Information über den Schneeplan für die Straßen - Verkehrswarnungen und Schwerverkehr

Zusammengefasst

Der Schneeplan für Regionalstraßen ist jedes Jahr vom 15. Oktober bis 15. April in Kraft.  Dieses System wird von der Cellule d'Action Routière (CAR) verwaltet, die sich aus dem Centre régional de crise (CRC-W), der föderalen Verkehrspolizei, dem Centre PEREX und den Betreibern des Straßennetzes (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen und SOFICO) zusammensetzt. Die Maßnahmen bei schlechtem Winterwetter werden in 3 Phasen festgelegt:

1. Phase der verstärkten Wachsamkeit = permanente Bewertung des Straßennetzes und Mobilisierung von Personal und Ausrüstung des FÖD zur Gewährleistung von Räum- und Streudiensten.

2. Verkehrsvorwarnphase = wird bei starken Schneefällen oder gefrierendem Regen ausgelöst. Ziel: Räum- und Streudienste zur Erhaltung der Mobilität und zur Information der Verkehrsteilnehmer.

3. Verkehrswarnphase = bei erheblichen Störungen werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, Fahrten auf ein Minimum zu reduzieren. In dieser Phase kann der Verkehr von Lastzügen (über 13 m) auf sensiblen Abschnitten vorübergehend verboten werden. Damit soll vermieden werden, dass querstehende Sattelzüge den Verkehr komplett zum Erliegen bringen. Straßentransportunternehmen werden per SMS benachrichtigt. Das vorübergehende Verbot wird durch feste Schilder und Wechselverkehrszeichen mit Angabe der Alternativroute signalisiert.

 

Achtung

Alle Echtzeitinformationen sind auf der Trafiroute-Website verfügbar.

Abschnitte, die für den Lkw-Verkehr gesperrt werden können:

- E25 / A602- A26: zwischen Loncin und Massul in beiden Richtungen

- E411 / A4 Sud: zwischen Achêne und Massul in beiden Richtungen

- N4 und N89: zwischen Ciney und Arlon, sowie zwischen Champlon und Libramont in beiden Richtungen

- E411 / A4 Nord zwischen Daussoulx und Courrière in Nord-Süd-Richtung

- E25 / A 602: zwischen Loncin und Massul

- A 26 + E 411 /A4: zwischen Achêne und Sterpenich in beiden Richtungen

- E 40 /A3: zwischen Hauts-Sarts und Battice in einer oder in beiden Richtungen

- E 42 / A27: zwischen Verviers und Steinebruck in beiden Richtungen

- N 89: zwischen Libramont und französischer Grenze in beiden Richtungen

- E19 / A7: Grenzübergang Hensies in Richtung Frankreich

- E29 / A8: Grenzübergang Lamain in Richtung Frankreich

- N5: zwischen Charleroi und Couvin in beiden Richtungen

Zusätzlich zu den wallonischen Rastplätzen sind drei weitere Abstellbereiche für den Schwerverkehr geplant. Im Falle eines Fahrverbots von mehr als 12 Stunden sieht die SOFICO die Betankung der in den Abstellbereichen abgestellten Lastkraftwagen vor. Auch das Rote Kreuz und der Katastrophenschutz werden in Alarmbereitschaft versetzt, um den Fahrern im Bedarfsfall zu helfen.

Darüber hinaus können in 28 Zonen (32 betroffene Steigungen) zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Staus durch Lkw an Steigungen und in sensiblen Bereichen auf Autobahnen und Regionalstraßen zu vermeiden.  Die Einsatzteams sind dann vor Ort anwesend, um eine rasche Schneeräumung und spezifische Ausrüstung für eine mögliche Bergung von Schwerlastwagen in Schwierigkeiten zu gewährleisten.

 

Im Detail

Prozedur

Alle Echtzeitinformationen sind auf der Trafiroute-Website verfügbar.

Kontakte

Dienste

1719 (für die deutschsprachigen Bürger)
1719
PEREX-Zentrum
Rue Del'Grète 22
5020 Namur
0800/48.400
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2551
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten