Eine Ausbildung erhalten oder Begleitung für den Erwerb von Kompetenzen für die Unternehmensgründung erhalten

Zusammengefasst

Die Schecks zum Thema „Unternehmensgründung“ haben zum Ziel, den Beihilfeempfänger bei der Unternehmensgründung zu unterstützen. Diese Unterstützung kann durch eine Ausbildung und Begleitung, aber auch durch Beratung für die Gründungsphase und – sobald das Unternehmen gegründet wurde – durch Beratung für die Erschließung und Stärkung der Schritte im Zusammenhang mit der Phase nach der Gründung erfolgen.

Um Ihnen dabei zu helfen, solide Grundlagen zu erwerben oder Ihre Kenntnisse im Bereich Unternehmensgründung zu vertiefen, bieten wir Ihnen die Nutzung des Schecks „Ausbildung zur Unternehmensgründung“ an, welcher dazu dienen soll, folgende Kosten zu decken:

  • Für die vorbereitende Ausbildung, die ein Projektträger oder ein Unternehmen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung besucht;
  • Die persönliche Betreuung bei der Unternehmensgründung zur Verbesserung der Leistungen des Projektträgers oder Unternehmens hinsichtlich der Unternehmensgründung.

Achtung

Der Gesamtbetrag der öffentlichen Unterstützung, die pro Beihilfeempfänger für drei Jahre im Rahmen der Schecks zum Thema „Unternehmensgründung“ gewährt wird, ist auf 15.000 Euro beschränkt.

  • Der Höchstbetrag der öffentlichen Unterstützung für den Scheck „Ausbildung zur Unternehmensgründung" beträgt pro Beihilfeempfänger 6.000 Euro auf drei Jahre.
  • Der Höchstbetrag der öffentlichen Unterstützung für den Scheck „Beratung zur Unternehmensgründung“ beträgt pro Beihilfeempfänger 15.000 Euro auf drei Jahre.

In drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren können Sie daher die zwei genannten Unterschecks sammeln – jeden davon mit seiner eigenen Begrenzung, bis zur Höhe für das jeweilige Thema.

Zudem dürfen Sie nicht den Höchstbetrag der öffentlichen Intervention für das integrierte Portfolio der Beihilfen für Unternehmen erreicht haben:

  • ab 37.500 Euro pro Kalenderjahr für den Projektträger;
  • ab 100.000 Euro pro Kalenderjahr für das Unternehmen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

In den Genuss des Schecks „Ausbildung zur Unternehmensgründung“ können Sie kommen, wenn Sie Folgendes sind:

  • Arbeitsuchender,
  • Angestellter,
  • ein zusätzlich Selbständiger
  • oder ein Unternehmen, dessen Hauptaktivität in der Wallonie stattfindet.
Bedingungen
  • Sie entwickeln ein Projekt, dessen Hauptaktivität in der Wallonie erfolgt;
  • Sie entwickeln ein Projekt, dessen Aktivität nicht zu einem der ausgeschlossenen Sektoren gehört, die in der Liste im Anhang angeführt sind;
  • Als Projektträger verpflichten Sie sich dazu, Ausbildungen zu absolvieren oder eine personalisierte Betreuung hinsichtlich der Unternehmensgründung in Anspruch zu nehmen.
  • Als Unternehmen verpflichten Sie sich dazu, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine personalisierte Betreuung für die Schaffung einer neuen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen;
  • Als Unternehmen müssen Sie durch eine von der Firmenleitung unterzeichnete eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass sich das Projekt, das Gegenstand der Ausbildung ist, auf die Gründung einer Einrichtung oder die Diversifizierung der Tätigkeit einer Einrichtung bezieht und die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich jener Tätigkeit ist, die zuvor in der Einrichtung ausgeübt wurde.
Vorteile

Der Öffentliche Dienst der Wallonie, Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung, Ausbildung finanziert die Leistungen im Rahmen des Themas Gründung in Höhe von 80 % der Kosten exkl. MwSt.

Die restlichen Kosten und die MwSt. gehen zu Ihren Lasten.

Prozedur

Anmeldung auf der Plattform:

  • Um sich auf der Plattform bewegen zu können, müssen Sie sich vorab ein Konto für die „Citoyen“-Verbindung anlegen.
  • Dazu können Sie sich spontan über das Anmeldungsmodul anmelden, das auf der Startseite verfügbar ist, oder das Konto über die Mail aktivieren, die Ihnen nach dem Anlegen Ihres Kontos durch einen Dritten (Dienstleister, bereits registrierte Kontakte des Unternehmens etc.) gesendet wird
  • Die Anmeldung/Aktivierung erfolgt ausschließlich über das starke Authentifizierungsmodul mit elektronischem Ausweis (eiD Belgium). Dieses Verfahren kann nicht umgangen werden. 

Zusammensetzung der Akte:

  • Der Antrag auf Subvention kann direkt durch Sie, aber auch durch Ihren Dienstleister in Ihrem Namen eingebracht werden.

Für alle ersten Anträge, die auf der Plattform eingebracht werden, ersuchen wir Sie, direkt Kontakt mit einem Dienstleister mit Gütesiegel/einem zugelassenen Dienstleister Ihrer Wahl aufzunehmen, welcher die Schritte für die Einleitung der Akte für Sie übernimmt.

Bei Ihrem ersten Antrag für einen Scheck ist es nicht möglich, ein Konto mit einem Unternehmen auf der Plattform zu verknüpfen, weil es noch nicht in unserer Datenbank existiert.

Die einzige authentische Quelle, die es uns ermöglicht, den Kontakt zu einer empfangenden Einheit herzustellen, ist ein zugelassener Dienstleister, mit welchem Sie eine vertragliche Beziehung eingegangen sind.

Der Dienstleister legt also, wenn er den ersten im Rahmen eines Leistungsvertrags beantragten Scheck einbringt, den Empfänger im System an und ist der Bürge für die Identität des Empfängers und seiner Kontaktperson.

In weiterer Folge bei einem zweiten, dritten etc. Antrag können Sie die Schritte für die Einbringung eines Antrags für einen Scheck selbst übernehmen.

  • Im Rahmen dieses Subventionsantrags müssen Sie eine Leistungsvereinbarung (von der Plattform generiert) mit einem Dienstleister mit Gütesiegel für den beantragten Scheck erstellen. Diese Vereinbarung wird bei der Einbringung der Akte gemeinsam mit dem signierten Subventionsantrag sowie mit verschiedenen externen oder über die Plattform generierten Dokumenten, die je nach Typ des beantragten Schecks variieren („De-minimis“-Erklärung, „KMU-Test“-Erklärung, Vorab-Diagnostik, Bescheinigung einer Dritteinrichtung etc.), vorgelegt

Gültigkeitsprüfung des Antrags:

  • Unter Anwendung des Vertrauensprinzips führt die Verwaltung eine Prüfung der Zulässigkeit des Antrags, das heißt, eine Kontrolle der eingereichten Dokumente durch. Diese Kontrolle muss innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antrag als förderungswürdig.

Zahlung des Anteils:

  • Wenn die Subvention bewilligt wird, ersucht Sie die Region, den Ihnen zustehenden Betrag gemäß dem Satz der öffentlichen Intervention zu bezahlen. Dieser Anteil muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen ausgezahlt werden, andernfalls gilt die Akte als nicht zulässig.
  • Nach Erhalt der Zahlung des Anteils wird ein elektronischer Scheck über den Gesamtbetrag der Beihilfe in Ihr elektronisches Portfolio gestellt, welches auf der folgenden Plattform abrufbar ist: www.cheques-entreprises.be. Die Leistung kann nun beginnen.

Leistung:

  • Sie muss verpflichtend innerhalb der Frist umgesetzt werden, die in der Vereinbarung über die Leistung angeführt ist.

Zahlung der Leistung:

  • Am Ende der Leistung übermittelt der Dienstleister seine Rechnung und einen Leistungsbericht über die Plattform www.cheques-entreprises.be.
  • Sie prüfen die Rechnung des Dienstleisters und den Leistungsbericht auf derselben Plattform innerhalb einer Frist von 15 Werktagen. Bei Fehlen der Gültigkeitsprüfung gelten nach dieser Frist die Rechnung und der Durchführungsbericht als für gültig erklärt und die Akte als bei der Verwaltung eingereicht.
  • Nach der Einreichung überprüft die Verwaltung die Akte innerhalb einer Frist von 15 Werktagen, bevor sie die Leistung auszahlt. Bei Fehlen der Gültigkeitsprüfung gilt der Antrag auf Beihilfe nach dieser Frist als förderungswürdig.
  • Sie bezahlen die MwSt. direkt an den Dienstleister.

Ersuchen um ergänzende Informationen (EEI):

  • Bei der Bearbeitung der Akte durch die Verwaltung kann Ihnen diese sowohl bei der Einbringung (Gewährung) als auch bei der Schließung (Auszahlung) der Akte ein Ersuchen um ergänzende Informationen (EEI) zukommen lassen, wenn sie der Meinung ist, dass die Elemente in ihrem Besitz es ihr nicht ermöglichen, sich zur Zulässigkeit der Akte zu äußern.
  • Sie oder Ihr Dienstleister müssen innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Ersuchen um Informationen die entsprechenden Elementen als Antwort vorlegen, da ansonsten die Akte für nicht zulässig erklärt wird.

Kontrolle im Nachhinein:

  • Ihre Akte kann stichprobenartig Gegenstand einer Kontrolle der Wallonischen Region im Nachhinein werden.

Anfechtung:

  • Im Falle einer Anfechtung der Entscheidung können Sie das Unternehmensschecks-Team kontaktieren oder einen Rechtsbehelf gemäß den Modalitäten, die über diesen Linkabrufbar sind, einbringen.

Bedingungen

  • Sie entwickeln ein Projekt, dessen Hauptaktivität in der Wallonie erfolgt;
  • Sie entwickeln ein Projekt, dessen Aktivität nicht zu einem der ausgeschlossenen Sektoren gehört, die in der Liste im Anhang angeführt sind;
  • Als Projektträger verpflichten Sie sich dazu, Ausbildungen zu absolvieren oder eine personalisierte Betreuung hinsichtlich der Unternehmensgründung in Anspruch zu nehmen.
  • Als Unternehmen verpflichten Sie sich dazu, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine personalisierte Betreuung für die Schaffung einer neuen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen;
  • Als Unternehmen müssen Sie durch eine von der Firmenleitung unterzeichnete eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass sich das Projekt, das Gegenstand der Ausbildung ist, auf die Gründung einer Einrichtung oder die Diversifizierung der Tätigkeit einer Einrichtung bezieht und die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich jener Tätigkeit ist, die zuvor in der Einrichtung ausgeübt wurde.

Kontakte

Dienste

Dienststelle Unternehmensschecks
081/33.40.00, lundi 14h-16h, mardi 10h-12h30, jeudi 10h-12h, vendredi 13h30-15h30
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2622
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