Zusammengefasst
Die Inbetriebsetzungssteuer ist eine einmalige Steuer, die zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße in Belgien in Gebrauch genommen wird, während die Verkehrssteuer eine jährliche Steuer ist, die auf Fahrzeuge erhoben wird, die für die Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße eingesetzt werden.
Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen:
Eine Befreiung von der Inbetriebsetzungssteuer und der Verkehrssteuer wird für folgende Fahrzeuge gewährt:
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport von kranken oder verletzten Personen bestimmt und bei der DIV als Krankenwagen zugelassen sind;
- Fahrzeuge, die als Mittel der persönlichen Fortbewegung von Invaliden oder Personen mit Behinderung benutzt werden;
Eine Befreiung von der Verkehrssteuer wird für folgende Fahrzeuge gewährt:
- Fahrzeuge, die ausschließlich für einen öffentlichen Dienst (Armee, Feuerwehr, Gemeindedienste) bestimmt sind;
- Fahrzeuge, die als öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden;
- Fahrzeuge auf Probefahrt (Probefahrtschild);
- Boote;
- landwirtschaftliche Fahrzeuge;
- Kleinkrafträder und Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 250 cm³;
- Taxis und Mietwagen mit Fahrer;
- Fahrzeuge, die einer in Belgien wohnhaften Person von einem ausländischen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden;
- Fahrzeuge, die nur gelegentlich auf den öffentlichen Straßen Belgiens verkehren (Schaustellerfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, medizinische LKWs.);
- Fahrzeuge von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen und Fahrzeuge internationaler Organisationen;
- Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen oder vorübergehend in Belgien von Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland zugelassen sind;
- Fahrzeuge von Einrichtungen oder Institutionen, die aufgrund eines Grundlagengesetzes steuerbefreit sind ( Interkommunalen).
Achtung
Fahrzeuge, die von einem öffentlichen Dienst zugelassen werden, sind automatisch von der Verkehrssteuer befreit.
Allerdings können nur Fahrzeuge, die ausschließlich für einen öffentlichen Dienst eingesetzt werden, in den Genuss der Befreiung kommen. Wird das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt (z. B. Dienstfahrzeug), muss es beim ÖDW Steuerwesen angemeldet werden, damit die Verkehrssteuer festgelegt werden kann. Zu diesem Zweck steht ein Formular zur Verfügung: https://www.wallonie.be/fr/demarches/declarer-un-vehicule-dun-service-pu...
Im Detail
Alle Kraftfahrzeughalter
- Zivil- oder Militärkriegsinvaliden, die eine Invaliditätspension von mindestens 60 % erhalten;
- Personen, die vollständig blind sind, deren obere Gliedmaßen vollständig gelähmt sind oder deren obere Gliedmaßen amputiert wurden, sowie Personen mit einer unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingten bleibenden Invalidität von mindestens 50 %.
- Das Fahrzeug ist bei der DIV im Namen des Invaliden bzw .der Person mit Behinderung oder des Ehegatten/gesetzlich zusammenwohnenden Partners oder im Namen seines gesetzlichen Vertreters (Vater, Mutter, Vormund usw.) zugelassen, wenn er/sie unter verlängerter Minderjährigkeit steht oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vom Friedensrichter für „handlungsunfähig“ erklärt wurde.
- Das Fahrzeug ist für die unentgeltliche Beförderung von Personen bestimmt.
- Das Fahrzeug dient ausschließlich zur Beförderung des Begünstigten.
- Besitzer von Wohnmobilen, Reisemobilen;
- Besitzer von Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t unter bestimmten Bedingungen.
Diese Befreiung unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Das Fahrzeug wird von natürlichen oder juristischen Personen benutzt, deren Haupttätigkeit nicht die Güterbeförderung ist.
- Das Fahrzeug darf während des Besteuerungszeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten höchstens dreißig Tage lang auf der öffentlichen Straße benutzt werden.
- Der mit diesen Fahrzeugen durchgeführte Transport führt nicht zu Wettbewerbsverzerrungen.
- per E-Mail an steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be
- per Post an die folgende Adresse: ÖDW - Steuerwesen - Hütte 79 (Quartum Center) - 4700 Eupen
Kategorie der Befreiung | Vorzulegende Dokumente |
Öffentlicher Dienst | Fahrzeuge, die von einem öffentlichen Dienst zugelassen werden, sind automatisch von der Verkehrssteuer befreit. Es besteht kein Handlungsbedarf. |
Taxidienst | - Betriebsgenehmigung - Identifikationsschild oder Kopie der öffentlichen Untersuchung |
Vermietung mit Fahrer | - Kopie der Zulassungsbescheinigung - Genehmigung vom Öffentlichen Dienst der Wallonie - Foto des Fahrzeugs - Kopie eines Dokuments, das die Dauer und den Umfang der Vermietung belegt |
Krankenwagen und Dienst für dringende medizinische Hilfe | - Kopie der Zulassungsbescheinigung |
Spezialisierter Dienst für die Beförderung von Rollstuhlfahrern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität | - Kopie der Zulassungsbescheinigung - Genehmigung der AViQ oder einer anderen zuständigen Stelle |
- per E-Mail an steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be
- per Post an die folgende Adresse: ÖDW - Steuerwesen - Hütte 79 (Quartum Center) - 4700 Eupen
Kategorie von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung | Anschrift der zuständigen Behörde |
Kriegsinvaliden |
Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor Oder FÖD Soziale Sicherheit - Generaldirektion Kriegsopfer Square de l'Aviation 31 - 1070 Brüssel |
Personen, die eine Entschädigungspension bzw. Militärpension aufgrund einer Invalidität aus Friedenszeiten erhalten |
Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor Place Victor Horta, 40 – boite 30 1060 Brüssel |
Andere Invaliden bzw. Personen mit Behinderung | FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Boulevard du jardin Botanique 50 – bte 150 1000 Brüssel |
- Jambes - Avenue Gouverneur Bovesse 29 - +32 (0)81/33.02.11
- Arlon – Place Didier 42 – 063/43.00.30
- Charleroi – Rue de France 3 – 071/20.60.80
- La Louvière - Rue Sylvain Guyaux 49 - 064/23.79.20
- Tournai - Rue de la Wallonie 19-21 - 069/53.26.26.70
- Lüttich - Place Saint-Michel 86 - +32 (0)4/250.93.30
- Huy - Grand-Place 1 - +32 (0)81/33.02.11
- Marche-en-Famenne - Boulevard du Midi 22 - +32 (0)81/33.02.11
- Mons – Îlot de la Grand’Place – 065/22.06.80
- Nivelles – Rue de Namur 67 – 067/41.16.70
- Verviers – Rue Coronmeuse 46 – 087/44.03.50
- Bastogne - Rue du Vivier 58 - +32 (0)81/33.02.11