Eine Beihilfe beantragen, um eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft ins Leben zu rufen

Zusammengefasst

Sie sind Landwirt/in und möchten Ihre Interessen gegenüber Ihren Abnehmern besser vertreten können? Warum schließen Sie sich nicht mit anderen Landwirten aus Ihrem Sektor zu einer Erzeugergemeinschaft zusammen?

Die Wallonie unterstützt landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften in den ersten Jahren ihres Bestehens. Beantragen Sie bei der Wallonischen Zahlstelle (WZS) des ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) eine Starthilfe für Ihre Gemeinschaft.

 

WARUM SOLLTEN SICH DIE ERZEUGER UNTEREINANDER ORGANISIEREN?

Wenn Sie sich in einer Gemeinschaft oder Organisation mit anderen Erzeugern zusammenschließen, können Sie Ihren Produktionssektor besser verteidigen. Gemeinsam können Sie:

      • Ihre Position innerhalb der Lebensmittelkette stärken

      • mehr Gewicht bei Preisverhandlungen haben

      • Ihre Produktion marktgerecht organisieren und nachhaltig gestalten

Die Handelsbeziehungen, die Sie mit den nachgelagerten Wirtschaftsakteuren Ihrer Branche unterhalten, werden sich so in Richtung eines neuen Gleichgewichts entwickeln.

 

Die besondere Rolle, die die Erzeugerorganisationen spielen, wird übrigens auf europäischer Ebene anerkannt. Es gibt also Bestimmungen, die es ihnen ermöglichen:

      • von Ausnahmen von den europäischen Wettbewerbsregeln für bestimmte Tätigkeiten (Tarifverhandlungen, Produktionsplanung, Maßnahmen zur Regulierung des Angebots...) zu profitieren

       • im Obst- und Gemüsesektor Zugang zu EU-Finanzmitteln im Rahmen von „operationellen Programmen“, z. B. zur Unterstützung kollektiver Investitionen in die Logistik zum Nutzen ihrer Mitglieder.

Eine Erzeugerorganisation wird jedoch als solche anerkannt, wenn sie mindestens 20 aktive Mitglieder in einem bestimmten Sektor hat (oder 10 aktive Mitglieder, wenn es sich um ökologischen Landbau handelt).

 

DIE ERZEUGERGEMEINSCHAFT (EG): EINE ÜBERGANGSSTUFE ZUR ERZEUGERORGANISATION (EO)

Die Schaffung einer gemeinsamen Struktur erfordert Investitionen und Zeit, und es ist nicht immer einfach, von Anfang an so viele Teilnehmer zusammenzubringen. Um diese Bewegung zu fördern, hat sich die Wallonie dafür entschieden, die Entwicklung von Erzeugergemeinschaften mit mindestens drei Mitgliedern zu unterstützen, die in einem bestimmten Tätigkeitsbereich aktiv sind.

Diese Gemeinschaften sind ein Sprungbrett für die Bildung von Erzeugerorganisationen.

 

EINE STARTHILFE ÜBER 5 JAHRE

In den ersten 5 Jahren der Tätigkeit der offiziell anerkannten Erzeugergemeinschaft ist eine finanzielle Unterstützung vorgesehen. Beachten Sie das nachstehene Verfahren, um Folgendes zu beantragen:

      • die offizielle Anerkennung Ihrer Erzeugergemeinschaft

      • eine Startbeihilfe für Ihre Gemeinschaft

 

 

 

Achtung

Mit der Beantragung einer Startbeihilfe für Ihre Erzeugergemeinschaft verpflichten Sie sich, spätestens am Ende des von der Beihilferegelung abgedeckten Zeitraums von 5 Jahren einen Antrag auf Anerkennung als Erzeugerorganisation bei der Wallonischen Zahlstelle (WZS) zu stellen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Gemeinschaft von Erzeugern, die in einem der folgenden landwirtschaftlichen Sektoren tätig sind:

      • Getreide
      • Reis
      • Zucker
      • Futterpflanzen
      • Hopfensamen
      • Olivenöl und Tafeloliven
      • Flachs und Hanf
      • Obst und Gemüse
      • Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse
      • Wein
      • Lebende Pflanzen und Produkte des Blumenhandels
      • Tabak
      • Rindfleisch
      • Milch und Milchprodukte
      • Schweinefleisch
      • Schaf- und Ziegenfleisch
      • Eier
      • Geflügelfleisch
      • Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
      • Produkte aus der Bienenzucht
      • Seidenraupen

 

Jeder Erzeuger, der aktives Mitglied der Gemeinschaft ist, wird im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) als Partner P identifiziert und füllt seine Flächenerklärung jedes Jahr aus.

Bedingungen

VORAUSSETZUNGEN, UM EINE ANERKENNUNG ZU BEANTRAGEN

Konsultieren Sie das Vademecum (siehe „Nützliche Dokumente“), um zu erfahren, welche Bedingungen die Gemeinschaft erfüllen muss in Bezug auf:

      • ihre Rechtsform
      • ihren Sitz
      • den Tätigkeitssektor
      • die Mindestanzahl der Mitglieder
      • die Anforderungen an den Standort der Aktivität

 

VORAUSSETZUNGEN, UM EINE STARTBEIHILFE ZU BEANTRAGEN

      • Die Gemeinschaft erhält keine andere staatliche Beihilfe, die für die Gründung einer Erzeugergemeinschaft oder -organisation gewährt wird

      • Die Erzeugergemeinschaft verpflichtet sich, nach Ablauf des fünfjährigen Förderzeitraums die Anerkennung als Erzeugerorganisation zu beantragen.

 

Vorteile

Der Grundbetrag der Startbeihilfe für eine Erzeugergemeinschaft beträgt 30.000 € pro Jahr. Er kann mit der Anzahl der aktiven Landwirte, die Mitglieder der Gemeinschaft sind, steigen, ist aber auf 100.000 € pro Jahr und Gemeinschaft begrenzt.

Die Startbeihilfe wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, wobei der jährliche Betrag im Laufe der Zeit degressiv gestaffelt ist. Sie deckt in den Jahren 1 und 2 100 % der beihilfefähigen Ausgaben ab. Dieser Anteil sinkt auf:

      • 80 % für das Jahr 3
      • 60 % für das Jahr 4
      • 40 % für das Jahr 5

 

Im Vademecum (siehe „Nützliche Dokumente“) finden Sie weitere Einzelheiten.

Prozedur

Das Verfahren zur Beantragung einer Startbeihilfe für eine Erzeugergemeinschaft besteht aus drei Schritten.

      1. Die Anerkennung als Erzeugergemeinschaft beantragen
      2. Die eigentliche Beihilfe beantragen
      3. Die Auszahlung der gewährten Beihilfe beantragen

 

SCHRITT 1: Wie beantrage ich die Anerkennung als Erzeugergemeinschaft?

      1. Füllen Sie das Antragsformular für die Anerkennung aus und datieren und unterzeichnen Sie es (siehe „Formulare“).

      2. Leiten Sie Ihre Unterlagen wie folgt an die Verwaltung weiter:

            • per Einschreiben an
                  ÖDW LNU – WZS
                  Direktion der Agrarstrukturen
                  Chaussée de Louvain, 14 – 5000 Namur

            • indem Sie diese vor Ort gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung hinterlegen

            • per E-Mail: groupement.producteurs.opw@spw.wallonie.be

      3. Die Verwaltung bearbeitet Ihren Antrag und leitet Ihre Unterlagen an den Landwirtschaftsminister weiter.

      4. Wenn der Minister die Existenz Ihrer Erzeugergemeinschaft anerkennt, wird ein Anerkennungserlass im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

      5. Die Verwaltung informiert Sie innerhalb von vier Monaten nach Ihrem Antrag über die Entscheidung des Ministers.

 

SCHRITT 2: Wie beantrage ich eine Startbeihilfe für meine Erzeugergemeinschaft?

      1. Bereiten Sie Ihren Antrag vor. Es ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben, aber er muss mindestens die im Vademecum aufgelisteten Informationen enthalten (siehe „Nützliche Dokumente“).

      2. Reichen Sie Ihren Beihilfeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Anerkennung Ihrer Erzeugergemeinschaft bei der Verwaltung ein, d. h.:

            • per Einschreiben an
                  ÖDW LNU – WZS
                  Direktion der Agrarstrukturen
                  Chaussée de Louvain, 14 – 5000 Namur

            • indem Sie diese vor Ort gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung hinterlegen

            • per E-Mail: groupement.producteurs.opw@spw.wallonie.be

      3. Die WZS hat ab dem Tag des Eingangs Ihres Antrags 30 Tage Zeit, ihn zu prüfen und über seine Zulässigkeit zu entscheiden. Innerhalb dieser Frist teilt sie Ihnen ihre Entscheidung mit.

 

Hat die Verwaltung positiv auf Ihren Antrag reagiert? Dann können Sie die Auszahlung der Beihilfe beantragen.

 

SCHRITT 3: Wie beantrage ich die Auszahlung der bewilligten Beihilfe?

 

WICHTIG:

      • Bei der Berechnung des Betrags der Startbeihilfe werden nur Ausgaben berücksichtigt, die ab dem Datum des Beschlusses über die Anerkennung der Erzeugergemeinschaft getätigt UND in Rechnung gestellt wurden.

      • Eine Schuldforderung muss sich auf die Ausgaben und Kosten beziehen, die Ihrer Organisation in einem bestimmten Kalenderjahr entstanden sind. Sie wird zu Beginn des folgenden Jahres, spätestens jedoch bis zum 15. Februar, an die Verwaltung gesendet.

 

      1. Bereiten Sie eine jährliche Schuldforderung vor, sobald das Kalenderjahr abgelaufen ist. Die Informationen und Dokumente, die Sie einreichen müssen, sind im Vademecum ausführlich beschrieben (siehe „Nützliche Dokumente“).

Achten Sie darauf, dass Sie die folgenden ausgefüllten elektronischen Dateien anhängen (verfügbar unter „Formulare“):

            *) die Liste der aktiven Landwirte, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres Mitglied der Gemeinschaft waren

            *) eine Liste der Rechnungen für die im vergangenen Kalenderjahr entstandenen Kosten

      2. Übermitteln Sie Ihre Schuldforderung bis zum 15. Februar an die Verwaltung. Tun Sie dies am besten per E-Mail an: groupement.producteurs.opw@spw.wallonie.be

           Es ist jedoch weiterhin wahlweise wie folgt möglich:

             • per Einschreiben an
                  ÖDW LNU – WZS
                  Direktion der Agrarstrukturen
                  Chaussée de Louvain, 14 – 5000 Namur

            • indem Sie diese vor Ort gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung hinterlegen

      3. Bevor die Verwaltung die Zahlung vornimmt,:
 • kontrolliert sie, ob die übermittelten Ausgaben beihilfefähig sind
            • prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Gewährung erfüllen (siehe Vademecum unter „Nützliche Links“)
            • führt sie eventuell Kontrollen vor Ort durch
            • informiert sie Sie mit einer offiziellen E-Mail über die Höhe der Beihilfe, die an Ihre Gemeinschaft ausgezahlt wird

 

Die Auszahlungsfrist hängt von der Vollständigkeit und/oder Schwierigkeit des Falles ab, die Auszahlung erfolgt jedoch in der Regel innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Schuldforderung.

 

EINSPRUCH

Sind Sie mit der Entscheidung der WZS nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 45 Werktagen nach Erhalt des angefochtenen Bescheids bei der Wallonischen Zahlstelle Einspruch einlegen. Senden Sie diesen per Einschreiben an:

      ÖDW LNU – Wallonische Zahlstelle
      Zu Händen von Herrn Dekyvere
      Chaussée de Louvain, 14 – 5000 Namur

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Wenden Sie sich an die Direktion der Agrarstrukturen, wenn Sie Fragen zur Startbeihilfe für Erzeugergemeinschaften haben

Verwaltung

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3961
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