Um den Betrag der Energierechnung dauerhaft zu senken, ist die Verbesserung der Energieeffizienz der Wohnung so wichtig wie noch nie zuvor. Um dies zu erreichen, stehen Ihnen verschiedene Beihilfen der Wallonie zur Verfügung.

Contenus

Regionale Prämien

Sie besitzen ein Eigenheim in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Sie besitzen dort eine Wohnung oder ein Haus? Das Ministerium unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Baumaßnahmen ergreifen, um an Ihrem Gebäude Energie einzusparen.

https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-7169/11772_read-64915/

Bei der sogenannten „energetischen Verbesserung“ fördert das Ministerium einzelne Baumaßnahmen - maximal zwei Maßnahmen. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

  • Zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen.
  • Die Arbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat. 

Bei der sogenannten „energetischen Sanierung“ fördert das Ministerium größere Sanierungsmaßnahmen – mindestens drei Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

  • Voraussetzung ist ein gültiger Energiepass, das PEB‐Zertifikat. Dieses ist kostenpflichtig (rund 300 Euro) und nicht Teil des Prämiensystems. 
  • Die Arbeiten müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.

Diese Förderung ist für alle Wohngebäude anwendbar: 

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Appartements
  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Welche Einzelmaßnahmen fördert das Ministerium?

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der Kellerdecken/unteren Geschossdecke
  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt

Weitere Informationen sowie die Broschüre finden Sie hier : https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-7405/

Zinslose Darlehen

Die Wallonische Sozialkreditgesellschaft (SWCS) und der Wohnungsfonds der kinderreichen Familien der Wallonie (FLW) helfen Ihnen bei der Durchführung von Arbeiten für die Sanierung oder für Energiesparmaßnahmen, indem sie Ihnen zinslose Darlehen anbieten (TAEG 0 %).   

Neben Bedingungen zum Einkommen sieht ihre Vergabe eine Reihe weiterer Bedingungen vor, wie z. B. jene, dass die Liegenschaft selbst bewohnt werden muss. 

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens  – Tel.: +32 (0)87 876 784

Aides pour les revenus modestes (MEBAR)

Via l'opération MEBAR, la Wallonie accorde une subvention aux ménages à revenus modestes pour la réalisation, dans leur logement, de travaux qui vont leur permettre d'utiliser plus rationnellement l'énergie : le remplacement de châssis ou de portes extérieures, des travaux d'isolation, l'installation d'un poêle, le placement d'une chaudière ou d'un chauffe-eau... 

La subvention peut aussi être accordée à un ménage ou un demandeur vivant dans une caravane ou un chalet situé dans un camping ou un parc résidentiel de week-end. Si le demandeur est locataire, il doit obtenir au préalable l'accord de son propriétaire. 

Pour obtenir cette subvention, il faut s'adresser au CPAS de sa commune.