Beantragen Sie die Bauartzulassung (Hochgeschwindigkeits-WIM-System) / Gebrauchsgenehmigung (Achslastwaage, ...) für ein Fahrzeugwiegegerät

Zusammengefasst

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Zuständigkeit für Messgeräte der gesetzlichen Metrologie, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherheit eingesetzt werden, teilweise regionalisiert.

Dies soll Unternehmen helfen, die eine Bauartzulassung oder eine Genehmigung für die Verwendung einer Waage für die Straßenverkehrssicherheit beantragen möchten. Sie erfolgt bei der Abteilung für gesetzliche Metrologie des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, nachdem die 6. Staatsreform durchgeführt wurde und diese Zuständigkeit auf die Regionen, darunter die Wallonie, übertragen wurde.

Diese Messgeräte für das Wiegen von Fahrzeugen unterliegen der erstmaligen/periodischen Eichung, deren Prüfungen unter der Aufsicht der Abteilung für gesetzliche Metrologie durchgeführt werden müssen.

Achtung

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie des FÖD Mobilität und Transportwesen begleitet die Unternehmen bei den folgenden Schritten:

  • Erhalt einer Bauartzulassungsbescheinigung gemäß den Anforderungen des Königlichen Erlasses vom 10. Oktober 2010 im Fall von:
    • Wiegesystemen für fahrende Fahrzeuge (WIM) mit hoher Geschwindigkeit (> 30 km/h) (siehe Schritt „Beantragen der Bauartzulassung (Hochgeschwindigkeits-WIM-System) / der Genehmigung zur Verwendung (Achslastwaage, ...) eines Fahrzeugwiegegerätes“);
    • Geschwindigkeitsmessgeräten (siehe Vorgehen „Bauartzulassung für ein Geschwindigkeitsmessgerät beantragen“);
    • Rollenprüfständen, die auch als Kurvimeter bezeichnet werden (siehe Schritt „Beantragen der Bauartzulassung eines Rollenprüfstandes für die Geschwindigkeitsmessung von Mopeds“);
  • Eine Verwendungsgenehmigung gemäß dem K.E. vom 16. Oktober 2009 über die Verwendungsgenehmigungen von nicht geeichten Messsystemen erhalten
    • festen Achslastwaagen;
    • mobilen Achslastwaagen;
  • Erhalt von Eichmarken für Messgeräte, die für den Bereich der Verkehrssicherheit relevant sind, die von der gesetzlichen Metrologie ausgestellt werden.

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie kümmert sich ebenfalls um die folgenden Zuständigkeiten:

  • Verwaltung der regionalen wallonischen gesetzlichen Regelungen im Bereich Messwesen;
  • Die nicht delegierten Zuständigkeiten im Bereich der gesetzlichen Metrologie (Durchführung von Ersteichungen und regelmäßigen Eichungen, metrologische Prüfungen und Berichte...) sicherstellen;
  • Erteilung von Zulassungen für akkreditierte Inspektionsstellen zur erstmaligen und regelmäßigen Überprüfung von Geschwindigkeitsmessern;
  • Die Oberaufsicht über die an akkreditierte Stellen delegierten Kompetenzen im Bereich der gesetzlichen Metrologie sicherstellen:
    • BELAC-Audits zur Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung von zugelassenen Stellen;
    • Inspektionen und Kontrollen von Standorten und Ausrüstungen, die von anerkannten Organisationen überprüft wurden.

Im Detail

Bedingungen

Wenn ein Unternehmen den Antrag auf Bauartgenehmigung oder je nachdem eine Verwendungsgenehmigung einreicht, muss dem Antrag ein Dossier beigefügt werden, das alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält, z. B. die von einer nach ISO NBN EN 17025 akkreditierten Stelle genehmigten Prüfberichte für das Wiegesystem, die Bedienungs-, Installations- und Schulungshandbücher in französischer Sprache mit der ebenfalls in französischer Sprache entwickelten Benutzeroberfläche und alle anderen technischen Dokumente, die für nützlich erachtet werden.

Prozedur

Um den Prozess für einen Antrag auf Bauartzulassung eines Hochgeschwindigkeits-Wiegesystems für fahrende Fahrzeuge (WIM) zu starten, verwenden Sie das beigefügte Formular und schicken Sie es per E-Mail an die Adresse cellule.metrologie.dgo1@spw.wallonie.be .

Um den Prozess zur Beantragung einer Genehmigung für die Verwendung eines Systems zum Wiegen fahrender Fahrzeuge (WIM) bei niedriger Geschwindigkeit oder einer Achslastwaage (stationär oder mobil) zu starten, können Sie sich auch direkt per E-Mail an diese Abteilung wenden, um das Antragsformular und weitere Informationen zu erhalten.

Kontakte

Dienste

Cellule de Métrologie Légale
081/219561
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4114
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