En bref
Hier erfahren Sie Näheres zum Bewerbungsverfahren im Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Points d'attention
Zeitgleich zur Bewerbung empfiehlt es sich, einen Antrag auf Gleichstellung Ihres ausländischen Diploms im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen.
En détail
Personen, die als Lehrer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeiten möchten
Wer als Lehrer eingestellt werden möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- die Nationalitätsanforderungen erfüllen;
- ein Verhalten haben, das den Anforderungen des Amtes entspricht;
- die bürgerlichen und politischen Rechte besitzen;
- den Milizgesetzen genügt haben;
- Inhaber des erforderlichen Befähigungsnachweises sein, der dem zu vergebenden Amt entspricht, oder sich über ein Regularisierungsverfahren für das betreffende Amt in Ordnung gebracht haben (dieses Regularisierungsverfahren findet keine Anwendung im Grundschulwesen).
- bei Amtsantritt ein höchstens sechs Monate vorher ausgestelltes ärztliches Attest abgeben, aus dem hervorgeht, dass sein Gesundheitszustand weder die Gesundheit der Schüler bzw. Studenten noch die der anderen Personalmitglieder gefährdet;
- die dekretal festgelegten sprachlichen Anfoderungen für das betreffende Amt erfüllen;
- die Bewerbung in der Form und in der Frist, die im Aufruf an die Bewerber festgelegt sind, eingereicht haben.
Im Falle von Lehrermangel dürfen ebenfalls Personen eingestellt werden, die ggf. nicht die Anforderungen in puncto Diplom oder Sprache für das betreffende Amt erfüllen.
Jeder Schulträger organisiert jeweils im Frühjahr ein Bewerbungsverfahren zur Anwerbung von Personalmitgliedern für das kommende Schuljahr. Hierunter finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren in den drei Unterrichtsnetzen.
Darüber hinaus können im Laufe des Schuljahres jederzeit Spontanbewerbungen an den Schulträger oder Schulleiter gerichtet werden.
Die Adressen der Schulen finden Sie auf dem Bildungsportal unter „Personalverzeichnis“ – Bildungseinrichtungen.
1. Bewerbungsverfahren im Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW)
Zum GUW gehören alle Schulen, die sich in direkter Trägerschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden. Die Kandidaten für eine zeitweilige Bezeichnung im GUW werden jährlich zwischen dem 1. und 20. April durch eine amtliche Mitteilung an die GUW-Schulen sowie durch eine Zeitungsanzeige aufgerufen sich zu bewerben. Der Aufruf enthält die von den Bewerbern zu erfüllenden Bedingungen sowie die Angaben über Form und Frist der Bewerbung. Seit dem Frühjahr 2021 erfolgt die Bewerbung ganz unkompliziert über die Bewerberplattform des Gemeinschaftsunterrichtswesens.
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Belgien
Tel.: +32 (0)87 789 656
sandra.servais@dgov.be
2. Bewerbungsverfahren im Freien Subventionierten Unterrichtswesen (FSU)
Zum FSU gehören alle Schulen, die unter der Trägerschaft der VoG Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BSDG) stehen.
Interessenten reichen ihre Bewerbung beim SKU (Sekretariat des Katholischen Unterrichtswesens) mittels Bewerbungsformular ein. Das Bewerbungsformular ist auf einfache Anfrage beim SKU erhältlich. Das SKU nimmt die Bewerbungen im Auftrag des Trägers an und ist der Ansprechpartner für nähere Informationen.
Ansprechpartner:
Tel.: +32 (0)87 59 46 70
3.Bewerbungsverfahren im Offiziellen Subventionierten Unterrichtswesen (OSU)
Zum OSU gehören alle Gemeindegrundschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Jede Gemeinde organisiert ihr eigenes Bewerbungsverfahren für ihre Schulen. Interessenten reichen ihre Bewerbung bei der betreffenden Gemeinde ein. Nähere Informationen erteilen die Schulämter der Gemeinden sowie die Koordinationsstelle für das Offizielle Subventionierte Unterrichtswesen.
Ansprechpartner:
- Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens
- Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten psycho-medizinisch-sozialen Zentrums
- 2004.03.29, Dekret zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten PMS-Zentren