Die Registrierung meiner Organisation im EMAS-System in der Wallonie registrieren oder verlängern

Zusammengefasst

Möchten Sie die Kosten für die Energierechnungen Ihrer Organisation senken?

Versuchen Sie als Unternehmen, Ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Ihre Umweltschutzleistungen kontinuierlich zu verbessern?

Ist Ihre Interkommunale verpflichtet, sich für ein Umweltmanagementsystem zu entscheiden?

 

EMAS, EIN SYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND AUDIT

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ermöglicht Ihrer Organisation:

  • seine Umweltschutzleistungen kontinuierlich zu verbessern
  • die Funktionsweise seines Managementsystems systematisch, objektiv und regelmäßig zu bewerten 
  • seine Umweltschutzergebnisse der Öffentlichkeit und ihren Interessengruppen mitzuteilen

 

ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR EMAS

Die Registrierung Ihrer Organisation im EMAS-System trägt nicht nur dazu da, eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen, sondern wird auch positive und wirksame Veränderungen innerhalb Ihrer Organisation bewirken und gleichzeitig Imagechancen und Umweltschutzleistungen miteinander verbinden.

 

WER IST BETROFFEN?

Jede Organisation des öffentlichen oder privaten Sektors mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft oder in Drittländern kann eine Registrierung im EMAS-System beantragen.

Der ÖDW Landwirtschaft, Umwelt und Naturschätze (ÖDW LNU) ist Ihr Ansprechpartner, wenn sich Ihre Organisation in der Wallonie befindet.

Er ist für die Kontrolle der Vollständigkeit und Konformität der EMAS-Registrierungsanträge in der Wallonie zuständig.

Der Beitritt zu einem Umweltmanagementsystem kann ebenfalls eine Verpflichtung sein, die mit der Erteilung einer Umweltgenehmigung an ein Unternehmen verbunden ist.

 

REGISTRIEREN SIE IHRE ORGANISATION!

Sehen Sie sich weiter unten die Bedingungen und das Verfahren an.

Achtung

Die EMAS-Registrierung ist 3 Jahre lang gültig und kann für kleine Organisationen auf Antrag auf 4 Jahre verlängert werden.

Sie können Beihilfen wie Unternehmensschecks, Anpassungskredite und Umweltinvestitionszuschüsse in Anspruch nehmen (siehe Rubrik Nützliche Links weiter unten).

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede private oder öffentliche Organisation:

  • die sich in der Europäischen Gemeinschaft oder in Drittländern befindet,
  • deren Hauptsitz oder Betriebseinheit sich in der Wallonie befindet und
  • für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltschutzleistungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit:
    • ist eine Verpflichtung (nach einem Antrag auf Umweltgenehmigung)
    • ist von Interesse
Bedingungen

VORBEREITUNG AUF EINE ERSTREGISTRIERUNG ODER VERLÄNGERUNG

Vor Ihrem Antrag auf Registrierung muss Ihre Organisation:

  • eine Umweltschutzanalyse ihrer Aktivitäten durchführen: die von ihr angebotenen Aktivitäten, Produkte und/oder Dienstleistungen überprüfen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt bewerten. Diese Analyse ermöglicht es Ihnen, vorrangige Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung Ihrer Organisation festzulegen.
  • ein Umweltmanagementsystem (UMS) einführen: die operativen Verfahren und internen Kontrollen festlegen, die eingesetzt werden, um die nach der Umweltschutzanalyse festgelegten Verbesserungsziele zu erreichen
  • eine Umweltschutzerklärung erstellen, um ihren Interessengruppen und der Öffentlichkeit ihren Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung und ihre Umweltschutzleistungen zu vermitteln
  • sich von einem unabhängigen, von BELAC ordnungsgemäß akkreditierten Prüfer in ihrem Tätigkeitsbereich kontrollieren lassen

 

EMAS-REGISTRIERUNGSANTRAG

Dieser muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Vollständigkeit: Die Antragsunterlagen umfassen die vom Umweltschutzprüfer für gültig erklärte Umweltschutzerklärung, das Registrierungsformular (Anhang VI) und die Gültigkeitserklärung des Prüfers (Anhang VII)
  • Prüfung: Die Prüfung und Validierung wird von einem Umweltschutzprüfer durchgeführt, der für den Tätigkeitsbereich der Organisation ordnungsgemäß akkreditiert ist
  • Einhaltung von Umweltschutzgesetzen: Es gibt keine Beschwerden oder Verstöße in Bezug auf Umweltgesetze für diese Organisation
  • Einhaltung der EMAS-Verordnung: Die Organisation erfüllt die Anforderungen der Verordnung

 

REGISTRIERUNGSZEITRAUM

Die Registrierung ist 3 Jahre lang gültig und kann für kleine Organisationen auf Antrag auf 4 Jahre verlängert werden.

In dieser Zeit unterzieht sich die Organisation den jährlichen Audits (ein internes Audit und ein Audit des Umweltschutzprüfers).

Vorteile

Es gibt viele Vorteile, das System in die eigene Organisation zu integrieren, darunter:

  • die kontinuierliche Verbesserung der Umweltschutzleistungen
  • die Einsparung von Energie und Ressourcen
  • die Optimierung der Beziehungen zu den Interessengruppen (öffentliche Verwaltungen, Dienstleistungsunternehmen, ...)
  • die Gewissheit, dass die Umweltgesetzgebung in jeder Hinsicht eingehalten wird
Prozedur

REGISTRIERUNGSANTRAG

1. Die antragstellende Organisation reicht ihren Registrierungsantrag per E-Mail beim ÖDW LNU (emas.environnement@spw.wallonie.be) ein und stellt folgende Dokumente zur Verfügung:

  • die vom Umweltschutzprüfer für gültig erklärte Umweltschutzerklärung
  • die Validierungserklärung des Prüfers (Anhang VII der Verordnung)
  • das Registrierungsformular (Anhang VI der Verordnung)

2. Der ÖDW LNU nimmt den Antrag entgegen und prüft ihn auf Vollständigkeit.

Wenn ein Antrag unvollständig ist, teilt der ÖDW LNU dies dem Antragsteller mit und fordert ihn auf, die fehlenden Dokumente auf elektronischem Wege zu übermitteln.

3. Der ÖDW LNU prüft die Übereinstimmung des Registrierungsantrags mit den Anforderungen der Verordnung.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, trägt der ÖDW LNU die Organisation in das europäische EMAS-Register ein und stellt ihr eine Registrierungsnummer sowie das offizielle EMAS-Logo aus.

 

JÄHRLICHE ERNEUERUNG

Jedes Jahr nach Abschluss der externen Überprüfung beantragt die Organisation die Erneuerung ihrer Registrierung per E-Mail beim ÖDW LNU (emas.environnement@spw.wallonie.be) und legt hierzu Folgendes bei:

  • die vom Umweltschutzprüfer für gültig erklärte Umweltschutzerklärung
  • das Registrierungsformular (Anhang VI der Verordnung)

Der ÖDW LNU prüft die Vollständigkeit des Antrags und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erneuert der ÖDW LNU die Eintragung der Organisation in das europäische EMAS-Register.

Wenn eine Information für Ihre Verlängerung fehlt, fordert der ÖDW LNU die Organisation auf, sie ihm mitzuteilen.

Wenn die Kontrolle ergibt, dass ein umweltrechtlicher Verstoß vorliegt, kann der ÖDW LNU die Zulassung aussetzen.

 

EINSPRUCH

Wenn Sie eine Entscheidung des ÖDW LNU über Ihren Antrag auf Registrierung oder Erneuerung anfechten möchten, wenden Sie sich zunächst an die EMAS-Koordination des ÖDW LNU, um ihr Ihre Bedenken mitzuteilen und zu versuchen, eine Lösung zu finden.

Offizielle Rechtsmittel können beim Staatsrat eingelegt werden.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die für die EMAS-Koordination zuständige Stelle beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3093
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