Eine Flächenmeldung einreichen und einen Sammelantrag auf Beihilfen stellen

Zusammengefasst

Sind Sie Landwirt und bewirtschaften landwirtschaftliche Parzellen?

Sie halten Nutztiere zur Erzeugung von Fleisch, Milch und/oder Eiern?

Jedes Jahr müssen Sie eine Flächenmeldung ausfüllen und an die wallonische Zahlstelle des SPW ARNE (Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, Umwelt) übermitteln. Beantragen Sie sie: Der Vorgang ist kostenlos und wird online durchgeführt.

 
WOZU DIENT DIE FLÄCHENERKLÄRUNG (FE)?

      • Landwirtschaftlich genutzte Parzellen melden

      • Einen Antrag auf landwirtschaftliche Beihilfen stellen

      • Übermitteln Sie die Flächen- und Viehbesatzinformationen, die zur Berechnung der Bodengebundenheit Ihres Betriebs für das Ausbringungskataster erforderlich sind.
 

 
WELCHE HILFEN KÖNNEN SIE ÜBER DIE FLÄCHENMELDUNG BEANTRAGEN?

Das Ausfüllen der FE ermöglicht Ihnen den Zugang zu Beihilfen im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik). Mit diesem Formular können Sie die Beihilfen der sog. „1. Säule“ beantragen, d. h.:

      • Ansprüche auf Basiszahlungen, d. h. eine Prämie pro bewirtschaftetem Hektar

      • die Öko-Regelungen, direkte und freiwillige Beihilfen, die die Landwirte dazu anregen sollen, Maßnahmen zugunsten einer zugunsten einer nachhaltigeren, umweltfreundlicheren landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu ergreifen, die die biologische Vielfalt in der Wallonie schützt.

      • die redistributive Zahlung, bei der es sich um eine Beihilfe für die ersten 30 Hektar eines Betriebs handelt

      • die Zahlung für Junglandwirte unter 41 Jahren in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit

      • gekoppelte Beihilfen für Eiweißpflanzen zur Unterstützung der Entwicklung des Sektors der pflanzlichen Eiweiße

      • gekoppelte Beihilfen für die Haltung von Kühen einer Milch-, Fleisch- oder gemischten Rasse oder von Schafen

 
Sie können auch Beihilfen aus der sogenannten „2. Säule“ der GAP beantragen, die zu den Folgenden gehören:

      • eine Entschädigung für die Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Parzelle in Gebieten mit natürlichen und spezifischen Einschränkungen (IZCNS)

      • eine Entschädigung für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Parzellen in Natura-2000-Gebieten

      • eine Beihilfe für Parzellen, die nach dem ökologischen Landbau bewirtschaftet werden

      • eine Subvention für die Umwelt von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

      • Unterstützung bei der Entwicklung einer hochwertigen landwirtschaftlichen Produktion in der Wallonie

 
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Lesen Sie das erläuternde Online-Handbuch (siehe „Nützliche Links“) oder wenden Sie sich an die Außendirektion in Ihrer Region (siehe „Kontakte“).

 
 
WIE KANN ICH MEINE ERKLÄRUNG ERSTELLEN?

Sie müssen bei unserer Verwaltung als Landwirt identifiziert sein und über eine Partnernummer P im InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) verfügen. Sie können dann auf das Formular für die Flächenerklärung zugreifen, das über den Pac-on-Web-Schalter verfügbar ist.

Füllen Sie Ihr FE-Formular bis zum 30. April aus und bestätigen Sie es, wie unter „Verfahren“ erläutert.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Alle natürlichen oder juristischen Personen oder Gruppen von natürlichen oder juristischen Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wie: 

  • Produktion, Zucht oder Anbau von landwirtschaftlichen Produkten einschließlich Ernten, Melken, Zucht und Haltung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke 

  • die Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche in einem Zustand, der sie für die Beweidung oder den Anbau nach den üblichen landwirtschaftlichen Praktiken geeignet macht 

  •  die Ausübung einer Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen, die auf natürliche Weise in einem Zustand erhalten werden, der sie für die Beweidung oder den Anbau geeignet macht 

Bedingungen
  • Im InVeKoS als Partner identifiziert sein (P-Nummer)
  • Einhaltung der Cross-Compliance-Regeln auf ALLEN Parzellen des Betriebs, einschließlich der Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, und der Flächen, für die keine Beihilfen gewährt werden.

 

Vorteile

Das Ausfüllen der Flächenerklärung ermöglicht es Ihnen, europäische Agrarbeihilfen (GAP-Prämien) zu beantragen.

Prozedur

EINE VORAUSSETZUNG: EINTRAG IM InVeKoS

Um auf das Formular für die Flächenerklärung zugreifen zu können, müssen Sie unbedingt von der Verwaltung als Erzeuger identifiziert werden und über eine Partnernummer P im InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) verfügen. Um Ihre Identifikationsnummer zu erhalten, wenden Sie sich an die für Ihre Region zuständige Außendirektion (siehe „Kontakte“).

Möchten Sie mehr über dieses Verfahren erfahren? Besuchen Sie den Abschnitt „Landwirt werden“ auf unserem Landwirtschaftsportal (siehe „Nützliche Links“).

 

DIE ERKLÄRUNG VORBEREITEN: DAS VORBEREITUNGSFORMULAR UND DAS MERKBLATT

Um Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Erklärung zu helfen, schickt Ihnen die Verwaltung im Laufe des Monats März ein mit Ihren Informationen aus dem Vorjahr vorausgefülltes Formular.  

Ein Merkblatt ist auch online auf Pac-on-Web verfügbar. Hier finden Sie weitere Informationen:

       • wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen

       • welche Fristen einzuhalten sind

       • über die Voraussetzungen für die verschiedenen Förderungssysteme

       • über die wichtigsten Bestimmungen zu Kontrollen, Sanktionen und Kürzungen der Hilfen

       • über die Verwendung der gesammelten Daten

       • wie Sie Ihre Daten einsehen, ändern oder löschen können
 

Befinden Sie sich in Ihrem ersten Wirtschaftsjahr? Dann erhalten Sie kein Vorbereitungsformular. Um zu erfahren, welche Schritte Sie unternehmen müssen, wenden Sie sich an die Außendirektion der WZ (Wallonischen Zahlstelle) in Ihrer Region, die in der Rubrik „Kontakte“ aufgeführt ist.

 

ZUM FORMULAR DER FLÄCHENERKLÄRUNG

Das Formular für die Flächenerklärung ist für das neue Wirtschaftsjahr ab Ende Februar online verfügbar. Mit Ihrem elektronischen Personalausweis, der itsme-Anwendung oder Token loggen Sie sich in Pac-on-Web ein.

Die Informationen, um die Sie gebeten werden, ermöglichen:

       • alle Parzellen des Betriebs, die sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befinden, zu lokalisieren

       • die Zuordnung von Parzellen zu identifizieren

       • die Rechte auf Beihilfezahlungen festzulegen

       • die verschiedenen Beihilferegelungen, die Sie in Anspruch nehmen können, zu identifizieren

 

BENÖTIGEN SIE HILFE? DIE AUSSENDIREKTIONEN SIND FÜR SIE DA

Haben Sie Fragen zum Formular? Benötigen Sie Hilfe? Um Ihre Identifikationsnummer zu erhalten, wenden Sie sich an die für Ihre Region zuständige Außendirektion der WZ (siehe „Kontakte“). Sie steht Ihnen bis Ende April nach Terminvereinbarung oder per Fernwartung zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Dieser Dienst ist kostenlos.

 

EINZUHALTENDE FRISTEN

Füllen Sie Ihre FE bis zum 30. April aus und validieren Sie sie. Sie haben die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt noch zu ändern:

       • bis zum 31. Mai für alle Änderungen, einschließlich solcher, die zu einer Erhöhung des beantragten Beihilfebetrags führen

       • bis zum 30. September nur für Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung des beantragten Förderbetrags führen

Diese Änderungen können nur online über Pac-on-Web vorgenommen werden.

 

EINE REGELMÄSSIGE AUSZAHLUNG DER HILFEN

Die Zuschüsse werden in mehreren Raten nach dem folgenden vorläufigen Zeitplan

Mitte Oktober 

Vorauszahlung der Beihilfen der „1. Säule“ (ohne Öko-Regelungen und ohne gekoppelte Beihilfen)

Ende November 

Vorauszahlung von Natura 2000-Agrar- und IZCNS-Hilfen

Anfang Dezember 

2. Tranche der Beihilfen der „1. Säule“ und Vorauszahlung der gekoppelten Beihilfen

Ende Januar des folgenden Jahres 

Beihilfen im Zusammenhang mit der Öko-Regelungen (ohne Ökoregelung für ökologische Vernetzung)  und der 2. Tranche der gekoppelten Beihilfen
 März - April des folgenden Jahres 

1. Tranche der AUKM- und Bio-Beihilfen, Ökoregelung für ökologische Vernetzung

Ende Januar des folgenden Jahres 

Saldo der Hilfen aus „1. und 2. Säule“

Jede erfolgte Zahlung wird von der WZ gemeldet.

 

 

RECHTSMITTEL

 

 

Sie sind mit der Entscheidung der WZ nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der angefochtenen Entscheidung auf einem der folgenden Wege Beschwerde bei seinem Direktor einlegen:

• über Pac-on-Web

• per datierter und unterschriebener E-Mail an info.opw@spw.wallonie.be

• per Einschreiben zu Händen von Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur

• durch ein privates Postunternehmen gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur

• durch Einreichen des Einspruchs gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur

 

Weitere Informationen über die Einspruchsmodalitäten finden Sie im erläuternden Handbuch zur Flächenmeldung (unter „Nützliche Links“).

 

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Außendirektion von Ath
Chemin du Vieux Ath, 2c
7800 - Ath
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Ciney
Rue Edouard Dinot, 30
5590- Ciney
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Huy
Chaussée de Liège, 39, 1er étage
4500 - Huy
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Libramont
Rue des Genêts, 2, 1er étage
6800 - Libramont
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Wavre
Avenue Pasteur, 4
1300- Wavre
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Malmédy
Avenue des Alliés, 13
4960 - Malmédy
Kontaktieren Sie die Außendirektion von Thuin
Rue du Moustier, 13
6530 - Thuin
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3930
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten