Eine Zulassung als Schulungszentrum für Fahrer, die gefährliche Güter auf der Straße befördern (ADR) erhalten

Zusammengefasst

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Schulungszentrum oder ein Lehrinstitut und möchten Basis- oder Spezialkurse für ADR-Fahrer anbieten?

In der Wallonie müssen Sie von der ADR-ADN-Dienststelle des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) zugelassen sein.

Diese vorgeschriebene Zulassung berechtigt Sie zur Durchführung einer oder mehrerer ADR-Basis- oder Auffrischungsschulungen.

 

BASISSCHULUNGEN UND SPEZIALISIERUNGEN

Als Schulungszentrum können Sie bei der ADR-ADN-Dienststelle eine Zulassung beantragen, um die folgenden Schulungen anzubieten:

  • Kategorie I: Basisschulung, gültig für die Beförderung von Paketen und Schüttgut (Container, Mulden)
  • Kategorie-II: Spezialisierung auf die Beförderung in Tanks
  • Kategorie IV: Spezialisierung für die Beförderung flüssiger Kraftstoffe.

 

FÜR WELCHE GEFÄHRLICHEN GÜTER GILT DIES?

Alle außer denen, die unter die Klassen 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) und 7 (radioaktive Stoffe) fallen.

Wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft (siehe Rubrik „Nützliche Links“), um die Zulassung zu erhalten, die sich auf Klasse 1 bezieht (Schulung der Kategorie III).

 

EINE ZULASSUNG ERHALTEN

  • Achten Sie darauf, dass Sie die verschiedenen Verpflichtungen einhalten (siehe Rubrik „Bedingungen“).
  • Sehen Sie sich das detaillierte Verfahren Schritt für Schritt an

 

 

Achtung

DAUER UND KOSTEN

Die Gültigkeitsdauer der Zulassung ist nicht befristet.

Der Antrag auf Zulassung kostet 1000 €. Die jährliche Gebühr beläuft sich auf 250 €. Wenn Sie Ihre Zulassung ändern möchten, fällt eine Gebühr von 125 € an.

Sobald Ihre Organisation von uns anerkannt ist, können Sie die Schulungskurse für ADR-Fahrer durchführen.

Diese Kurse müssen der ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU einen Monat im Voraus angekündigt werden, damit sie von der Dienststelle begutachtet werden können.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • VoG
  • Von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
  • Von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
Bedingungen

EINE ZULASSUNG ERHALTEN

Status

Sie müssen einen der folgenden Status besitzen:

  • Sie sind eine private Einrichtung, die als Vereinigung ohne Erwerbszweck ( VoG) gegründet wurde
  • Sie sind ein von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
  • Sie sind ein von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
  • Sie sind eine offizielle Berufsorganisation

 

Angemessene Räumlichkeiten und Materialien

Sie müssen über eine angemessene Infrastruktur verfügen, insbesondere über Räumlichkeiten und Grundstücke sowie über das notwendige didaktische Material, um Gruppen von mindestens 10 Personen die Kurse zu erteilen, für die die Zulassung beantragt wird.

 

Profile der Lehrkräfte

Der oder die Ausbilder müssen:

  • Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein, der mindestens die Schulungskategorie (I, II und/oder IV) abdeckt, für die die Schulung erteilt wird,
  • über das nötige Fachwissen verfügen

Der oder die Ausbilder, die die praktische Schulung in Erster Hilfe und in den Maßnahmen bei Zwischenfällen oder Unfällen durchführen, müssen:

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen
  • einen gültigen europäischen Erste-Hilfe-Ausweis oder einen anderen mindestens gleichwertigen Abschlussbesitzen

 

 

DIE ZULASSUNG BEHALTEN

 Nach Erhalt der Zulassung müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, damit diese Ihnen nicht entzogen oder ausgesetzt wird:

  • nicht mehr als 30 Bewerberinnen und Bewerber pro Runde zulassen
  • die Kurse, für welche die Zulassung erteilt wurde, ausschließlich auf belgischem Hoheitsgebiet durchführen
  • Die ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU mindestens einen Monat im Voraus über Datum, Ort und Sprache der Kurse informieren.
  • ein jährliches Register führen, in dem nach fortlaufender Nummer Folgendes vermerkt ist: die Identität der eingeschriebenen Kandidaten, das Datum der Einschreibung, die Daten der erteilten Lektionen, mit dem Vermerk ohne Leerstellen oder Lücken, ob die Kandidaten anwesend sind oder nicht (eine Spalte muss auch für eventuelle Bemerkungen reserviert sein)
  • Bewahren Sie diese Daten mindestens 6 Jahre lang auf
Prozedur

ZUSAMMENFASSUNG

  1. Sammeln Sie Dokumente, die belegen, dass Sie die Bedingungen erfüllen
  2. Füllen Sie das Antragsformular und seine Anhänge aus und schicken Sie es dann ab.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit der ADR-ADN-Dienststelle für die Inspektion der Infrastruktur.
  4. Sie erhalten Ihre Zulassung innerhalb von 3 Monaten

NACH SCHRITTEN

1. Füllen Sie das Antragsformular für die Zulassung aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Anhängen ein:

  • per E-Mail an adr.adn@spw.wallonie.be oder
  • per Einschreiben an den ÖDW LNU - Abteilung Umwelt und Wasser - Dienststelle ADR-ADN - Avenue Prince de Liège 15, 5100 Jambes

Sie können Ihren Antrag auf Deutsch oder Französisch stellen.

Die Dokumente, die Sie in Ihrem Antrag einreichen müssen, sind:

  • die Liste der Unterrichtsräume sowie des Geländes, die im Rahmen der Schulung für die praktische Einzelübung in der Brandbekämpfung verwendet werden (Anhang 1)
  • die namentliche und beschreibende Liste (Qualifikationen) der Ausbilder (Anhang 2)
  • eine Beschreibung des verfügbaren Lehrmaterials für Erste Hilfe und der Vorkehrungen, die bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffen sind (Anhang 3)
  • das/die Schulungsprogramm/e mit Angabe der unterrichteten Fächer (Anhang 4). Der Mindestinhalt der Programme für die verschiedenen Schulungskategorien kann im Anhang des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2003 eingesehen werden.
  • eine Liste der Teilnehmergebühren (Anhang 5). Dieser Betrag darf nur die durch die Schulungsaktivität verursachten Gebühren und Kosten abdecken. Die Daten, die zu seiner Berechnung geführt haben, können auf Anfrage an den ÖDW LNU übermittelt werden.

2. Nach Erhalt Ihrer Anfrage wird diese analysiert und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um schnell einen Termin zur Inspektion Ihrer Infrastrukturzu vereinbaren.

3. Wenn Ihr Antrag vollständig ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Zulassung innerhalb von drei Monaten nach Absendung Ihres Antrags mitgeteilt.

4. Ein Ministerialerlass wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und macht Ihre Zulassung offiziell.

 

SANKTIONEN BEI NICHTEINHALTUNG

Ihre Zulassung kann ausgesetzt oder entzogen werden, wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen und gegen geltendes Recht verstoßen.

 

RECHTSMITTEL

Sie können eine Beschwerde beim Staatsrat einlegen.

 

 

 

Kontakte

Dienste

Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Berechtigung oder bei Anfechtungen an die ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3800
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