Zusammengefasst
Die Wallonie arbeitet mit Zentren zur beruflichen Ausbildung zusammen, um Personen, die eine berufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Sektor entwickeln wollen, Kurse und Praktika in Betrieben anzubieten. Diese Kurse und Praktika stehen auch Arbeitnehmern aus dem Sektor offen, um ihre Kenntnisse zu vertiefen oder auf den neuesten Stand zu bringen.
Es handelt sich um einen alternativen Weg zur Vollzeitausbildung. So richten sich Kurse und Praktika vor allem an Personen, die keinen landwirtschaftlichen und agronomischen Unterricht absolviert haben. Sie ermöglichen es ihnen, das notwendige Rüstzeug zu erwerben, um optimal in ihr Projekt zur Niederlassung zu starten.
Sie geben zudem den Zugang unter den geforderten Bedingungen, um Finanzbeihilfen in Anspruch zu nehmen, die von der Wallonie im landwirtschaftlichen Bereich gewährt werden.
Die Ausbildungsaktivitäten nehmen folgende Form an:
- Landwirtschaftlicher technischer Unterricht (mind. 75 h);
- Landwirtschaftlicher Verwaltungs- und Wirtschaftsunterricht (mind. 90 h);
- Weiterbildungsunterricht (mind. 8 h);
- Praktika in einem landwirtschaftlichen Betrieb, Vertretungsdienst, Unternehmen oder Einrichtung in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Sektor.
Im Detail
Die Teilnehmer der Ausbildungen sind:
- Landwirtschaftliche Betriebe;
- Landwirtschaftliche Arbeiter oder Angestellte;
- Mithelfende Ehepartner;
- Antragsteller, die beim Forem registriert sind und ein Projekt zur Niederlassung im landwirtschaftlichen Sektor verfolgen;
- Jede andere Person, die sich beruflich in Richtung einer landwirtschaftlichen Aktivität orientieren möchte.
Die Teilnehmer der Ausbildungen erhalten keine Entschädigung.
Nur Praktika beinhalten ein Anrecht auf eine Entschädigung von 8,00 € pro geleistetem Tag für den Praktikanten sowie von 8,00 € pro geleistetem Tag für den Praktikumsleiter. Ein arbeitsuchender Praktikant erhält keine Entschädigung.
Entschädigungen werden an die Ausbildungszentren ausgezahlt, die die Praktika organisieren. Diese Zentren leiten sie an die Praktikanten und Praktikumsleiter weiter.
Kurse für landwirtschaftliche Techniken sowie Kurse für landwirtschaftliche Verwaltung und Wirtschaft schließen mit einer Prüfung ab. Im Erfolgsfall erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, dass den Erwerb der durch den Kurs vorgesehenen Kenntnisse anerkennt.
Der Weiterbildungsunterricht wird durch eine Evaluierung abgeschlossen. Im Erfolgsfall erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen.
Die Praktika werden durch einen durch den Praktikanten erstellen Praktikumsbericht und durch einen Bewertungsbericht des Praktikumsleiters abgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung erhält der Praktikant eine Bescheinigung über das Praktikum.
Bei Einhaltung bestimmter Bedingungen können die Zertifikate und Bescheinigungen Anspruch auf landwirtschaftliche Beihilfen eröffnen.
Sie möchten eine Ausbildung absolvieren?
Die Ausbildungszentren, die Liste Sie nebenstehend finden, können Ihnen Informationen über die Daten, Orte und Inhalte der Ausbildungen geben.
Sie beantworten auch gerne all Ihre Fragen zu den Zugangsbedingungen, Kosten und Anmeldegebühren oder zu ihrer beruflichen Laufbahn.
- Wallonisches Gesetzbuch über die Landwirtschaft,
- Erlass der wallonischen Regierung vom 28. Januar 2016 über die Umsetzung von Kapitel II des Titels IV des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft bezüglich der beruflichen Ausbildung in der Landwirtschaft
- Ministerialerlass vom 28. Januar 2016 über die berufliche Ausbildung im Bereich Landwirtschaft
- Ministerialerlass vom 22. Mai 2019 zur Festlegung der im Rahmen der vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung im Bereich der landwirtschaftlichen beruflichen Ausbildung gewährten Subventionen zulässigen Ausgaben und zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 28. Januar 2016 über die berufliche Ausbildung im Bereich Landwirtschaft