Verwendung eines Elektro- oder Würgehalsbandes für Hunde

Zusammengefasst

 Sie möchten ein Würgehalsband für Ihren Hund verwenden, obwohl dies in der Wallonie verboten ist? Sie arbeiten beruflich mit Hunden und verwenden ein Elektrohalsband oder einen Trainingsstock? Viele Zubehörteile und Produkte, wie z. B. Elektrohalsbänder, dürfen nun in der Wallonie nicht mehr verwendet werden.

 

VERBOTENES ZUBEHÖR

  • Zubehör, das elektrische Schläge gibt, wie z. B. Elektrohalsbänder
  • Würgehalsbänder: Halsbänder für Hunde, mit oder ohne nach innen gerichtete Spitzen, auch in eine Leine integriert, deren beide Enden in einem Ring enden und die so zusammengesetzt sind, dass sie den Hals des Tieres nach dem Prinzip der Schlinge zusammenziehen. Zug-Stopp-Halsbänder, die an einem Ende einen Anschlag haben, sind nicht verboten.
  • Stachelhalsbänder
  • Zubehör, das für das Tierwohl unangenehme akustische Signale aussendet, wie z. B. Ultraschallhalsbänder oder -antennen
  • Zubehör, das mithilfe von chemischen Substanzen wirkt, wie z. B. Sprühhalsbänder, Sprays...
  • Kugelaquarium
  • Aquarium mit weniger als 10 Litern
  • Touchierpeitsche oder Trainingsstock

Mit diesem Verbot sollen Schmerzen, Leiden und Verletzungen von Hunden, Katzen und Fischen vermieden werden. In der Wallonie sorgt der ÖDW Landwirtschaft Naturschätze und Umwelt (LNU), insbesondere die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW), für das Wohlergehen der Tiere und die Verwendung von wirksamen und schmerzfreien Alternativen in der Tiererziehung.

 

Es gibt Ausnahmen und Abweichungen von diesem Verbot. Entdecken Sie sie unten.

 

MAULKORB: UNTER BESTIMMTEN BEDINGUNGEN

Ein Maulkorb ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Maulkörbe, die das Maul eines Hundes aus Sicherheitsgründen vollständig verschließen, sind nur im Zusammenhang mit einer Behandlung erlaubt.

 

ELEKTROHALSBAND MIT UNSICHTBAREM ZAUN, BIS 1. APRIL 2024

Elektrohalsbänder in Kombination mit einem unterirdischen Zaun bleiben bis zum 1. April 2024 erlaubt.

 

HUNDEVEREINE, HUNDEFÜHRER, BIS 1. APRIL 2024

 Elektro-, Würge-, Stachel-, Ultraschall- oder Sprühhalsbänder bleiben bis zum 1. April 2024 für Hundevereine und Hundeführer erlaubt.

 

PRIVATPERSONEN: BESCHEINIGUNG FÜR EIN WÜRGEHALSBAND

Besitzen Sie als Privatperson einen ausgewachsenen Hund und möchten wegen des Verhaltens des Tieres, seines Wohlbefindens oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ein Würgehalsband verwenden?   Informieren Sie sich über die Bedingungen in der untenstehenden Rubrik „Bedingungen“.

 

POLIZEI UND SICHERHEIT: AUSNAHMEN FÜR IHRE BERUFLICHEN AUFGABEN

 Im Rahmen Ihrer Aufgaben im Bereich der zivilen Sicherheit, der Polizei, der Verteidigung oder des Zolls dürfen Sie Elektrohalsbänder, Würgehalsbänder oder Touchierpeitschen verwenden. Die genauen Bedingungen für diese Nutzung finden Sie unten unter „Bedingungen“. Sie müssen z. B. eine Ausbildung absolvieren. Lesen Sie alle Details im Zusammenhang mit dieser Ausbildung auf der Tierwohl-Website.

 

Welche Formalitäten müssen Sie bei unseren Diensten erledigen? Ab dem 1. April 2024 (!) müssen Sie der Verwaltung die Verwendung von Elektrohalsbändern für Ihre Arbeitshunde melden. Wenn Sie Würgehalsbänder oder eine Touchierpeitsche verwenden, müssen Sie diese Verwendung nicht der Verwaltung melden.  Lesen Sie unten, wie Sie 2024 im Einzelnen vorgehen müssen.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Sie besitzen einen erwachsenen Hund (mindestens 6 Monate alt) und möchten wegen des Verhaltens des Tieres, seines Wohlbefindens oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ein Würgehalsband verwenden.
  • Sie sind ein Vertreter der zivilen Sicherheit, der föderalen und lokalen Polizei, der Verteidigung und des Zolls und möchten das Elektrohalsband, das Würgehalsband oder die Touchierpeitsche im Rahmen Ihrer Aufgaben verwenden.
Bedingungen

PRIVATPERSONEN - BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG EINES WÜRGEHALSBANDS

 

Als Privatperson dürfen Sie nur dann weiterhin ein Würgehalsband verwenden, wenn Sie die folgenden Dokumente besitzen:

  • eine gültige Bescheinigung eines Tierarztes (nicht älter als 6 Monate). Sie müssen sie bei einer Kontrolle vorzeigen.
  • eine tierärztliche Verhaltensdiagnose
  • den Nachweis, dass die Informationen über die Benutzung des Würgehalsbandes der verantwortlichen Person vom Tierarzt zur Verfügung gestellt werden.

Die Bescheinigung Ihres Tierarztes ist 6 Monate lang gültig und kann verlängert werden.

POLIZEI, ZIVILE SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG, ZOLL - BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES WÜRGEHALSBANDES

  • Die Verwendung erfolgt im Rahmen der Aufgabenausübung
  • Wenn der verfolgte Zweck dies rechtfertigt und nicht auf andere Weise erreicht werden kann
  • Die Verwendung erfolgt unter Beachtung der ethologischen und physiologischen Bedürfnisse der Tiere

POLIZEI, ZIVILE SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG, ZOLL - BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES ELEKTROHALSBANDES

  • Personen, die das Elektrohalsband benutzen, müssen geschult sein
  • Die Stimulationsstufen des Elektrohalsbandes werden stufenweise eingesetzt
  • Elektroschocks werden nur dann eingesetzt, wenn der Zweck dies rechtfertigt und nicht auf andere Weise erreicht werden kann
  • Das Elektrohalsband wird nicht verwendet für:
    • Hunde, die weniger als 6 Monate alt sind
    • trächtige oder laktierende Hündinnen
    • Hunde, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht in der Lage sind, auf die Stimulation durch das Halsband zu reagieren
Prozedur

 ! AB APRIL 2024

  • ELEKTROHALSBAND-MELDEFORMULAR - ZIVILE SICHERHEIT, FÖDERALE/LOKALE POLIZEI, VERTEIDIGUNG UND ZOLL

Ab dem 1. April 2024 muss die Verwendung eines Elektrohalsbandes der Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) gemeldet werden.

Wie? Melden Sie sich als Unternehmen über „Mon Espace“ an und füllen Sie das Online-Formular aus.

 

In Ihrer Meldung benötigen wir die folgenden Informationen:

  • die Anzahl der Personen, die das Zubehör benutzen sollen
  • die Motivation und die genauen Umstände der Verwendung des Zubehörs
  • den Nachweis, dass alternative Methoden in Betracht gezogen wurden, die unter den genannten Umständen nicht zum Erreichen des verfolgten Ziels geeignet sind
  • die Nachweise über die Teilnahme der betreffenden Personen an den Schulungen
  • das von der Einrichtung verfasste Dokument mit den von den Beamten zu beachtenden Modalitäten für die Verwendung des Elektrohalsbandes

Erneuern Sie diese Meldung alle vier Jahre.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4026
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