Zusammengefasst
Sind Sie ein privater Waldbesitzer? Sie möchten Ihrem Vermögen die bestmögliche Zukunft sichern? Die Forstbetriebsgemeinschaft könnte Sie interessieren!
EINE KOORDINIERTE BEWIRTSCHAFTUNG DES WALDES
In der Wallonie wird der Privatwald immer stärker zersplittert. Diese Situation ist sowohl im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung als auch auf die wirtschaftliche Rentabilität unserer Wälder schädlich. Das Gesetz über Forstbetriebsgemeinschaften (1999) soll diesen Prozess der Parzellierung stoppen und eine koordiniertere Bewirtschaftung des Waldes ermöglichen, während gleichzeitig eine vorteilhafte Besteuerung für den Waldbesitzer beibehalten wird.
EINE VORTEILHAFTE BESTEUERUNG
Forstbetriebsgemeinschaft zu werden bedeutet, einen besonderen Steuerstatus zu erhalten, um seine Vermögensverwaltung zu optimieren. Als Forstbetriebsgemeinschaft profitieren Sie nämlich von den Vorteilen einer Gesellschaftsgründung, behalten aber das für natürliche Personen typische Steuersystem bei.
EIN LEITFADEN ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG
Lesen Sie den Leitfaden zur Unterstützung bei der Gründung von Forstbetriebsgemeinschaften in den nützlichen Dokumenten unten, um die Bedingungen für die Gewährung dieses Status zu erfahren.
In Belgien erteilt der FÖD Finanzen die Zulassung als Forstbetriebsgemeinschaft. Die Direktion für Waldressourcen des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (ÖDW LNU) gibt ihrerseits eine technische Stellungnahme zu den von Ihrem Notar eingereichten Unterlagen ab.
EIN KONTAKT: IHR NOTAR
Eine Forstbetriebsgemeinschaft zu werden ist mit Kosten verbunden (AG, PGmbH, GmbH). Besprechen Sie dies mit Ihrem Notar, um die für Ihre Situation günstigste Gesellschaftsform zu bestimmen. Entdecken Sie die administrativen Schritte für den Antrag auf Zulassung als Forstbetriebsgemeinschaft unter „Verfahren“ weiter unten.
Im Detail
Waldbesitzer, die sich für Fragen zur Waldbewirtschaftung und Planung ihres Vermögens interessieren
Schritt für Schritt:
- Sie kontaktieren Ihren Notar, um gemeinsam die vorteilhafteste Gesellschaftsform in Ihrer Situation als Waldbesitzer zu untersuchen.
- Ihr Notar legt dem föderalen Minister für Finanzen einen Antrag auf Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft vor. Parallel dazu legt er diesen der Direktion für Waldressourcen des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) vor: Avenue Prince de Liège 7, 5100 Namur (Jambes)
- Wenn Ihr Antrag vollständig ist, legt unsere Direktion innerhalb von zwei Wochen dem wallonischen Minister, der für die Wälder zuständig ist, eine technische Stellungnahme zu den forstwirtschaftlichen Aspekten vor. Dieser validiert und leitet diese Stellungnahme an seinen föderalen Kollegen für Finanzen weiter
- Der FÖD Finanzen erteilt die Zulassung, wenn Sie die Bedingungen erfüllen
- Dekret zum Forstgesetzbuch
- Décret relatif au Code forestier
- Gesetz vom 6. Mai 1999 zur Förderung der Gründung von Gesellschaften zur Verwaltung von Forstbetriebsgemeinschaften
- Loi du 6 mai 1999 visant à promouvoir la création de sociétés de groupements forestiers)
- Gesetz zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinsgesetzes und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
- Loi introduisant le Code des sociétés et des associations et portant des dispositions diverses)