Einen Gesundheitspflegeberuf anerkennen

Zusammengefasst

Sie verfügen über ein Diplom eines Gesundheitspflegeberufs aus dem europäischen Ausland und möchten in Belgien arbeiten. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms stellen. Sie dürfen den Gesundheitsberuf in Belgien nur dann ausüben, wenn Ihr Diplom in Belgien anerkannt ist.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Inhaber eines europäischen Gesundheitspflegediploms

Bedingungen

Insofern Sie über ein Gesundheitsdiplom aus einem Nicht EU-Land verfügen, können Sie den Antrag nur dann einreichen, wenn Sie bereits über eine Berufsanerkennung in einem EU-Land verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in dem EU-Land belegen können.

Prozedur
  1. Einreichen des Antrags: Das Antragsformular in deutscher Sprache ausfüllen und mit den auf Seite 2 aufgelisteten Dokumenten beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Sofern die einzureichenden Dokumente nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen diese von einem offiziellen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.
  2. Empfangsbestätigung: Innerhalb eines Monats ab Einreichen des Antrags erteilt Ihnen das Ministerium eine schriftliche Empfangsbestätigung mit der Mitteilung, ob der Antrag vollständig ist oder ob noch Unterlagen/Informationen fehlen. Erst wenn der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet.
  3. Erstellung eines Gutachtens: Die Bearbeitungsdauer ist bis zu vier Monaten ab Vollständigkeit des Antrags.
  4. Beschwerde: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der Minister entschieden hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.
  5. Nichtigkeitsklage: Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief  oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Kontakte

Dienste

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Gesundheit und Senioren
Gospertstraße 1
4700 Eupen
087/596 300
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3251
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