Eine Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
     
  • Sie iinvestieren in Ausrüstungen von Lastwagen mit dem Ziel der Energieeinsparung oder der Verringerung von Geräuschemissionen.

Wallonien kann Ihnen eine Prämie bewilligen, egal in welchem Sektor Sie arbeiten und ob es sich um Transporte auf Rechnung Dritter handelt oder nicht.

Achtung

Die Investitionen betreffen neue Ausrüstungen für Fahrzeuge der Norm EURO VI oder höher mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die einzigen förderfähigen Ausrüstungsgegenstände sind in einer Tabelle im Antragsformular aufgeführt. Die maximal zulässigen Kosten und die Fördersätze werden angegeben.

Rechnungen sind zulässig, sofern sie zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2025 ausgestellt wurden.

Die Höchstbeträge der Prämie belaufen sich auf:

  • 10.000 EUR pro Fahrzeug (Lkw, Zugmaschine, Anhänger oder Sattelschlepper).
  • 100.000 EUR pro Unternehmen für den förderfähigen Abrechnungszeitraum (2023-2025).

Mit dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 wird die Investitionsprämie für Lkw-Ausrüstungen für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt.

Diese Regelung wurde am 4. Dezember 2023 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht, künftig kann eine Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der Prämie getroffen werden.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das ein Fahrzeug besitzt, für das die Kraftfahrzeugsteuer in Wallonien gezahlt wird.

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.),in Wallonien;
     
  • In einem Fahrzeug eine Ausrüstung zur Verringerung des Energieverbrauchs oder der Geräuschemissionen einbauen;
     
  • Keine Förderung gemäß dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, dem Dekret vom 11. März 2004 über die Fördermaßnahmen für den Umweltschutz und die nachhaltige Benutzung der Energie oder dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen für dieselbe Investition erhalten haben;
  • In Form einer eidesstattlichen Erklärung des Unternehmensleiters eine Liste mit De-minimis-Beihilfen vorlegen, die in den drei Jahren vor diesem Antrag gewährt wurden.
Prozedur

Sie müssen das Antragsformular und seine Anhänge einreichen:

  • innerhalb von vier Monaten ab dem 4. Dezember 2023, dem Datum der Veröffentlichung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 über Anreize für Ausrüstungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Lärmemissionen eines Fahrzeugs für die Jahre 2023-2025 im Belgischen Staatsblatt;

ODER

  • innerhalb von vier Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung für die Ausrüstung, wenn diese nach dem 4. Dezember 2023 ausgestellt wurde (wenn Ihre letzte Rechnung vom 31.12.2025 datiert, ist die Frist für die Einreichung Ihres Antrags der 30.04.2026).

Bei umfangreichen Akten kann die Plattform "We Transfer" hilfreich sein.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Nach der Prüfung des Antrags durch die Verwaltung werden Sie über die Entscheidung informiert, ob die Prämie in einer Tranche ausgezahlt wird.

Um die Bearbeitung der Akten zu erleichtern und eine erneute Eingabe der Daten zu vermeiden, sollten Sie:

  • die Excel-Datei "Vorlage Ausrüstungstabelle 2023-2025" in der Rubrik "Formulare" dieser Initiative herunterladen;
     
  • die Daten auf der Registerkarte "Auszufüllende Auflistung" (ein einziges Blatt mit allen erfassten Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eingeben, ohne Leerzeilen zwischen den einzelnen Fahrzeugen zu lassen);
     
  • die Datei speichern und im Format "Unternehmensnummer Ausrüstungstabelle 2023-2025" umbenennen;
     
  • um die Tabelle zu drucken, den ausgefüllten Zellbereich (Zellen $A$1 bis $M..) auswählen.
     
  • die Auswahl drucken;
     
  • Stempel und Unterschrift des Verkäufers auf der ausgedruckten Tabelle anbringen lassen;
     
  • Fügen Sie die Tabelle dem ausgedruckten Prämienantrag anstelle der Felder 3. und 4. beifügen;
     
  • Und parallel dazu die Datei an folgende E-Mail-Adresse schicken: dpi@spw.wallonie.be

 

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen der Anträge auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, der Bitten um erforderliche Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

Kontakte

Dienste

Leitung der Investitionsprogramme
Tel.: Von 09 bis 12 Uhr: 081 33 37 60
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2420
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