Eine Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
     
  • Sie iinvestieren in Ausrüstungen von Lastwagen mit dem Ziel der Energieeinsparung oder der Verringerung von Geräuschemissionen.

Wallonien kann Ihnen eine Prämie bewilligen, egal in welchem Sektor Sie arbeiten und ob es sich um Transporte auf Rechnung Dritter handelt oder nicht.

Achtung

Die Investitionen betreffenAusrüstungen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die förderungsfähigen Ausrüstungen sind in einer Tabelle des Antragsformulars für die Förderung aufgeführt. Die höchsten zulässigen Kosten und die Raten für die Beihilfe sind angegeben.

Die Höchstbeträge für die Prämie sind:

  • 5.000 EUR pro Fahrzeug (Lastwagen, Traktor, Anhänger oder Auflieger). Es darf nur ein Antrag pro Fahrzeug eingereicht werden;
  • 15.000 EUR pro Unternehmen.

Rechnungen, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.07.2021 ausgestellt wurden, werden berücksichtigt.

Große Dossiers können per „We Transfer“ eingereicht werden.

Die Lastwagenprämie für das Haushaltsjahr 2021 ist seit Dezember abgeschlossen. Für dieses Haushaltsjahr 2022 wird das Programm wieder aufgelegt. Bitte informieren Sie sich über diese Maßnahme, um alles über die Aktualisierungen im Lauf dieses Jahres zu erfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das ein Fahrzeug besitzt, für das die Kraftfahrzeugsteuer in Wallonien gezahlt wird.

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.),in Wallonien;
     
  • In einem Fahrzeug eine Ausrüstung zur Verringerung des Energieverbrauchs oder der Geräuschemissionen einbauen;
     
  • Keine Förderung gemäß dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, dem Dekret vom 11. März 2004 über die Fördermaßnahmen für den Umweltschutz und die nachhaltige Benutzung der Energie oder dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen für dieselbe Investition erhalten haben;
     
  • Mit einer eidesstattlichen Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens bestätigen, dass es die steuerlichen und sozialen Gesetze und Vorschriften erfüllt;

Mit einer eidesstattlichen Erklärung des Verantwortlichen für das Unternehmen eine Liste der De-minimis-Beihilfen vorlegen, die das Unternehmen im Lauf der beiden letzten Geschäftsjahre und des laufenden Geschäftsjahres erhalten hat.

Prozedur

Sie müssen das Formular für den Antrag auf Förderung und seine Anhänge einreichen:

  • binnen 3 Monaten nach dem 15. Juli 2021, dem Datum der Veröffentlichung der Verordnung der wallonischen Regierung vom 1. Juli 2021 im Moniteur Belge, die die Fördermaßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Geräuschemissionen von Fahrzeugen für das Haushaltsjahr 2021 betrifft;

ODER

  • binnen 3 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung für die Ausrüstung, wenn sie nach dem 15. Juli 2021 und vor dem 1. August 2021 ausgestellt wurde.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Nachdem der Antrag durch die Verwaltung untersucht wurde, werden Sie über die Entscheidung der Zahlung der Prämie in einer Rate informiert.

Um die Verarbeitung der Unterlagen zu erleichtern und die Neucodierung der Daten zu vermeiden, wird empfohlen:

  • Die Excel-Datei „Modell Tabelle Ausrüstungen 2021“ in der Rubrik „Formulare“ dieser Maßnahme herunterzuladen;
     
  • Die Daten in der Registerkarte „zu vervollständigende Liste“ zu codieren (ein einziges Blatt mit allen betroffenen Fahrzeugen und Ausrüstungen, ohne leere Zeilen zwischen den verschiedenen Fahrzeugen zu lassen);
     
  • Die Datei zu speichern und umzubenennen unter Beibehalten des Formats „ Unternehmensnummer Tabelle Ausrüstungen 2021“;
     
  • Um die Tabelle auszudrucken, markieren Sie den fertig ausgefüllten Zellenbereich (Zellen $A$1 à $M..)
     
  • Drucken der Auswahl;
     
  • Lassen Sie die ausgedruckte Tabelle vom Verkäufer stempeln und unterschreiben;
     
  • Fügen Sie die Tabelle dem Prämienantrag in Papierform unter Rahmen 3. und 4. bei ;
     
  • Und schicken Sie die Datei zur gleichen Zeit an folgende E-Mail-Adresse: dpi@spw.wallonie.be

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular und in den Hinweisen (Download in der Rubrik „nützliche Dokumente“ dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen der Anträge auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, der Bitten um erforderliche Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

Documents utiles

Kontakte

Dienste

Leitung der Investitionsprogramme
Tel.: Von 09 bis 12 Uhr: 081 33 37 60
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 145021
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