Nach wallonischem Steuerrecht unterliegt jede unentgeltliche Unternehmensübertragung, sei es durch Schenkung oder durch Erbschaft, einem Steuersatz von 0%, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllt.
Die Übertragung muss ein Unternehmen betreffen, d.h.:
- entweder ein Unternehmen, das von einer oder mehreren natürlichen Personen betrieben wird;
- oder Wertpapiere und Schuldforderungen einer Gesellschaft.
Das Unternehmen muss Arbeitskräfte beschäftigen.
Der Nachfolger des Unternehmens muss:
- das Unternehmen in der Wallonischen Region während 5 Jahren ab der authentischen Beurkundung weiterführen;
- die Gesamtzahl der Arbeitnehmer in Höhe von 75 % der ursprünglichen Beschäftigung aufrechterhalten (5-Jahres-Durchschnitt);
- das Gesellschaftskapital (investiertes Vermögen) während mindestens 5 Jahren aufrechterhalten.