Eine Studienbeihilfe im Sekundar- oder Hochschul- und Universitätswesen erhalten

Zusammengefasst

Studienbeihilfen sind finanzielle Beihilfen, die die Deutschsprachigen Gemeinschaft Studierenden im Universitäts- und Hochschulwesen und Schülerinnen und Schülern im Sekundarschulwesen gewährt. Studierende und Sekundarschüler können Studienbeihilfen erhalten, wenn sie jährlich einen Antrag einreichen und verschiedene Bedingungen erfüllen. Zu den Gewährungsbedingungen gehören neben der Erfüllung pädagogischer Anforderungen auch die Höhe des Einkommens und der Wohnsitz.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Erziehungsberechtigte von Schülern im Sekundarschulwesen
  • Studenten der Autonomen Hochschule Eupen
  • Studenten, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen und ein Studium im Ausland absolvieren

Nützliche Links

Kontakte

Dienste

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Studienbeihilfen
087/596 300
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3266
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