Beihilfe für die Teilnahme an einem amtlichen Qualitätssicherungssystem als Landwirt beantragen

Zusammengefasst

Möchten Sie als Landwirt in die Produktion von Schweinen einsteigen?

Sie sind Winzer und möchten die Bezeichnung Crémant de Wallonie verwenden?

 

DIE WALLONIE FÖRDERT DIE PRODUKTION VON UNTERSCHIEDLICHER QUALITÄT

Ganz allgemein würden Sie gerne Ihre landwirtschaftliche Produktion führen und sie gemäß dem Lastenheft einer offiziell anerkannten Qualitätskette aufwerten?

Sie können von einer finanziellen Unterstützung der Wallonie profitieren. Beantragen Sie eine Beihilfe beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt): Die Vorgehensweise erfolgt über Ihre Flächenerklärung.

 

SIE GREIFT IN IHRE ZUSATZKOSTEN EIN

Sich an ein offiziell anerkanntes Lastenheft für eine qualitative Produktion zu halten und deren Anforderungen Genüge zu leisten, bedeutet für den Erzeuger zusätzliche Kosten.

Die geplante Beihilfe soll einen Teil der damit verbundenen Kontroll- und Zertifizierungskosten decken, nämlich:

      • Die Gebühren für die Anmeldung zu einem anerkannten Lastenheft

      • Die Kosten für das anfängliche Audit durch einen zulässigen Zertifizierungsorganismus

      • Die Kosten für die Zertifizierung durch einen zugelassenen Zertifizierungsorganismus, einschließlich der Kosten für Inspektion, Kontrolle und Analyse

      • Der Jahresbeitrag, der für die Teilnahme an der Spezifikation fällig ist

Die Liste der Lastenhefte für anerkannte qualitative Produktionen wird jährlich durch einen ministeriellen Erlass festgelegt (siehe „Gesetzliche Referenzen“).

 

EINE BEIHILFE, DIE JEDES JAHR ERNEUERT WERDEN MUSS

Der Antrag auf Beihilfe wird jährlich gestellt und gilt nur für ein Produktionsjahr. Sie können diese Hilfe dennoch in Anspruch nehmen, solange Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Denken Sie daran, jedes Jahr einen neuen Antrag zu stellen, indem Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen.

 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jeder Erzeuger, der an einer offiziell anerkannten qualitativen Produktionskette teilnimmt und sich dem Kontroll- und Zertifizierungssystem unterwirft, das im Lastenheft der Kette vorgesehen ist.

Bedingungen

   • Sie sind im InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) als Erzeuger identifiziert und verfügen über eine P-Nummer.

      • Ihr Betriebssitz befindet sich in der Wallonie

      • Die Produktionseinheiten, für die Sie die Unterstützung beantragen, befinden sich in der Wallonie.

      • Sie halten sich an ein anerkanntes Produktionslastenheft, das Anspruch auf diese Beihilfe gibt.

      • Sie unterwerfen sich den Kontrollen eines anerkannten Zertifizierungsorganismus zur Kontrolle des anerkannten Lastenhefts sowie den Kontrollen der Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU.

      • Sie sind nicht Empfänger einer Beihilfe für den ökologischen Landbau

      • Sie halten sich an die Cross-Compliance-Regeln für die Anwendung im Rahmen der GAP.

 

 

 

Vorteile

Die Referenzbeträge für die gewährte Beihilfe werden jährlich durch einen ministeriellen Erlass festgelegt (siehe „Gesetzliche Referenzen“).  

Ein Landwirt kann für alle anerkannten Lastenhefte für qualitative Produktionen, an denen er teilnimmt, eine Beihilfe von bis zu maximal 3000 EUR pro Jahr erhalten.

Prozedur

1. Stellen Sie einen Beihilfeantrag

 

Dazu müssen Sie lediglich Ihre Flächenerklärung (FE) für das betreffende Produktionsjahr über Pac-on-Web ausfüllen.

 

Im Laufe des Monats März des folgenden Jahres schickt Ihnen die Direktion Qualität und Tierwohl ein Informationsschreiben, das Folgendes enthält:

      • Ein Schuldforderungsformular, mit dem Sie die Auszahlung der Beihilfe beantragen können.

      • Eine vorausgefüllte De-minimis-Bescheinigung auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Informationen

 

* * * * * * * Warum eine De-minimis-Bescheinigung?
 

Die Beihilfe, die Sie im Rahmen dieses Programms für die Teilnahme von Landwirten an Qualitätssystemen erhalten, wird vollständig von der Wallonie finanziert. Sie stellt eine staatliche De-minimis-Beihilfe dar, deren Vergabekriterien vereinfacht wurden. Diese Vereinfachung bedeutet, dass der Empfänger bei der Kumulierung mehrerer staatlicher De-minimis-Beihilfen eingeschränkt ist. Mithilfe der De-minimis-Bescheinigung kann dieses Kriterium belegt werden.

 

2. Beantragen Sie die AUSZAHLUNG der Beihilfe

 

WELCHE DOKUMENTE SIND VORZULEGEN?

      • Das Schuldforderungsformular, das Ihnen die Behörde zuvor per Post zugesandt hat. Dieses bezieht sich auf die Kontroll- und Zertifizierungskosten, die in dem betreffenden Produktionsjahr angefallen sind.

      • Die erforderlichen Belege, wie z. B. Rechnungen und entsprechende Zahlungsnachweise

      • Die zuvor per Post übermittelte und ordnungsgemäß ausgefüllte De-minimis-Bescheinigung

      • Ihre Bankdaten sowie eine von Ihrer Bank bereitgestellten Bescheinigung über die Bankverbindung

 

WANN? Übermitteln Sie Ihre Schuldforderung und die dazugehörigen Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des oben erwähnten Informationsschreibens an die Behörde.

 

WIE? Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten.

      • Auf dem Postweg an:
            ÖDW LNU – Direktion Qualität und Tierwohl
            Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur

      • Per E-Mail: questiondd.dgo3@spw.wallonie.be

 

In jedem Fall bestätigt die Verwaltung den ordnungsgemäßen Eingang Ihrer Unterlagen.

 

UND DANACH?

Die Direktion Qualität und Tierwohl analysiert Ihre Akte. Sie führt bei Bedarf Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch. Sie kann Sie um zusätzliche Informationen bitten.

Wenn sich Ihr Antrag als nicht zulässig erweist, teilt Ihnen die Verwaltung dies per Post mit.

Ist Ihr Antrag vollständig und validiert? Die Direktion Qualität und Tierwohl informiert Sie per Post über die Entscheidung zur Auszahlung der Beihilfe und fügt den ministeriellen Erlass bei, der diese Entscheidung offiziell bestätigt.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Direktion Qualität und Tierwohl
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3966
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten