Ein für einen öffentlichen Dienst bestimmtes Fahrzeug zur Verkehrssteuer anmelden

Zusammengefasst

Nach dem Gesetz sind Fahrzeuge, die ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen vom Staat, von den Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Agglomerationen oder Gemeinden eingesetzt werde, von der Verkeherssteuer befreit.

Es handelt sich demnach um Fahrzeuge, die von den ÖSHZ, den Gemeindeverwaltungen, den Hilfeleistungszonen, den Provinzverwaltungen, den Regionalverwaltungen, den Städten, den Polizeizonen usw. zugelassen sind und im Rahmen ihrer Gemeinwohlaufgabe eingesetzt werden.

Seit dem 1. Juli 2017 zieht jede Neuzulassung im Namen eines öffentlichen Dienstes automatisch eine Befreiung von der Verkehrssteuer und dem damit verbundenen Zuschlagzehntel nach sich. Mit anderen Worten, nur die Inbetriebsetzungssteuer und ggf. der Ökomalus werden zum Zeitpunkt der Zulassung festgelegt, und es ist nicht mehr notwendig, die Befreiung von der Verkehrsteuer zu beantragen.

Allerdings können nur Fahrzeuge befreit werden, die ausschließlich für einen öffentlichen Dienst eingesetzt werden. Teilweise privat genutzte Fahrzeuge, wie zum Beispiel Dienstfahrzeuge, unterliegen der Verkehrssteuer und müssen bei der Steuerverwaltung angemeldet werden.

Im Detail

Prozedur

Um ein für  einen öffentlichen Dienst bestimmtes Fahrzeug zur Verkehrssteuer anzumelden, müssen Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen (siehe unten). Sie können das Formular online ausfüllen oder die Papierversion vor Ablauf der Zahlungsfrist an die wallonische Steuerverwaltung senden, per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be oder per Post (ÖDW Finanzen - Hütte 79 (Quartum Center), 4700 Eupen).

Sobald das Formular eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über die entsprechende Steuer.

Kontakte

Dienste

ÖDW Finanzen
Hütte 79 (Quartum Center)
4700 Eupen
087/391 170
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2990
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