Eine Bauartzulassung für ein Geschwindigkeitsmessgerät mit Bezug zur Verkehrssicherheit (z. B. Geschwindigkeitsmesser) beantragen

Zusammengefasst

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Zuständigkeit für Messgeräte der gesetzlichen Metrologie, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherheit eingesetzt werden, teilweise regionalisiert.

So ist der FÖD Mobilität Infrastruktur künftig für Bauartzulassungen und das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten auf Überlandstraßen, Regionalstraßen, Baustellen auf Straßen und Autobahnen zuständig.

Verortet ist dies bei der Abteilung für gesetzliche Metrologie der Wallonie (FÖD Mobilität und Transportwesen).

Diese Geschwindigkeitsmessgeräte unterliegen einer erstmaligen und regelmäßigen Eichung sowie einer technischen Kontrolle. Die Prüfungen müssen unter der Aufsicht der Abteilung für gesetzliche Metrologie durchgeführt werden.

 

Achtung

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie des FÖD Mobilität und Transportwesen begleitet die Unternehmen bei den folgenden Schritten:

  • Modellgenehmigungen nach dem K.E. vom 10. Oktober 2010 bei:
    • Geschwindigkeitsmessern;
    • Wiegesystemen für Fahrzeuge in Bewegung ( WIM) bei hohen Geschwindigkeiten ( >30 km/h)
  • Verwendungsgenehmigungen gemäß dem K.E. vom 16. Oktober 2009 über die Verwendungsgenehmigungen von nicht geeichten Messsystemen:
    • stationären Achslastwaagen (siehe Verlinkung);
    • mobilen Achslastwaagen (siehe Verlinkung);
  • Gebühren für die Zulassung von Modellen und Eichmarken, die von der gesetzlichen Metrologie ausgestellt werden.

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie kümmert sich ebenfalls um die folgenden Zuständigkeiten:

  • Sicherstellung der nicht delegierten Zuständigkeiten im Bereich der gesetzlichen Metrologie (Durchführung von Ersteichungen und regelmäßigen Eichungen, metrologische Prüfungen und Berichte...);
  • Erteilung von Zulassungen für akkreditierte Inspektionsstellen zur erstmaligen und regelmäßigen Überprüfung von Geschwindigkeitsmessern;
  • Ausübung der Oberaufsicht über die an akkreditierte Stellen delegierten Kompetenzen im Bereich der gesetzlichen Metrologie:
    • Teilnahme an BELAC-Audits zur Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung von zugelassenen Stellen;
    • Inspektionen und Kontrollen von Standorten und Ausrüstungen, die von anerkannten Organisationen überprüft wurden;
    • Verwaltung der regionalen wallonischen gesetzlichen Regelungen im Bereich Messwesen.

Im Detail

Bedingungen

Wenn ein Unternehmen den Antrag auf Modellgenehmigung einreicht, muss dem Antrag ein Dossier beigefügt werden, das alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält, z. B. die von einer nach ISO NBN EN 17025 akkreditierten Stelle genehmigten Prüfberichte für das Geschwindigkeitsmessgerät, die Bedienungs-, Installations- und Schulungshandbücher in französischer Sprache mit der ebenfalls in französischer Sprache entwickelten Benutzeroberfläche und alle anderen technischen Dokumente, die für nützlich erachtet werden.

Vorteile

Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass das Unternehmen die Unterlagen für die Musterzulassung leichter ausfüllen kann, und so die Bearbeitung des Antrags erleichtert wird

Prozedur

Für Ihren Antrag auf Bauartzulassung verwenden Sie das beigefügte Formular und senden Sie es per E-Mail an cellule.metrologie.dgo1@spw.wallonie.be.

Sie können die Abteilung auch per E-Mail kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Kontakte

Dienste

Cellule de Métrologie Légale
081/219561
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2639
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