Zusammengefasst
Sie sind eine Jugendbewegung und möchten eine Aktivität im Wald organisieren? Möchte Ihre Organisation eine Aktivität im Wald für eine Gruppe von Jugendlichen zu pädagogischen oder therapeutischen Zwecken durchführen?
Eine Genehmigung der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) des ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) ist für geplante Aktivitäten in einem öffentlichen Wald oder Forst (Staats-, Provinz- oder Gemeindewald) erforderlich. Beantragen Sie sie umgehend mithilfe des Online-Formulars.
DER VERKEHR IM WALD IST REGLEMENTIERT
In einem öffentlichen Wald kann man nicht alles tun, was man will. Das Forstgesetzbuch verbietet nämlich Spaziergängern und Sportlern, die für den öffentlichen Verkehr in Wäldern und Forsten vorgesehenen Wege und Pfade zu verlassen. Es ist auch nicht erlaubt, zu zelten, ein Feuer zu machen oder Pflanzen zu sammeln. Dies könnte diese natürlichen Lebensräume und die ökologischen Habitate, die diese Wälder darstellen, beeinträchtigen.
FREI ZUGÄNGLICHE ZONEN (FZZ) SIND MIT GENEHMIGUNG VERFÜGBAR
Der Wald bleibt dennoch ein idealer Spielplatz, um das Bewusstsein für die Natur, ihre Vorteile sowie ihre Erhaltung zu schärfen.
In Staats-, Provinz- und Gemeindewäldern wurden daher abseits von Wegen und Pfaden frei zugängliche Zonen ausgewiesen. Hier können Aktivitäten für Jugendbewegungen oder Gruppen stattfinden, ohne dass das Ökosystem und die Ruhe des Ortes zu sehr gestört werden.
Für den Zugang zu einem dieser abgegrenzten Zonen ist jedoch eine Genehmigung der ANF erforderlich. Interessiert? Beantragen Sie die Ihre mindestens 15 Tage vor der geplanten Aktivität, indem Sie das Online-Formular ausfüllen, wie im folgenden Verfahren erläutert.
Achtung
Für Aktivitäten in privaten Wäldern: Sprechen Sie mit dem Eigentümer.
Denn die frei zugänglichen Zonen betreffen nur Wälder, die sich im Besitz öffentlicher Eigentümer befinden.
Im Detail
Jede Organisation, die eine Aktivität im Wald einrichten möchte, ist betroffen, und am häufigsten:
- Jugendbewegungen: Pfadfinder, Führer, Patros usw.
- Vereine, die Aktivitäten für Jugendliche oder mit pädagogischer oder therapeutischer Ausrichtung organisieren
BEANTRAGEN SIE EINE GENEHMIGUNG
Wann? Mindestens 15 Tage vor dem Datum der geplanten Aktivität.
Wie? Gehen Sie in Mein Bereich, um das online verfügbare Formular auszufüllen und zu bestätigen (siehe „Formulare“).
Insbesondere werden Sie gebeten:
• die geplante Aktivität zu beschreiben (mit Angabe der geplanten Teilnehmerzahl und der Anzahl der Betreuer)
• den Ort der Aktivität auf einer interaktiven Karte anzugeben, ausgehend von der nächstgelegenen Adresse des Ortes
• Legen Sie den Zeitraum fest, für den Sie die Genehmigung beantragen.
Fragen? Kontaktieren Sie die Forstämter der Zone, in dem Sie Ihre Aktivität organisieren möchten (siehe „Kontakte“).
UND DANACH?
Ihre Anfrage wird zur Analyse an den Beamten des Forstamts weitergeleitet, der für die in Ihrer Anfrage angegebene Zone zuständig ist.
Wenn Ihre Anfrage angenommen wird, erhalten Sie per E-Mail Ihre Genehmigung
• die notwendigen Informationen über die nächstgelegenen verfügbaren frei zugänglichen Zonen
• alle besonderen Informationen über diese Zonen, die Sie beachten müssen
• die Kontaktdaten des Kontaktbeamten der ANF