Erbschafts- und Schenkungssteuer bei einer Unternehmensübertragung

Nach wallonischem Steuerrecht unterliegt jede unentgeltliche Unternehmensübertragung, sei es durch Schenkung oder durch Erbschaft, einem Steuersatz von 0%, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllt. 
Die Übertragung muss ein Unternehmen betreffen, d.h.:

  • entweder ein Unternehmen, das von einer oder mehreren natürlichen Personen betrieben wird;
  • oder Wertpapiere und Schuldforderungen einer Gesellschaft.

Das Unternehmen muss Arbeitskräfte beschäftigen.

Der Nachfolger des Unternehmens muss:

  • das Unternehmen in der Wallonischen Region während 5 Jahren ab der authentischen Beurkundung weiterführen;
  • die Gesamtzahl der Arbeitnehmer in Höhe von 75 % der ursprünglichen Beschäftigung aufrechterhalten (5-Jahres-Durchschnitt);
  • das Gesellschaftskapital (investiertes Vermögen) während mindestens 5 Jahren aufrechterhalten.