;
  • er legt eine Beschreibung der Mittel und materiellen Ressourcen vor, die es ermöglichen, den Ablauf der Ausbildungen zu sichern;
  • er verfügt über pädagogisches Personal und setzt bei Bedarf Aushilfen ein, die die Qualifikationen und technischen Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der für die Zulassung vorgelegten Ausbildung besitzen; das Personal ist in der Entscheidung über die Zulassung oder Verlängerung der Zulassung des Ausbildungsanbieters angeführt;
  • er weist eine tatsächliche Erfahrung im Bereich der beruflichen Ausbildung nach;
  • er veranstaltet zumindest eine qualifizierende und übertragbare Ausbildung.

Um diese Zulassung zu erhalten, können sich die Personen oder Unternehmen, die für die Ausbildungen zuständig sind, von einer von der Wallonischen Region bestimmten Prüfungsstelle prüfen lassen.

Prozedur

Zulassungsantrag
Der Antrag auf Zulassung als Ausbildungsanbieter wird bei der Direktion der Berufsausbildung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie mithilfe eines elektronischen Formulars eingereicht, das über "Mon Espace" zugänglich ist.
Die Zulassung wird vom regionalen Minister für Berufsbildung für eine Dauer von drei Jahren erteilt und kann erneuert werden.
 
Erneuerung der Zulassung
Der Antrag auf Erneuerung der Zulassung muss bei der Direktion der Berufsausbildung über das elektronische Formular frühestens 240 Tage (8 Monate) und spätestens 120 Tage (4 Monate) vor Ablauf der laufenden Zulassung eingehen. Anträge, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden, gelten als Anträge auf Zulassung und nicht als Erneuerungen.
 
Erweiterung der Zulassung für eine neue Ausbildung

Während der Laufzeit der Zulassung kann der zugelassene Ausbildungsanbieter unter Verwendung des elektronischen Formulars einen Antrag auf eine zusätzliche Zulassung für eine neue Ausbildung stellen, die er anbieten möchte. Die ursprüngliche Zulassung wird dann auf die neue Ausbildung ausgedehnt.
 
Aussetzung oder Entzug der Zulassung
Die Regierung kann die Zulassung eines Ausbildungsanbieters aussetzen oder entziehen, wenn dieser die in den Vorschriften genannten Bedingungen nicht erfüllt. Sie kann auch beschließen, die Ausbildungszulassung nicht zu erneuern, wenn der Ausbildungsanbieter in den letzten drei Jahren seiner Zulassung keine zugelassene Ausbildung durchgeführt hat.
 
Beschwerde gegen eine Entscheidung
Im Falle der Verweigerung, der Aussetzung oder des Entzugs einer Zulassung kann eine Verwaltungsbeschwerde bei der Direktion der Berufsausbildung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie eingelegt werden. Die Anschrift, an die die Beschwerde zu richten ist, lautet wie folgt:
Öffentlicher Dienst der Wallonie - Wirtschaft, Beschäftigung Ausbildung und Forschung
Abteilung Beschäftigung und Berufsbildung
Direktion der Berufsausbildung
Place de la Wallonie 1 - Gebäude II - 5100 JAMBES
Die Frist für die Einlegung einer Beschwerde beträgt 15 Kalendertage ab dem Erhalt der Entscheidung. Die Einlegung einer Beschwerde ist kostenlos. Die Einlegung einer Beschwerde setzt die Wirkung der getroffenen Entscheidung nicht aus.

Kontakte

Dienste

Allgemeine E-Mail – GDO6 – Ausbildungsschecks
(+32) 81/334337

Kontaktpersonen

FRANCQ Edouard
081/778313
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1868
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